ankaijan schrieb:Ich hänge in Gedanken immer noch dem Bericht der Welt nach in dem der Kriminologe äußert, dass FR ggf den Abend mit R verbeacht haben könnte.
Ich glaube das ist einfach missverständlich ausgedrückt gewesen. Da geht es um die Zeit bevor der Verdächtige zu der Feier ging. Wenn er nicht direkt nach der Arbeit dort hin gegangen ist, ist es doch sehr wahrscheinlich, dass er mit Frau, Kind und eben Schwägerin zuhause war, was bedeutet "Zeit/Abend miteinander verbracht".
EinElch schrieb:Insofern kann man ihm mangelnde Kooperation nicht vorwerfen und sie darf auch keinen Einfluss auf das Urteil nehmen!
Mangelnde Kooperation ist halt auch so eine Sache. Wäre er wirklich unschuldig könnte er doch gar nicht wirklich helfen. Dann war der Ablauf doch so: Er kommt um 05:45 Uhr nach Hause, Schläft oder schreibt mit wem auch immer Whats App. Ist um 07:15 Uhr wach, sieht dabei, dass seine Schwägerin im Wohnzimmer schläft, schläft dann selbst (weiter), wird von seiner Schwiegermutter um 08:30 Uhr geweckt, sieht wieder nach der Schwägerin, die ist dann weg.
Wo könnte er da helfen?