user0814 schrieb:Das fände ich sehr bedauerlich.
Ich würde mir wünschen dass er mit diversen Verhörmethoden unter Druck gesetzt wird. Kann ich ja kaum glauben dass er chillig in seiner Zelle sitzen soll und sich seinen Fall im TV ansehen kann und dadurch noch genau weiß wie weit/nah sie ihm auf der Spur sind.
Ich denke in so einem Totschlag-Fall geht es doch rigeros zu.
Ansonsten hätte er eine viel zu gute Zeit für einen dringend Tatverdächtigen des totschlags.
Bißchen pennen/dösen, TV schauen, Essen fassen, Smalltalk mit der anwältin und der Rest ist Schweigen.
Das kann es nicht sein.
In Deutschland geht es leider fast genau so zu. Laut Gesetzgeber ist es nicht gestattet einen Beschuldigten stundenlang zu verhören. Es gilt eine 2-4 stündige Maximal Dauer, auch muss zu jeder Zeit auf körperlichen Zwang oder psychischen Druck verzichtet werden. Er wird auch essen und trinken dürfen, er hat Zugang zu einem Bett, TV, Toilette. Ob er eine Spielekonsole haben darf, kann ich nicht sagen, das wird auch je nach Einrichtung anders gehandhabt. Im geschlossenen Strafvollzug, ist das aber die Regel.
Das einzige was stark eingeschränkt ist, ist der Besuch von Außen, d.h. Familie, Freunde und er wird auch keinen Kontakt mit anderen Häftlingen haben. Da es keine maximal Dauer bei U-Haft gibt, könnte er noch sehr lange sitzen, allerdings besteht das Beschleunigungsgebot, d.h. es sollte alles getan werden, damit der Freiheitsentzug, nicht überhand nimmt. Dies hat mit dem Grundrecht auf Freiheit zu tun. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 GG.
Hier steht alles bzgl. Verhör.
https://dejure.org/gesetze/StPO/136a.html