Edelstoff schrieb:Gibt es einen praktischen Unterschied für den Schwager? Er ist ja bereits jetzt ein freier Mann
Er ist zwar auf freiem Fuß, also nicht in Untersuchungshaft, aber ist nach wie vor Beschuldigter in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren. Und das bleibt er, bis entweder dieses Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt ist oder bis er von der Staatsanwaltschaft bei Gericht angeklagt und damit zum Angeklagten wird. Auch das Gericht kann unter bestimmten Umständen den Prozess gegen ihn einstellen, andernfalls kommt es zu Verurteilung oder Freispruch.
Kommt es zu keiner Anklage und/oder wird das (Ermittlungs-)Verfahren gegen ihn eingestellt kann es, wie gesagt, wieder aufgenommen werden, falls sich neue Verdachtsmomente gegen ihn ergeben.
Ist er vom Status her weder Beschuldigter noch Angeklagter, kann er natürlich im Rahmen der Ermittlungen Zeuge sein. Nur gleichzeitig in derselben Sache Beschuldigter/Angeklagter UND Zeuge sein geht nicht.