EclipseFirst schrieb:Der TV hat doch gar nicht von Anfang an geschwiegen. Erst hat er gelogen und sich in "Widersprüche zu den Ermjittlungsergebnissen" verwickelt (er schlief vs. Handyaktivität vs. KESY). Damit war er für die EB (nachvollziehbar) unglaubwürdig. Zu den "Ostfahrten" hat er eine Geschichte erzählt, die von den EB als unglaubhaft angesehen wurde und die nie den Weg in die Öffentlichkeit fand. Daraufhin hat er sich gar nicht mehr eingelassen.
Tja, so ist das halt, wenn man nichts böses ahnt, weil in der tatsächlichen Wahrheit wirklich unschuldig - oder man als Schuldiger in der tatsächlichen Wahrheit glaubt mit Widersprüchen und mindestens einer vorsätzlichen Unwahrheit (Lüge) durchzukommen, was ziemlich naiv ist.
Hätte er gewusst, dass er sich bereits mit seinem Aussageverhalten als Zeuge in die sprichwörtliche Scheiße reitet, sich belastet, hätte er mal lieber von seinem
Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Natürlich hat sein Aussageverhalten als Zeuge maßgeblich dazu geführt, dass ein offizielles Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet wurde.
Sein Aussageverhalten als Zeuge ist eine Zutat von vielen, die dann zusammen die zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ergeben, den Anfangsverdacht gegenüber ihm begründet haben.
Ab da wurde er Beschuldigter und konnte sich auf sein
Aussageverweigerungsrecht berufen.
Jetzt dürfte es nur interessant sein, zu wissen, ob er tatsächlich vollumfänglich als Beschuldigter geschwiegen hatte oder er zumindest noch zugegeben hatte der Fahrer der Himbeere auf der A12 gewesen zu sein - sich dann aber zu den Gründen und dem konkreten Ziel ausgeschwiegen hatte.
Und das, aus der Erinnerung heraus, könnte man als Teilschweigen werten und das dürfte Verwertung finden bzw. ihm negativ ausgelegt werden.
Ps.
Und ja, eine Aussage zu Grund und Ziel beider Fahrten hat er wohl nur der Familie erzählt aber niemals eine offizielle Aussage gegenüber den EB getätigt. Das haben die nur über Umwege erfahren und das dann vollkommen nachvollziehbar als Schutzbehauptung gewertet.