Wenn man von Mord ausgeht, dann war die Tat nicht nur vorsätzlich (Totschlag), sondern wird ebenfalls Mordmerkmale beinhalten. Am naheliegensten wäre da die Verdeckung einer Straftat, zum Beispiel Vergewaltigung. Es macht unglaublich betroffen, das alles was man seit Tag 1 vermutet hat, immer mehr Realität zu werden scheint.
Sollte es sich bestätigen, kann man der Familie nur ganz viel Kraft wünschen, der Tatverdächtige wird sie eiskalt manipuliert haben. Es sind immer die gutherzigen Menschen, die Opfer von Verbrechern werden.
AnjaLamm schrieb:Kann der Anwalt des TV eigentlich auch gegen die Uhaft Einspruch einlegen?
Es kann zu jeder Zeit ein begründeter Antrag gestellt werden. Dies wäre der Fall, wenn neue Beweise vorliegen, die einen aktuellen Tatverdacht entkräften könnten. §117 (1) StPo
(1) Solange der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist, kann er jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 auszusetzen ist (Haftprüfung).
Gast3333 schrieb:Ich verstehe einfach nicht, warum er es schafft so lange zu schweigen? So eine Vernehmung über Tage ist doch sicher kein Spaziergang?!
Du hast da falsche Vorstellungen. Laut Gesetzgeber ist ein Beschuldigter zu keinerlei Zwang, Übermüdung oder anderen Verhörmethoden heranzuziehen. Es gibt die Regel das man zwischen 2-4 Stunden verhöhrt werden darf, aber nur wenn er auch fit dafür ist. Die meiste Zeit wird er in seiner Zelle sitzen und über seine Taten nachdenken dürfen.