FERRERO4 schrieb:Wenn neue (!), klare ... eindeutige Indizien, die den Tatverdacht gegen F.R erhärten,
hinzugekommen wären in letzter Zeit(!) ...
unabhängig von jeder Pressemitteilung (!) ....
kann ich mir NICHT vorstellen, dass ein vermeintlicher Straftäter noch auf freiem Fuss wäre ...
er wäre ja eine Gefahr für sein Umfeld und die Gesellschaft !
Zumindest für mein Rechtsempfinden .....
§ 112 Strafprozessordnung
Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe
(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).
Nachdem die Durchsuchungen abgeschlossen wurden, lag schlichtweg kein Haftgrund mehr vor. Alle nötigen Hinweise sollten binnen der UHaft gesichert worden sein. Es bestand keine akute Fluchtgefahr da er auch Familie und einen festen Wohnsitz hat. Es sollte keine von der Polizei übersehene Beweise geben, die er noch hätte vernichten könnte und es besteht keine Wiederholungsgefahr. Schließlich ist er ja kein Serienkiller. Theoretisch ist es nicht unüblich, dass ein Tatverdächtiger/ Beschuldigter bis zum Prozess unter diesen Umständen auf freiem Fuß ist.