Kreuzbergerin
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Drei Tote in Pension in Passau aufgefunden
21.05.2019 um 15:58Ein Schriftstück könnte die formellen Ansprüche eines Testaments erfüllen (die du korrekt aufgeführt hast) und darüber hinaus noch einen weiteren Text enthalten.emz schrieb:Entweder ist etwas ein Testament, oder es ist kein Testament.
- handschriftlich verfasst
- Überschrift "Testament"
- Name, geboren am ...
- Ort und Datum
- vollständige Unterschrift
Was deutelt man da wieder umständlich rum, zwar nicht klassisch, aber man könnte es so nennen ...
So wie ich das einem Artikel entnommen habe, handelt es sich bei den Schriftstücken um eine Mischung aus Abschiedsbrief und Testament.
Also vermute ich, dass über die Nachlassregelung hinaus noch private Dinge drinstanden.