Wo ist Rebecca Reusch?
24.02.2024 um 11:377 Sekunden sind aber schon eine lange Zeit für ein Auto. Dafür daß er sich nur einen Meter nach vorne oder nach hinten bewegt hat.
Aber das Videobild soll doch die Abfahrt dokumentieren, oder? Dann wäre doch ein Einparken unstimmig.rr080419 schrieb:Das kann beim Rückwärts-Einparken aufgenommen worden sein.
So ist es. Ich habe mir das Video auch noch einmal angesehen. Bei der Rückfahrt wird die Uhrzeit nicht angezeigt. Es wird nur angegeben, dass die Fahrt 46 Minuten dauerte.romyhomie schrieb:Habe mir das Video auf der Internetseite der Bild nochmal angeschaut.
https://www.bild.de/video/clip/news-inland/neues-video-aufgetaucht-heisse-spur-im-raetselfall-rebecca-87202520.bild.html
Hier fährt das Auto zwischen Sekunde 37 und 38 durchs Bild. Die Screenshots zeigen eine falsche Zeit, ist wohl nachträglich bearbeitet worden.
Also 46 Minuten Zeit um einen Ablageort zu finden und dann zurück zu fahren. Wie passt das mit dem Suchgebiet zusammen? Eine erneute Umlagerung am nächsten Tag würde ich ausschließen, da ich meine mich erinnern zu können, dass das die Leichenspürhunde auf jeden Fall hätten riechen könnenMissAlice schrieb:Und es wird die Theorie aufgestellt, dass das Heck bei der Hinfahrt tiefer lag als bei der Rückfahrt, weshalb die Fahrt mit dem Verbringen der Leiche in Verbindung gesetzt wird.
Ältere Modelle sind mit einem Bewegungsmelder gekoppelt.Also durchaus vorstellbar.Needle schrieb:Gibt es Überwachungskameras, die das nur ab und zu mal einblenden?
Das mit den Leichenspürhunden ist kompliziert. Es gibt dazu einen wirklich aufschlussreichen Artikel:Wiedergast schrieb:Also 46 Minuten Zeit um einen Ablageort zu finden und dann zurück zu fahren. Wie passt das mit dem Suchgebiet zusammen? Eine erneute Umlagerung am nächsten Tag würde ich ausschließen, da ich meine mich erinnern zu können, dass das die Leichenspürhunde auf jeden Fall hätten riechen können
Danke und zudem war ich gerade wieder im falschen Film. Er war ja noch am gleichen Tag morgens Richtung Polen unterwegsMissAlice schrieb:Das mit den Leichenspürhunden ist kompliziert. Es gibt dazu einen wirklich aufschlussreichen Artikel
Da hast du voellig recht.Haette ich auch mal drauf kommen koennen. Wenn es die China-Cam auf Werkseinstellung gelassen hat, passt das.x-aequitas schrieb:Es kann auch einfach sein, dass die Kamera auf Weltzeit (UTC) steht. Für Berlin gilt +1Stunde
Kurzum, tatsächliche 8:24 Uhr halte ich für am wahrscheinlichsten.
Je nach Wetterlage und ( kuehler) Temperatur wuerde ich nicht zu 100 % darauf schwören, dass Leichenspuerhunde immer anschlagen wuerden. Sie wurde in die Decke gewickelt und moeglicherweise waren Planen etc zusatzlich zur Abdeckung dabei. Und ich wuerde auch starkt vermuten, dass der Twingo gereinigt wurde, mit Bleiche oder anderen Mitteln, die dann wichtige Spuren vernichtet haben.Wiedergast schrieb:Eine erneute Umlagerung am nächsten Tag würde ich ausschließen, da ich meine mich erinnern zu können, dass das die Leichenspürhunde auf jeden Fall hätten riechen können
Das hätte man feststgestellt, wenn das Auto so gereinigt worden wäre. Und das wäre dann wirklich schwer gewesen, der Familie zu erklären.Dawn schrieb:Und ich wuerde auch starkt vermuten, dass der Twingo gereinigt wurde, mit Bleiche oder anderen Mitteln, die dann wichtige Spuren vernichtet haben.
Danke für die Klarstellung zur Umstellung von Sommer auf Winterzeit, auch wenn das hier trotzdem gerade in die Irre führt. Wenn aber schon die Uhrzeit so gar nicht richtig eingestellt war, warum sollte dann das Datum stimmen? Alles höchst dubios.MissAlice schrieb:Zur Umstellung von Winter- auf Sommerzeit und umgekehrt:
Bei der Umstellung auf die Winterzeit wird die Uhr ja zurückgedreht, so dass man eine Stunde mehr hat. Bei der Umstellung auf die Sommerzeit wird die Uhr eine Stunde vorgestellt, so dass es eine Stunde weniger ist.
Nein. Ein Zeitstempel macht ja nur Sinn, wenn er immer vorhanden ist. Er soll ja dokumentieren. Wir haben hier Videosequenzen und keine Standbilder. Ich nehme an, dass man den Zeitstempel für die Rückfahrt bewusst nicht veröffentlich hat. Frage ist "wieso".Needle schrieb:Gibt es Überwachungskameras, die das nur ab und zu mal einblenden?
Die Moko hat lt Wiki angegeben dass R in der Zeit von 7.45 bis 8.45 Uhr " verschwindet".DocWatson schrieb:Aber: Es bleibt ja dabei, dass die EB sagen, daraus ergeben sich keine neuen Hinweise
So war es ja auch bei Silvio S., der den kleinen Mohammed vom Lageso entführt hat. Eine Kamera, die illegalerweise den Gehweg aufnahm, filmte den Täter, als er auf dem Hinweg zum Lageso war. Die Aufnahmen wurden veröffentlicht, um den Täter zu identifizieren, was auch gelang.x-aequitas schrieb:Wenn ich das richtig einschätze, dann sind auch solche Kameraufnahmen als Beweismittel verwertbar, obwohl sie gegen die DSGVO verstoßen (Kamera filmt ins öffentliche Straßenland hinein).
Es könnte wirklich sein, dass die Rückfahrzeit bewusst nicht veröffentlicht wurde, um den TV (insbesondere gegenüber der Familie) in Widersprüche zu verstricken. Ich gehe auch davon aus, dass die Ermittler durch die Kamera alle Fahrten des TV an dem Tag kennen. Ich glaube auch nicht, dass sie der 1. Fahrt keine Bedeutung beimessen. Es wirkt wie ein bewusster "Leak". Die Kameraaufnahmen können und dürfen als Beweismittel im Strafprozess nach der Rechtsprechung des BGH verwendet werden:x-aequitas schrieb:Nein. Ein Zeitstempel macht ja nur Sinn, wenn er immer vorhanden ist. Er soll ja dokumentieren. Wir haben hier Videosequenzen und keine Standbilder. Ich nehme an, dass man den Zeitstempel für die Rückfahrt bewusst nicht veröffentlich hat. Frage ist "wieso".
Dank der Kamera kennen die Ermittler wahrscheinlich alle Fahrten, also auch alle weiteren an diesem Tag und am Folgetag. Wenn ich das richtig einschätze, dann sind auch solche Kameraufnahmen als Beweismittel verwertbar, obwohl sie gegen die DSGVO verstoßen (Kamera filmt ins öffentliche Straßenland hinein).
„Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass entgegen der Auffassung der Revision keine Bedenken gegen die Verwertbarkeit der Videoaufnahmen von der Tatbegehung bestehen. Selbst wenn diese unter Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO erlangt worden sind, weil der Inhaber eines Ladengeschäfts mit seiner davor angebrachten Videokamera über 50 Meter ins öffentliche Straßenland hineingefilmt hat, würde dies nicht zur Unverwertbarkeit des so erlangten Beweismittels führen. Denn auch rechtswidrig von Privaten erlangte Beweismittel sind grundsätzlich im Strafverfahren verwertbar (...)"Quelle: https://blog.burhoff.de/2021/10/stpo-ii-videoaufnahmen-unter-verstoss-gegen-dsgvo-oder-im-strafverfahren-verwertbar/
Ja, okay, so könnte man das verstehen. Allerdings ist die öffentliche Kommentierung des Videos dann doch mehr als merkwürdig. Es ist doch dann ein visueller Beweis, dass sich F unmittelbar nach dem vermuteten Tötungszeitraum auf den Weg machte — wohin auch immer. Das ist doch relevant, so oder so. Ob das nun schon bekannt war oder nicht, in der Öffentlichkeit so zu tun, als stecke da keine überaus relevante Information drin und nicht nach Zeugen für diese Fahrt zu suchen, das ist wirklich schwer zu verstehen.Wiedergast schrieb:Nimmt nun das Video dazu, erfährt man dass das von der Zeit her hinkommt, wenn er sie bereits bei der ersten Fahrt 8.35 Uhr schon im Twingo hat, also gibt es für die EB evtl keine neuen Erkenntnisse? Sondern nur für uns?
Sehe ich genauso. Vielleicht war es den EB nicht erst seit Herbst sondern schon von Anfang an bekannt, durch Handy oder Router o.äDocWatson schrieb:Das ist doch relevant, so oder so. Ob das nun schon bekannt war oder nicht, in der Öffentlichkeit so zu tun, als stecke da keine überaus relevante Information drin und nicht nach Zeugen für diese Fahrt zu suchen, das ist wirklich schwer zu verstehen.