@BoobSinclar Du nimmst aus jedem meiner Beiträge einen Teil und ignorierst den Rest. Der erste Teil war Rechtsstaatlich betrachtet.
Ich verstehe sehr wohl den Unterschied zwischen Zeuge und Beschuldigter, dennoch werden Zeugenaussagen vor Gericht auch wenn der Zeuge dann Beschuldigter in einer Person ist, sehr wohl relevant für die Glaubwürdigkeit und Urteilsfindung.
Soll er also schweigen, er darf es ja.
Aber der Staat hat nichts juristisch verwerfliches unternommen, um seine Beteiligung aufzuklären.
Da genau ging unsere Diskussion ja los.