Starlightdust schrieb:Vor allen Dingen,falls das Mädchen nicht mehr lebt( wovon ich leider ausgehe, aber hoffen wir ml doch noch das Beste) und es irgendwann gefunden wird, und man keine Spuren mehr an ihr feststellen kann, dann sind wir ja eigentlich genauso weit wie jetzt. Denn mehr Beweise für eine Täterschaft beim TV hätte man ja immer noch nicht. Oder denk ich jetzt wieder falsch?
Kommt drauf an, wo der Fundort mal sein wird. Rundum besagter Kesy-Gegend würde zumindest schon mal eine Verbindung zu den Fahrten des TV herstellen.
Sollte dann auch noch (beispielsweise) die Decke mitsamt DNA des TV bei der Leiche gefunden werden sowie Faserspuren der Decke im Rachen des Opfers, die einen Erstickungstod annehmen lassen, könnte es bereits eng werden, obwohl es am Ende nur direkt aufzeigen würde, dass der TV irgendwann einmal im Haushalt zb. von der Decke Gebrauch gemacht hat bzw. irgendwann einmal mit der Decke in Berührung gekommen ist.
Ein etwas ähnliches Szenario; sollten sich beispielsweise Spuren von Gewalteinwirkung am Schädel des Opfers finden lassen oder wenn man beispielsweise noch ein gebrochenes Zungenbein feststellen könnte + Leichnam eingewickelt in Decke mitsamt DNA des TV an der Decke.
Mehr als sterbliche Überreste wird man wenn eh nicht mehr finden. Es ist viel Zeit vergangen.
Wenns ganz blöd laufen würde, wird man gar keine konkreten Gewaltspuren, auch keine Spuren von Fremdeinwirkung mehr feststellen können und letztendlich auch gar keine keine konkrete Todesursache mehr.
"Unter Berücksichtigung der Gesamtschau" allerdings, würde man wohl sowohl einen Suizid sowie auch einen echten Unfall im Haus "komplett ohne Fremdeinwirkung" gänzlich ausschließen.
Man würde weiterhin an der Annahme eines vorsätzlichen Tötungsdelikts (mindestens Totschlag) festhalten, weil man unter den gegebenen Umständen selbst eine fahrlässige Begehungstat seitens F als unwahrscheinlich einstufen würde.
Aus allem könnte man nun schlussfolgern, dass der TV die Leiche nicht nur verbracht - sondern das Opfer auch getötet haben könnte.
Ob diese Schlussfolgerung seitens der StA unter Anwendung des Ausschlussprinzips auch die Richter am Ende überzeugen könnte, mag ich nicht beurteilen.
3 von mindestens 5 Richtern (3 Berufsrichter+2 Schöffen glaube ich) müssten auch unter Anwendung des Ausschlussprinzip überzeugt werden und zum Schluss überzeugt sein.
RedRobin schrieb:Dann wäre aber nicht erklärlich, warum dieser Fremde alle ihre
Sachen mitgenommen hätte. Das erschliesst sich mir nicht.
Dann wäre sie umfangreich bepackt gewesen
Mir auch nicht wirklich. Glaube ich auch nicht dran. Halte es trotzdem noch für möglich. Sowie auch dass sie auf dem Schulweg weggeschnappt worden sein könnte.
Ein vorangegangenes gewaltsames widerrechtliches Eindringen ins Haus schließe ich hingegen völlig aus. Aufgrund fehlender Einbruchsspuren, was auch offiziell bestätigt wurde.