Frl.Baumann schrieb:Thodde schrieb:
Das kann man eben nicht, da Ermittlungsergebnisse Dienstgeheimnisse sind, die nur unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlicht werden dürfen.
Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheitspflicht hat damit nichts zu tun. Oder warum durften denn die Ermittler die Ergebnisse sagen, dass sie Widersprüche, Haare und die zwei Polen-Fahrten haben ? Warum fallen die nicht unter Verschwiegenheitspflicht ? Weil die damit nichts zu tun hat. Ach das wurde dir bereits mehrfach erklärt.
Thodde schrieb:
Dann belege doch bitte deine Behauptung mit einer Quelle zu einer offiziellen Aussage der Ermittlungsbehörden. Ausser unbestätigten Medienberichten gibt es nichts.
Die Behörden geben die Indizien bekannt, die sie haben. Sie äüssern sich nicht zu denen, die sie nicht haben.
Danke für die Unterstützung hier.
Es ist eigentlich ganz einfach zu verstehen, nicht war? Die Ermittler begründen ihren Tatverdacht öffentlich in XY. Einige hören einfach zu und verstehen das Gesagte, andere interpretieren da eine Geschichte hinein, die daß die Ermittler eine ganz andere, unerzählte Wahrheit kennen, die sie nicht öffentlich mitteilen und sich stattdessen stammelnd vor die Fernsehkamera stellen und schwache Indizien mit so geschwurbelten Worten präsentieren, daß sie kaum einen klaren Satz rausbringen.
Nochmal zur Erinnerung: Es gibt eine Phrase "Wir wissen XYZ, wollen aus ermittlungstaktischen Gründen aber nicht mitteilen warum" sagt eigentlich alles. Diese Phrase wird immer dann verwendet, wenn den Ermittlern eine Information vorliegt, die (ncoh) nicht mitgeteilt werden soll.