T68 schrieb:Er war zuvor mit Kollegen feiern - diese könnten eventuell gesehen haben, ob und wieviel er trank.
Das hat aber keine Relevanz vor Gericht, zumindest in Anbetracht der Schuldfähigkeit. Hier müssen klare Fakten auf den Tisch, denn ein Bekannter kann zu keinem Zeitpunkt unabhängig eine Beurteilung über die Zurechnungsunfähigkeit eines anderen machen. Es mag grundsätzlich so erscheinen, das ein Mensch betrunken ist, das er nicht mehr ganz da ist, aber auch hier gilt, das man dies vorspielen kann und das jeder Mensch, anders auf Alkohol reagiert.
Deshalb ist der Promille Wert zum Tatzeitpunkt entscheidend, weil es ein klarer Nachweis über das Vorliegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung ist. Erst wenn dieser feststeht, könnten Anwesende zu der Verfassung weiter befragt werden und das würde dann in die Entscheidungsfindung einfließen.
Auch hat er ja scheinbar zuvor eine Aussage gemacht wo er meinte geschlafen zu haben und diese hat er dann wohl auch unterschrieben. Das wird nun nach den neuen Erkentnissen gegen ihn verwendet, wie es ja auch von offizieller Seite kommuniziert wurde.
Ich kann jeden verstehen der da eine andere Meinung hat, es gibt in der Juristerei viele Streitigkeiten, aber wenn man der herrschenden Meinung folgt, sieht es aktuell nicht gut für ihn aus. Es wäre auch in seinem Interesse, wenn Rebecca gefunden wird um ihn zu entlasten.
Mauritz schrieb:Da ist was dran. Es setzten wahrscheinlich komplett andere Gedankengänge ein, sobald man eine Straftat begangen hat. Vielleicht fühlt man sich sofort danach in eine Art Rechtfertigungsmodus. Soll ja Täter geben, die sich um Kopf und Kragen reden, weil sie permanent das Gefühl haben irgendwas erklären zu müssen.
Es wird ja oft von Täterwissen gesprochen und genau das trifft zu. Viele Details nennen zu können, weil man innerlich der Meinung ist, man müsste von Anfang an alles erklären.