Wo ist Rebecca Reusch?
10.06.2019 um 10:22Hier ist es für alle Interessierten dargelegt:
Das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten
Das Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO) ist das Schlüsselwort für Ihr Verhalten als Beschuldigter schon bei Einleitung eines
Auch sehr aufschlussreich
Der TV hat ja schon den Fehler begangen überhaupt etwas zu sagen, und natürlich noch die Dummheit dabei zu lügen. Damit hat er sich verdächtig gemacht und ist als einzig vorhandenes Puzzelteil damit zum Objekt der Aufmerksamkeit geworden, unabhängig davon ob er wirklich schuldig ist ...
Er wird solange die Hauptperson bleiben bis andere Fakten auftauchen.
Gerade diese ersten Aussagen sind ausschlaggebend, daher ist es richtig was Nuhr sagt, erst einmal die Fresse halten.
Ohne wasserfestes Alibi kann man nie seine Unschuld beweisen …
Das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten
Das Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO) ist das Schlüsselwort für Ihr Verhalten als Beschuldigter schon bei Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens. Auch für den Angeklagten hat sein Aussageverhalten Bedeutung für den Ausgang des Strafverfahrens.https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/
Schon zu Beginn eines Strafverfahrens gilt in mehrfacher Hinsicht: “Vorbeugen ist besser als nach hinten fallen.” Deshalb ist es für Sie wichtig, richtig zu handeln. Wenn die Rathaus-Uhr “5 vor 12” anzeigt, kann es schon zu spät sein.
Deshalb empfehle ich aus meiner Erfahrung als Rechtsanwalt im Strafrecht:
Gehen Sie zu einem Fachanwalt für Strafrecht, nicht aber zur Polizei, wenn Sie zu einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung geladen werden;
Suchen Sie aller spätestens(!) dann einen Strafverteidiger auf, wenn Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklage zugestellt wurde;
Verweigern Sie gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft die Aussage, solange Sie keinen Rechtsanwalt konsultiert haben;
Angehörigen von Beschuldigten steht ein Zeugnisverwigerungsrecht (§ 52 StPO) zur Seite;
Denken Sie immer daran: Schweigen ist oft die beste Verteidigung, auch gegenüber zu aufdringlichen Journalisten;
Aussageverweigerungsrecht und Zeugnisverweigerungsrecht sind gerade auch bei „überraschendem Besuch“ der Polizei zur Hausdurchsuchung oder bei der Anhörung vor dem Untersuchungsrichter bei beabsichtigten Erlass eines Haftbefehls die entscheidenden Schlüsselwörter;
Widersprechen Sie grundsätzlich der Blutentnahme und der Beschlagnahme von Gegenständen bei Hausdurchsuchungen;
Niemals vergessen: Sie haben als Beschuldigter, Angeschuldigter und Angeklagter ein Aussageverweigerungsrecht!
Auch sehr aufschlussreich
Strafrecht ist kein Rechtsgebiet wie viele andere. Der Klient, der in den Blick der Strafverfolgungsbehörden gerät, sieht sich nicht, wie im Zivilprozess, einer gegnerischen Partei konfrontiert, sondern der Staatsmacht, die über große Ressourcen verfügt – vor allem aber über das Gewaltmonopol. Sie kann mit Durchsuchung, Beschlagnahme, Inhaftierung gegen den Beschuldigten vorgehen, gleichviel, ob dieser schuldig oder unschuldig zum Objekt der Aufmerksamkeit von Ermittlungsinstanzen wird.https://www.bossi-ziegert.de/
Der TV hat ja schon den Fehler begangen überhaupt etwas zu sagen, und natürlich noch die Dummheit dabei zu lügen. Damit hat er sich verdächtig gemacht und ist als einzig vorhandenes Puzzelteil damit zum Objekt der Aufmerksamkeit geworden, unabhängig davon ob er wirklich schuldig ist ...
Er wird solange die Hauptperson bleiben bis andere Fakten auftauchen.
Gerade diese ersten Aussagen sind ausschlaggebend, daher ist es richtig was Nuhr sagt, erst einmal die Fresse halten.
Ohne wasserfestes Alibi kann man nie seine Unschuld beweisen …