Sherlocke schrieb:Bliebe gleichzeitig zu klären, warum er um 7.20 behauptete, R sei weg.Was meint ihr?
Die Angabe ist unlogisch. Warum sollte er dann um 8.30 Uhr nochmal losstiefeln, um festzustellen, dass sie immer noch weg ist? Er hätte seiner Schwiegermutter sagen können, dass sie schon um kurz nach 7 Uhr weg war.
Hinzu kommt: Sollte er tatsächlich ihr Verschwinden um 7.20 Uhr bemerkt haben, wäre dieses frühe unerklärliche Verschwinden Anlass für Beunruhigung und Kontaktaufnahme anderer Familienmitglieder gewesen. Gesagt wird in dem Filmbeitrag auch nicht, dass er um kurz nach 7 Uhr nach ihr gesehen hat, sondern nur, dass er später angibt, nach ihr geschaut zu haben, sie wäre aber schon weg gewesen.
Die Angabe zum Nachsehen um kurz nach 7 Uhr können wir meiner Meinung nach streichen.
Er hat vermutlich nur angegeben, dass sie um 8.30 Uhr nicht da war. Der Tatzeitpunkt liegt davor.
Falls es die whatsapp um 8.11 Uhr gegeben hat, spräche also sein Aussageverhalten nicht dagegen, dass er diese von ihrem Handy verschickt hat.