hahnundhenne schrieb:Bevor eine Transferleistung für C. erfolgt wird gründlich bei den Eltern auf Bereitschaft und Möglichkeit nachgeforscht.
Wenn die Empfängerin Angaben verweigert wird auch die Leistung verweigert und arbeiten ist angesagt. Allerdings wurde die Wohnung von zahlungskräftiger Lehrerin und Bäckerin finanziert. Evtl. war sie nur über die Krankenkasse versichert. Das kann ihr nicht verweigert werden. Ein Lehrerinnengehalt als verheiratete Frau mit Kindern auf der Steuerkarte und der Verdienst der Bäckerin, trotz Kindesunterhalt von G. für ihre Kinder, reicht das Einkommen locker für die Drei in Wittingen. Da die Anonymität Priorität hatte ging man so wenig wie möglich an die Öffentlichkeit. Ich könnte mir vorstellen, dass deswegen auch kein Krankenschutz bei C. vorhanden war.
Ist es nicht so, daß, wenn nachweislich ein Bruch zwischen Eltern und Kind besteht , das Amt aufkommen müsste?
Ich weiß gerade nicht, ob es Fakt war, daß C.U. die Eltern sogar anzeigte.
Wenn ja, wofür eigentlich?
Ich nehme an, daß die beiden Berufstätigen C.U. finanzierten.
Ob wirklich die absolute Anonymität oder nur ein zurückhaltendes Leben gelebt wurde?
Immerhin war G.C. krankgeschrieben, musste demnach wohl Angaben beim Arzt machen,wo es natürlich Schweigepflicht gab und der Krankheitsgrund auch nichts mit der privaten Situation zu tun haben musste.