FERRERO4 schrieb:aber nach der Entlassung aus der U-Haft wird sich F. ausführlich
und vor allem glaubhaft der Familie gegenüber dahingehend geäussert haben,
Schau dir nochmal die Berichte an wo der Vater davon erzählt. Von allzugroßer Bereitschaft seitens F, sich mitzuteilen, hörte sich das für mich nicht an. Es soll wohl ungefähr so gewesen sein:
Der Vater erzählte, dass man (Er + ggf. andere Mitglieder seiner Familie) F und dessen Mutter gegenüber saßen und
viel geschwiegen wurde. Die Mutter von F beharrte darauf, dass er sich nicht erklären sollte, denn sie müsste ihren Sohn schützen.
Erst als der Vater an ihr Gewissen appellierte und meinte, ihr Sohn sitze gesund neben ihr, während seine eigene Tochter verschwunden sei.
ERST DANN wurde Rs Familie die Erklärung gegeben, welche durch den Vater an die EB weitergegeben und von diesen als reine Schutzbehauptung eingestuft wurde.
Wenn man sich das mal vorstellt, dann kann man sich nur über die Geduld von Rs Vater wundern, die er in dem Moment aufbrachte.