@MarpelinaEs geht hier nicht um meine Meinung. Es ist eine Aussage der Staatsanwaltschaft.
1. Florian wurde vorläufig festgenommen. Nachdem er als Zeuge befragt worden war. Bei diesen Befragungen verstrickte er sich offensichtlich in Widersprüche. Welche genau wissen wir nicht.
2 Hausdurchsuchung durch SpuSi und MoKo findet statt. Diese dauert bis in den Nachmittag des Freitags.
3. Bis Mitternacht muss ein Haftrichter den Haftbefehl unterzeichnen.
4. Am späteren Nachmittag lehnt ein erster Haftrichter dies ab. Er kann keinen dringenden Tatverdacht feststellen.
5. Kurz vorher oder fast zur selben Zeit schliesst die Polizei die Hausdurchsuchung ab. Die Spuren müssen ausgewertet werden und konnten unmöglich innerhalb von so kurzer Zeit in den ersten Antrag zum Haftbefehl eingeflossen sein.
6. Am Montag unterzeichnet ein anderer Richter den Haftbefehl auf Grund einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Das bedeutet, kein neuer Antrag sondern der genau gleiche wurde erneut beurteilt. Ergo sind noch keine neuen Erkenntnisse in diesem Antrag vorgebracht worden.
7. Haftbeschwerde nach rund drei Wochen U-Haft wird gut geheissen und Florian kommt frei.
8. Staatsanwaltschaft sagt in einer Pressekonferenz, dass keine neuen Indizien hinzugekommen seien. Hier bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf den ersten und einzigen Antrag, welcher ja unmittelbar nach Abschluss der Hausdurchsuchung schon einmal abgelehnt wurde, weil ein Richter keinen dringenden Tatverdacht erkennen konnte.
Nun müssten doch die Auswertungen der Spuren im und ums Haus mittlerweile vorliegen. Wenn da was wäre, hätte die Staatsanwaltschaft dies mitgeteilt und nicht ausdrücklich gesagt, die Indizienlage habe sich nicht verändert.