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Wo ist Rebecca Reusch?

122.005 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

15.03.2019 um 13:32
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Erstaunlich finde ich, dass die Familie noch keine Belohnung ausgesetzt hat, für Informationen über den Verbleib von Rebecca.
Die Familie geht doch von einer Verschleppung von Rebecca aus und hat immer wieder aufgefordert in Lauben, Kellern etc. nachzusehen.
In einer solchen Situation kann man doch eine Belohnung ausloben, um mögliche Hinweisgeber zu motivieren.
Kann es sein, dass so etwas von den Behörden untersagt werden kann, weil es schon einen Tatverdächtigen gibt, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt
Das denke ich nicht, dass den Eltern das verboten werden kann, das ist ja ihr gutes Recht. Aber vielleicht ist es ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich


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Wo ist Rebecca Reusch?

15.03.2019 um 13:32
Zitat von medienlovermedienlover schrieb:Bin ich hier eigentlich die einzige, die glaubt, dass RR noch lebt? Von einer freiwilligen Flucht gehe ich nicht aus, sie würde doch nach so vielen Wochen ein dermaßen schlechtes Gewissen bekommen, dass jeder nach ihr sucht, dass sie wieder heim kommt. Ich finde den Verdacht einer Entführung am plausibelsten. Ich meine, Entführungen kommen leider sehr häufig vor und wieso sollte das Opfer genau in diesem Fall schon tot sein? Zum Verdacht Entführung kann ich mir vorstellen, dass der Entführer längst über alle Berge ist, jetzt wo so stark nach RR gesucht wird und dass sie irgendwo eingesperrt ist und nicht raus kommt
Da es wohl keine Zeichen von gewaltsamen Eindringen gab und der Schwager das ja wohl auch mitbekommen hätte, und sie somit zumindest freiwillig aus dem Haus hätte gehen müssen, nochmal:
Zitat von nocticolornocticolor schrieb:2. Rebecca hat das Haus freiwillig in aller Frühe verlassen, obwohl sie später Schule hatte und laut Mutter (wie so viele Teenager) Langschläferin ist. Sie hat weder ihrer Familie noch ihren Freundinnen etwas davon gesagt, obwohl sie angeblich mit letzteren noch am selben Morgen geschrieben hatte. Irgendwann ist ihr Handy aus, und sie wie vom Erdboden verschluckt. Mit wem hat sich denn Rebecca früh morgens noch vor der Schule getroffen? Warum? Wenn es ihr (Internet-)Freund ist, warum erzählt sie nicht einmal ihren besten Freundinnen davon? Warum muss es zu so einer Zeit sein, warum nicht nachmittags, wenn man behaupten kann, man trifft sich mit Freundinnen?



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15.03.2019 um 13:34
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Das bedeutet doch, derselbe Richter aufgrund der Ermittlungen?
Kann ich mir kaum vorstellen, es gibt ja viele Richter und in den Bereitschaftsdienst werden unterschiedliche Abteilungen eingebunden. Das wäre schon ein großer Zufall.

Hier kann man nachlesen, wie sich das so aufteilt: https://www.berlin.de/gerichte/amtsgericht-tiergarten/_assets/das-gericht/zustaendigkeiten/allgemeine-zustaendigkeit/gvpl_13_3_2019.pdf


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15.03.2019 um 13:35
@Durchblick0815
Es war ein zweiter Haftrichter, der die Lage einfach anders als der erste Richter eingeschätzt hatte. Das heisst für mich nicht zwingend, dass man daran fest machen kann wie dünn angeblich zu der Zeit die Indizienlage angeblich war. Es sind einfach zwei unterschiedliche Meinungen. Auch wenn der erste Richter den Haftbefehl als nicht nötig ansah, heisst es ja nicht dass er den TV zu unrecht als TV ansah. Es wäre ja dennoch weiterhin gegen ihn ermittelt worden. Dies wäre zum jetzigen Zeitpunkt im Falle einer Entlassung wegen einer möglichen genehmigten Haftbeschwerde ja auch der Fall. Wobei ich damit rechne, dass in diesem Fall die Staatsanwaltschaft sofort einen erneuten Haftbefehl aufgrund neuer Ermittlungsergebnissen beantragen würde.


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15.03.2019 um 13:37
Zitat von RoydigaRoydiga schrieb:Hältst du es denn für plausibel, dass ein 15 jähriges Mädel am hellichten Morgen aus einem Haus entführt wird, während ihr Schwager im Haus ist und wach ist?
Die Häuser sind keine Paläste, da hört man jeden Mucks
Das halte ich für ausgeschlossen, für eine Entführung hätte der Täter wohl die Dunkelheit gesucht


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15.03.2019 um 13:37
Zitat von Absg38Absg38 schrieb:Kann ich mir kaum vorstellen, es gibt ja viele Richter und in den Bereitschaftsdienst werden unterschiedliche Abteilungen eingebunden. Das wäre schon ein großer Zufall.
Wenn ich aber Beschwerde gegen eine richterliche Entscheidung einlege, welche kein Urteil ist, bekommt es doch der „Erstentscheider“ vorgelegt. Da ist kein anderer Richter nötig. Es gab offensichtlich auch keinen zweiten Haftantrag.


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15.03.2019 um 13:37
Zitat von webinatorwebinator schrieb:Seine Frau wird doch wissen wann er heim gekommen ist ?
Nicht unbedingt. Wenn er mittags wieder zu Hause war, dann war sie vielleicht noch auf der Arbeit. Vielleicht wollte er auch unbedingt ganz schnell wieder zu Hause sein, damit sie es eben nicht merkt. Das würde seine zweite Fahrt den nächsten Abend auch plausibel machen. Die konnte er seiner Frau dann mit Überstunden erklären.
Das sind jetzt nur Vermutungen! Bitte keine Tatsache draus stricken.


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15.03.2019 um 13:37
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Die Belohnung wird natürlich nur im Erfolgsfall ausgezahlt.
Das ist doch selbstverständlich.
Nein ist es nicht.
Death or Alive Belohnungen gab es nur im Wilden Westen.
Natürlich würden sich Menschen einfinden, da zu Rebeccas Geist Kontakt aufnehmen könnten, aber dazu brauchen sie persönliche Gegenstände und Rebeccas Zimmer.
Diese Menschen können sich das Vertrauen von Menschen sehr gut erarbeiten. Die fragen dann nur indirekt nach Geld.
Und bis dahin haben sie soooo selbstlos soooviel getan....


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15.03.2019 um 13:38
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Wenn ich aber Beschwerde gegen eine richterliche Entscheidung einlege, welche kein Urteil ist, bekommt es doch der „Erstentscheider“ vorgelegt.
Die erstentscheidende Instanz, kann ja trotzdem eine völlig andere Person sein. Da sitzt ja nicht ein und derselbe Mensch 24 Stunden und sieben Tage, die arbeiten ja in Schichten.


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15.03.2019 um 13:38
Zitat von medienlovermedienlover schrieb:ch finde den Verdacht einer Entführung am plausibelsten. Ich meine, Entführungen kommen leider sehr häufig vor
Entführungen sind in D nicht ein sehr häufiges, sondern ein sehr seltenes Delikt. Im Jahr gibt es in ganz Deutschland etwa 80 Entführungsfälle, wobei die Opfer meist aus finanzkräftigen Kreisen stammen. Die Zahl der Tötungsdelikte ist etwa 10 mal so hoch. Da ist die relation doch eindeutig, denke ich.


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15.03.2019 um 13:38
Zitat von Carole60Carole60 schrieb:Kreuzbergerin schrieb:
Erstaunlich finde ich, dass die Familie noch keine Belohnung ausgesetzt hat, für Informationen über den Verbleib von Rebecca.
Die Familie geht doch von einer Verschleppung von Rebecca aus und hat immer wieder aufgefordert in Lauben, Kellern etc. nachzusehen.
In einer solchen Situation kann man doch eine Belohnung ausloben, um mögliche Hinweisgeber zu motivieren.
Kann es sein, dass so etwas von den Behörden untersagt werden kann, weil es schon einen Tatverdächtigen gibt, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt
Das denke ich nicht, dass den Eltern das verboten werden kann, das ist ja ihr gutes Recht. Aber vielleicht ist es ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich
Man kann sich einen Kredit aufnehmen, Bekannte/Verwandte/Freunde um Geld bitten, einen Stendenaufruf starten, sich an den weissen Ring wenden...

Ich würde an so einer Stelle einen privaten Ermittler beauftragen.
Zumindest wenn ich fest überzeugt bin, meine Tochter ist irgendwo da draussen und es gibt noch keinen Täter.


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15.03.2019 um 13:38
Zitat von Carole60Carole60 schrieb:Das denke ich nicht, dass den Eltern das verboten werden kann, das ist ja ihr gutes Recht. Aber vielleicht ist es ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich
Es fand ja von Seiten der Familie auch nicht mal der Appell an einen mutmaßlichen Entführer statt soweit ich weiß.
Zum Thema Belohnung :
Es ist schon längst eine ausgesetzt i.H.v. 5000 Euro soweit ich weiß von einer Firma.. Michael Kuhr .. diese wurde z.b. in diesem Post am 24.2. auf Facebook geteilt.

Hier der Post.
https://www.facebook.com/253087361383123/posts/2792202694138231/


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15.03.2019 um 13:39
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Das sind jetzt nur Vermutungen! Bitte keine Tatsache draus stricken.
Da bin ich der letzte. Aber meine Frage war auf die 2. Fahrt bezogen, wo er abends um 22 dingsda von KESY erfasst wurde. Ich habe auch nirgends gelesen wann er da nach Hause gekommen ist.


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15.03.2019 um 13:40
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das leuchtet ein und deswegen macht es um so mehr Sinn, wenn die Juristen dieses Forums, sich dahingehend geäußert haben, dass es immer besser ist, stets ein zusätzlichen Haftgrund zu prüfen und Diesen dann mit aufzuführen.

Aber wäre es denn verkehrt, zu sagen, dass es tatsächlich (wenn) immer nur auf den Einzelfall ankommt und es somit wohl möglich wäre, dass X oder Y bei dringendem Tatverdacht auf Mord oder Totschlag zb. (nur als Beispiel) auch lediglich nur mit einem dringenden Tatverdacht auf ein solches Kapitelverbrechen in U-Haft wandern könnte - ohne dass dabei extra Haftgründe vorliegen müssten bzw mit angegeben werden würden, weil X oder Y zb. ein dicke Strafakte hat?
Klar, auf den TV (F) trifft das natürlich nicht zu. Also wird man bei ihm ja definitiv einen Haftgrund ermittelt und mit angeben haben, oder? Die Grundvoraussetzung "dringender Tatverdacht" war ja ohnehin gegeben.
Das vorliegen eines Haftgrundes ist zwingend, wie auch der dringende Tatverdacht.

Bspw. war F wohl während R bereits vermisst wurde und der Apparat in Gang gesetzt wurde (Ermittlungen im familiären Umfeld; also auch und gerade gegen ihn), wie sonst auch bei seiner Arbeit (das mutmaße ich jetzt mal, da er auf seiner Arbeitsstelle laut Medien festgenommen wurde!) und gab zunächst mal keine Anhaltspunkte dafür, dass er bspw. flüchten wollte (Haftgrund: Fluchtgefahr).

Jetzt handelt es sich ja aber im vorliegenden Fall um ein vermeintliches Tötungsdelikt, für welches die Ermittlungsbehörden wohl „Hinweise“ haben.
Er ist vorliegend zwar nicht geflohen, oder gab sich tendenziell fluchtvorbereitend, jedoch kann seitens Behörden nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass bei den schweren Vorwürfen, die durch die U Haft „begründet“ werden (er muss mit hoher Wahrscheinlichkeit entweder Teilnehmer oder Täter eines Tötungsdelikts sein) F zu gegebenem Zeitpunkt die Gelegenheit nutzt, flieht und sich vll sogar Richtung Osten (nur eine Idee!) in ein anderes Land absetzt, das keine Auslieferungsvereinbarung mit Deutschland hat. Eben flüchtet.
Anhaltspunkte könnten hier allein die Existenz von Verwandten, die in einem ebensolchen Land leben sein.
Die Anforderungen an das tatsächliche Vorliegen einer Fluchtgefahr sind also geringer (§112 III StPO).

Das jetzt nur anhand des Beispiels Fluchtgefahr.
Vielleicht wird jedoch mit Verdunkelungsgefahr argumentiert. Oder eben doppelt: also beides... oder oder oder!
Aber das wissen wir alle nicht, da wir den Haftbefehl nicht gesehen haben.

Was arg bedenklich wäre, wäre wenn man ihn aufgrund von Vorstrafen unter Generalverdacht stellen würde.
Das widerspricht auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der Unschuldsvermutung und dann auch dem verfassungsrechtlich verankerten „Vollzugsziel“ der Resozialisierung.
Also ein bisschen verkehrt wäre es...

Praktisch können Vorstrafen aber sicher auch Haftgründe unterstreichen.
Wenn bspw. ein vermeintlicher Täter, gerade in einem solchen Fall wie in dem, bei welchem ihm jetzt ein dringender Tatverdacht festgestellt wurde, rechtskräftig verurteilt wurde und die damals zur Verurteilung geführten Umstände nach wie vor vorliegen und es wahrscheinlich ist, dass er dieses „Netzwerk“ erneut nutzt.


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15.03.2019 um 13:40
Zitat von XanaXana schrieb:Nein. Sie haben das Handy nicht.
Woher weißt du das? Fakt ist und das ist die einzige Tatsache in der Sache, dass nach dem Handy nie offiziell gesucht wurde. Per se auszuschließen, dass die Polizei das Handy hat, ist nicht möglich. Ich hingegen finde es komisch, dass in der offiziellen Vermisstenanzeige eine Kamera und Portmonee erwähnt werden, nicht aber das Handy.


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15.03.2019 um 13:40
Zitat von BDavid85BDavid85 schrieb:Es fand ja von Seiten der Familie auch nicht mal der Appell an einen mutmaßlichen Entführer statt soweit ich weiß.
Zum Thema Belohnung :
Es ist schon längst eine ausgesetzt i.H.v. 5000 Euro soweit ich weiß von einer Firma.. Michael Kuhr .. diese wurde z.b. in diesem Post am 24.2. auf Facebook geteilt.
Michael Kuhr ist recht bekannt in Berlin, das Angebot ist also durchaus als seriös zu betrachten.


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15.03.2019 um 13:41
Zitat von jackie251jackie251 schrieb:Kreuzbergerin schrieb:
Die Belohnung wird natürlich nur im Erfolgsfall ausgezahlt.
Das ist doch selbstverständlich.
Nein ist es nicht.
Death or Alive Belohnungen gab es nur im Wilden Westen.
Natürlich würden sich Menschen einfinden, da zu Rebeccas Geist Kontakt aufnehmen könnten, aber dazu brauchen sie persönliche Gegenstände und Rebeccas Zimmer.
Diese Menschen können sich das Vertrauen von Menschen sehr gut erarbeiten. Die fragen dann nur indirekt nach Geld.
Und bis dahin haben sie soooo selbstlos soooviel getan....
Was redest du denn da, die Polizei setzt ständig Belohnungen aus die zur Ergreifung eines Täters oder Aufklärung eines Verbrechens führen.
Ich bin echt fassungslos...


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15.03.2019 um 13:42
Was ich in Erinnerung habe (nicht Wort für Wort) wie diverse Angehörige von Rebeccas Familie oder Arbeitskollegen des TV FR sich in Interviews über diesen geäußert haben.

1) wir glauben es nicht, weil das ist nicht seine Art. Das geht nicht. Das passt nicht zu ihm.
2) er ist herzensgut, so ein lieber Mensch
3) er ist ein liebevoller Vater, die Liebe meine Lebens
4) Natürlich glaube ich nicht, dass er etwas mir R Verschwinden zu hat, ich kann doch nicht meinen Schwiegersohn verdächtigen
5) er ist freundlich und hilfsbereit, einer der gern und viel redet

Obwohl ich FR nicht persönlich kenne, weiß ich bereits, dass er erst an SICH SELBST denkt. Mach ich ihn deswegen einen Vorwurf? Ja und Nein! Es ist nur natürlich, erst an sich selbst zu denken, doch bin ich dann auch ein wirklich herzensguter Mensch? Sollte ich das Leben meiner Schwägerin, die ich als kleine Schwester betrachte und sich wohlmöglich in akuter LEBENSGEFAHR befindet, nicht vor meinen "Geheimnissen" stellen, selbst wenn sie wahrscheinlich krimineller Natur sind?

Er mag ein liebevoller Vater sein, freundlich und hilfsbereit, die große Liebe seiner Frau. Aber herzensgut mit Sicherheit nicht.

Wenn das beweisen soll, nicht zum Mörder zu werden, dann Gute Nacht.

Siehe Chris Watts
Er war auch freundlich und hilfsbereit. Für seinen Schwager wie ein Bruder. Für seine Schwiegereltern
wie ein Sohn. Sie haben ihn geliebt. Für seine Frau, die Liebe ihres Lebens, bis zum letzten Tag. Niemand hätte je erwartet, dass er überhaupt gewalttätig werden könnte. Ein liebevoller Vater für die 2 kleinen Töchter. Mit denen er Pferdchen spielte, mit ihnen Prinzessinnenfilme schaute, sie fütterte, kämmte, ins Bett brachte, den Weihnachtsmann spielte...

"Mein Daddy ist ein Held" sagte seine Tochter in die Kamera. "Daddy rette mich" jauchzend und lachend.

Und was hat er getan????

Das bedeuted nicht, dass FR schuldig ist. Aber die positiven Aussagen über ihn haben rein garnichts zu bedeuten. Nur die Fakten zählen. Warten wir einfach ab, was die Moko zur Hand hat. Wir wissen nichts!


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15.03.2019 um 13:43
Zitat von Absg38Absg38 schrieb:Die erstentscheidende Instanz, kann ja trotzdem eine völlig andere Person sein. Da sitzt ja nicht ein und derselbe Mensch 24 Stunden und sieben Tage, die arbeiten ja in Schichten.
Das ist schlichtweg falsch.

„Da die Beschwerde bei dem Gericht eingelegt wird, dessen Entscheidung angefochten wird, hat dieses auch die Möglichkeit, selbst abzuhelfen, wenn es die Beschwerde in der Sache für begründet hält. “

Mit Gericht meinen die nicht das Gebäude, sondern den zuständigen Richter oder die Kammer. Die Beschwerde wird doch nicht unmittelbar sofort bearbeitet.


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Wo ist Rebecca Reusch?

15.03.2019 um 13:44
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:ist die StPO dann doch unnötig kompliziert formuliert - wenn du selber sagst, dass definitiv "immer" zur Grundvoraussetzung dringender Tatverdacht auf... ein Haftgrund mit angegeben werden muss. Warum wird dann so geschrieben, dass bei einigen Paragrafen lediglich der dringende Tatverdacht ausreicht, um X oder Y in U-Haft zu nehmen, gleichwohl aber betont wird, dass davon abzuraten ist, da es sonst verfassungswidrig wirkt oder sogar wäre und zb. nur nach reiner Willkür aussehen würde?
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts:
"Der Haftgrund der "Schwere der Tat" ist auf die in § 112 Abs. 3 StPO aufgezählten Kapitaldelikte beschränkt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reicht aber allein der dringende Tatverdacht der Begehung eines der Delikte nicht aus: Hinzukommen muss eine mögliche Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, an die aber nicht die Anforderungen eines selbstständigen Haftgrundes zu stellen sind."
Bedeutet, dass bei den Delikten nach § 112 Abs 3 (Mord, Totschlag etc.) zwar auch ein Haftgrund vorliegen muss, an dessen Beweis aber weniger hohe Anforderungen gestellt werden als bei anderen Delikten.
Quelle: https://www.anwalt24.de/lexikon/haftbefehl


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