Cotosaurus schrieb:Man darf meiner Meinung nach die Aussagen der Ermittlungsbehörden bei einem noch nicht abgeschlossenen Fall nicht auf die Goldwaage legen ... hier spielen in erster Linie ermittlungstaktische Überlegungen eine Rolle und NICHT die Information der Öffentlichkeit über die wahren Ermittlungshintergründe.
Doch, wenn es sich um offizielle Mitteilungen handelt, dann darf man das, was die Ermittlungsbehörden sagen, sehr wohl auf die Goldwage legen. Hier wurde zwar ein Staatsanwalt zitiert, inwieweit er dies aber tatsächlich mit diesem Wortlaut getan hat, ist fraglich. Da darf ich mich
@Andante anschließen, die dies bereits an anderer Stelle so anmerkte.
Es wird mit Hochdruck weiter ermittelt und dafür wollte der StA eine Begründung liefern, die KEINEN Hinweis auf den tatsächlichen Grund der Ermittlungen liefert, um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden.
Kein Staatsanwalt wird sich genötigt sehen, der Öffentlichkeit eine Begründung für seine Ermittlungen darzulegen. Der macht das, weil das die Gesetzeslage so vorgibt. Der muss sich nicht rechtfertigen und wenn er nichts sagen will, dann hält er ganz einfach die Klappe, aber lügt nicht.
Kreuzbergerin schrieb:Die Ermittler können niemandem verbieten mit der Presse zu reden.
Na ja, der § 353d StGB kann da durchaus schon mal Grenzen aufzeigen. Nicht alles, was ich erfahre, wenn ich z.B. Akteneinsicht habe, darf ich in die Weltgeschichte hinausposaunen.