Frl.Baumann schrieb:Die Polizei ist sich sicher, dass RR das Haus nicht freiwillig verlassen haben kann. Und das, obwohl im Haus weder Gewalt-oder Kampfspuren, und weder im Haus noch im Auto Leichenhunde fündig wurden. Kein Leichengeruch im Auto oder Haus, keine Leiche und keine DNA im Wald, obwohl man sich ganz sicher war, sie dort im Wald zu finden. Im Auto-Kofferaum aber Haarspuren der Vermissten und Widersprüche des TV bei den Whatsapps und seinen beiden Polenfahrten. Die Einlassung des TV FR, Drogen-dealerei, glaubt sie nicht, scheint sie aber nicht widerlegen zu können. Der TV ist bald frei, da die Beweise für eine Tötung fehlen. Haarspuren , Widersprüche und Polenfahrten sind eben keine Beweise für eine Tötung.
CB310 schrieb:
Beweise für ein Tötungsdelikt haben sie sicher nicht.
Kreuzbergerin schrieb:
Hast du bitte einen Beleg dafür, dass der TV bald frei ist.
Ich habe das noch nirgends gelesen und das ist eine sensationelle Information, die sicher alle interessiert.
Nein, ich habe dafür keinen Beleg dafür. Ich gehe ohne Beleg von der sensationellen Unterstellung aus, dass in Deutschland noch solange die Unschuldsvermutung gilt, bis BEWEISE !!! für die Beschuldigung vorliegen. Hier gehts um die Tötung. Ich sehe keine Beweise für eine Tötung. Hast du einen Beleg für die Beweise ?
Alle Beweise/Indizien sind zu diesem Zeitpunkt (Ermittlungsverfahren) nur den ermittelnden Behörden (MoKo, Sta) und dem TV/RA bei vollständiger Akteneinsicht bekannt. Zudem dürfen sie nur in Ausnahmefällen nach gesetzlichen Richtlinien der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Dies dient dem Schutz eines TV auf ein faires, rechtmässiges Verfahren. Offiziell unbestätigte Behauptungen, Spekulationen aufzustellen (Spurenlage im Haus, Auto, etc.) als Wahrheit zu verkaufen, schadet nur. Die Öffentlichkeit wird und darf die Beweise/Indizien gar nicht kennen. Wir werden davon allerhöchstens etwas mehr im Laufe eines Gerichtsverfahrens erfahren, wenn es dazu kommen sollte. Wir wissen nicht, welche Spuren im Haus und Auto gefunden wurden und selbst das bischen, was offiziell mitgeteilt wurde, ist von jeglichem Täterwissen bereinigt, so dass es belanglos oder als sehr belastend interpretiert werden könnte.