Lemniskate schrieb:Warum so wehement dagegen?
Sie könnte sich durchaus nachts mit jemanden treffen können, früh morgens wieder zurück, schulsachen holen, dann vielleicht noch mal mit dieser Person zusammen los...frühstücken oder ähnliches. Und dann ging etwas schief.
Warum ist dieses Szenario ausgeschlossen?
Wir reden über eine schüchterne 15 jährige, die sich stets bei den Eltern gemeldet hat und sehr behütet aufgewachsen ist. Auch wenn es irgendwo immer 0,0000001% einer Chance gäbe, das sie von heute auf morgen ein Rebel wurde, scheint dies absolut unwahrscheinlich für mich. Selbst die "verrücktesten Mädchen" in meinem Umfeld, würden das nicht machen und die haben schon die wildesten Sachen durch. Es passt irgendwie nicht zu dem was wir über Rebecca wissen.
Pony2.4 schrieb:Die Spuren waren aber offensichtlich nicht ausreichend, um den Beschuldigten in U-haft zu nehmen.
Und das macht mich schon etwas stutzig. Ich kenne die Abläufe ja sehr genau im Ermittlungsverfahren bis hin zum Prozess und aktuell scheint für mich da einiges nicht klar zu sein, was diese Abläufe angeht. Dazu hat auch der Profiler bei der Bild einiges gesagt und ich bin dort bei ihm.
Irgendwo liegt da der Hund begraben.
AliceT schrieb:Könnte mir allerdings auch vorstellen, dass der Polizei der Inhalt dieser Nachricht längst bekannt ist, dies aber nicht öffentlich gemacht wird/worden ist.
Mit Sicherheit, ich vermute einen direkten Bezug zu einer Person, ob es der aktuell Tatverdächtige ist oder eine Dritte die wir nicht kennen, bleibt unklar.
indrigando schrieb:Interessant übrigens auch, dass die StA dem Schwager explizit "Totschlag" vorwirft und nicht Mord. Das lässt darauf schließen, dass man sogar schon einen Tatablauf konstruiert hat, der scheinbar nicht geplant war vom TV, sondern es wahrscheinlich zu Streit kam.
Für Mord sind Mordmerkmale nötig (Heimtücke, Verdeckung Straftat, Sexuelle oder Mordlüsterne Motive...), da sie den Tatablauf aber nicht kennen (meine Vermutung), kann man keinen Vorwurf des Mordes begründen. Erst wenn der Tatablauf klar geklärt ist, wird auf Mord Anklage erweitert.
Dies hat auch den Grund, das in der Regel ein Verfahren unter Totschlag eröffnet wird und erst im späteren Verlauf auf Mord gegangen wird. Dies hat prozessrechtliche Gründe, auf die ich nicht weiter eingehen will, weil Off topic.
Wichtig ist, Totschlag ist unter Vorsatz, also kein Unfall oder fahrlässige Tötung.
Ich möchte aber betonen, das die Medien dies oft durcheinander bringen, deshalb sind deren Angaben mit Vorsicht zu genießen.