auchhier schrieb:Ein Prozess könnte ihm auch dann drohen, wenn die Leiche von Rebecca nicht gefunden werden sollte. "Für eine Anklage braucht es nicht zwingend eine Leiche", sagte der Strafrechtler Hans Lilie aus Halle (Saale) zur Rechtslage. Für die Ermittler steige ohne Leichenfund allerdings der Druck, belastbare Beweise zu finden.
"Es gibt einige Fälle, in denen Personen verurteilt worden sind und in denen das Opfer nie gefunden wurde", sagte Lilie der Deutschen Presse-Agentur. "In diesen Fällen hat die Indizienkette aber ausgereicht, dass bei dem Richter die Gewissheit bestanden hat, dass ein bestimmtes Tatgeschehen zum Tod des Opfers geführt hat." Wenn keine Leiche gefunden werde, müsse das Gericht am Ende die Beweise bewerten und seine Schlussfolgerungen ziehen."
@auchhierDann sollte sich die Anklage aber sicher sein, dass die Indizien/Beweise für eine Verurteilung ausreichen.
Falls nicht, muss der Angeklagte freigesprochen werden.
Falls die Indizienlage zu dünn ist, ist es sicher besser zu warten und zu hoffen, dass sich die Faktenlage ändert.
Vielleicht wird die Leiche später gefunden und Spuren lassen sich auswerten - der Ablageort befindet sich in der Nähe der Zeugensichtungen etc.
Eine zweite Anklage in der selben Sache ist nämlich nicht einfach.
Stichwort: Strafklageverbrauch
Der Grundsatz ne bis in idem reicht aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über ein bloßes Verbot der Doppelbestrafung hinaus. Er verbietet grundsätzlich auch eine erneute Strafverfolgung derselben Tat bei erfolgtem Freispruch.[2] Denn der Betroffene soll durch ihn auch vor den existentiellen Unsicherheiten eines zweiten Strafverfahrens in derselben Sache geschützt werden.Wikipedia: Ne bis in idem