@Marpelina @-Leela- Keine Ahnung von Euren gewünschten Paragraphen; aber 99,x% der Ermittlungsverfahren laufen nichtöffentlich ab, das sollte man nicht vergessen. Und dabei behält man seinen internen Status als Tatverdächtiger logischerweise, bis sich der Verdacht erhärtet hat, der Verdacht sich erledigt hat oder die Ermittlungen ergebnislos eingestellt worden sind.
Dass der TV öffentlich "gebrandmarkt" worden ist, wie Du,
@Marpelina, formulierst, hat zweierlei Gründe:
- die Berichterstattung im Rahmen der Pressefreiheit. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte des TV und die Unschuldsvermutung zu waren (Gesicht verpixelt, Namen abgekürzt, Bezeichnung als Tatverdächtiger, nicht als Täter)
- die Öffentlichkeitsfahndung. Hier entscheidet i.d.R. ein Richter über Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
Die Anordnung von Fahndungen nach § 131a Abs. 3 und § 131b StPO dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden
Es geht also alles mit rechten Dingen zu, soweit ich das als Laie beurteilen darf. Dass der Tatverdächtige dabei einige Kratzer im Lack abbekommt und von einigen Usern hier als "Opfer" von Polizei und Medien gesehen wird, hat er letztlich durch sein Verhalten und seine Lügen weitgehend selbst zu verantworten.