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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

354 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewaltsamer Tod, Buchwald, Büdesheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
E_M ehemaliges Mitglied

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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

20.10.2018 um 11:43
Zitat von WyrdoWyrdo schrieb:Das mit dem Erhängen finde ich halt verwirrend: warum, wenn man Geld will?
Das dürfte einfach ein dilettantischer Versuch gewesen sein, den tödlichen Angriff zu verdecken. Hat aber nicht geklappt...


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

20.10.2018 um 14:06
Zitat von E_ME_M schrieb:Das dürfte einfach ein dilettantischer Versuch gewesen sein, den tödlichen Angriff zu verdecken. Hat aber nicht geklappt...
Ich denke auch, dass der Mord nicht geplant war, sondern leider irgendetwas aus dem Ruder gelaufen ist.

Aber auch in diesem Fall stellt sich die Frage nach dem Motiv. Wer und warum bedrohte BH bzw. wollte sie einschüchtern bzw. beauftragte ggf. Dritte damit? Und hängt das Ganze mit dem laufenden Insolvenzverfahren (vgl. vor allem die zeitliche Nähe von etwa 14 Tagen nach dem Prüfungstermin vom 28.08.18) zusammen oder nicht?


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

20.10.2018 um 14:26
@Scorpio1977

Ein neuer Eintrag vom 18.10.2018:
70 IN 281/16: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der Bianca Claudia Hensel, geboren am 29.08.1967, ehemals Reitanlage Buchwaldhof, Am Buchwald 7, 61137 Schöneck,

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Michael Barz, Roßmarkt 21, 60311 Frankfurt/Main, wird festgestellt, dass das Insolvenzverfahren durch den Tod der Schuldnerin am 10.09.2018 in ein Nachlassinsolvenzverfahren übergegangen ist. Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist dadurch erledigt.

Amtsgericht Hanau, 18.10.2018
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

Den unterstrichenen Satz (Hervorhebung durch mich) verstehe ich so, dass es irgendwann vor dem Tod des Opfers ein Antrag auf Restschuldbefreiung gegeben haben muss - ist das korrekt?

Wenn dem so ist, müsste das IV unmittelbar vor einem Abschluss gestanden haben, was, wie du erklärt hattest, mit der Verteilung nach Feststellung am 28.8. auch der Fall gewesen sein dürfte.

Sollte es einen solchen Antrag seitens B.H. gegeben haben, hätte das für Gläubiger diese Folgen gehabt:
Durch die Erteilung der Restschuldbefreiung verwandeln sich die Forderungen der Insolvenzgläubigerinnen und -gläubiger in Forderungen, die nicht mehr mit staatlichem Zwang, zum Beispiel im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens, durchgesetzt werden können
https://www.justiz.nrw.de/JM/doorpage_online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/infos_inso/insolvenzen_infos/inso_intro08/index.php

Damit würde diese Frage deinerseits aus meiner Sicht wieder Relevanz erhalten:
Zitat von Scorpio1977Scorpio1977 schrieb:Und hängt das Ganze mit dem laufenden Insolvenzverfahren (vgl. vor allem die zeitliche Nähe von etwa 14 Tagen nach dem Prüfungstermin vom 28.08.18) zusammen oder nicht?
Wie siehst du das?


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

20.10.2018 um 14:35
P.S.:
Zitat von tracestraces schrieb:Sollte es einen solchen Antrag seitens B.H. gegeben haben, hätte das für Gläubiger diese Folgen gehabt:
Korrekterweise muss es lauten:
Sollte es diesen Antrag gegeben haben UND wäre ihm stattgegeben worden, dann...


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Egi ehemaliges Mitglied

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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

20.10.2018 um 14:40
Das erschließt sich mir nicht. Offenbar gab es bei der Verstorbenen nix mehr zu holen. Ab nun im Insolvenzverfahren oder im Nachlass-Insolvenzverfahren.


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

20.10.2018 um 14:54
@Scorpio1977

Ah, erneut Denkfehler. Der Antrag dürfte mit Eröffnung des IV gestellt worden sein, richtig? :
Der Antrag soll mit dem Antrag der Schuldnerin oder des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden.
https://www.justiz.nrw.de/JM/doorpage_online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/infos_inso/insolvenzen_infos/inso_intro08/index.php

Dennoch wäre die Frage, ob darüber auch zeitnah im Anschluss an die Verteilung der Insolvenzmasse positiv entschieden worden wäre.


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

20.10.2018 um 15:02
Eine Restschuldbefreiung ist eigentlich im Zusammenhang mit jedem Insolvenzverfahren üblich.
Der Insolvenzschuldner stellt (bzw. soll) den Antrag zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (stellen).
Über diesen Antrag entscheidet das Insolvenzgericht durch Beschluss.

Es versagt auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Restschuldbefreiung insbesondere dann, wenn

-der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat (§§ 283 – 283c StGB) rechtskräftig verurteilt worden ist (vgl. Bankrott),
-der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in bestimmten Zusammenhängen falsche Angaben gemacht hat,
-der Schuldner während des Insolvenzverfahrens Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten verletzt hat.


Quelle: Wikipedia: Restschuldbefreiung

Dass das Insolvenzverfahren aufgrund des Todes von BH in ein Nachlassinsolvenzverfahren übergeleitet wird/wurde, ist der normale Verfahrensweg in so einem Fall. Ich verweise insofern auf meine vorherigen Ausführungen zum Nachlassinsolvenzverfahren.
Zitat von tracestraces schrieb:Der Antrag auf Restschuldbefreiung ist dadurch erledigt.
Die Restschuldbefreiung wird - sofern kein Versagungsgrund (s.o.) vorliegt - nur dem Insolvenzschuldner gewährt.
Da aber wegen des höchstpersönlichen Charakters der Restschuldbefreiung die Erben nicht entschuldet werden sollen und sich das Nachlassinsolvenzverfahren nur auf den Nachlass beschränkt, wird ein gestellter Restschuldbefreiungsantrag des Verstorbenen gegenstandslos.

Quelle: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/blerschgoetschhaas-inso-286-grundsatz-44-tod-des-schuldners-und-restschuldbefreiungsverfahren_idesk_PI17574_HI7322231.html
Zitat von tracestraces schrieb:Wenn dem so ist, müsste das IV unmittelbar vor einem Abschluss gestanden haben, was, wie du erklärt hattest, mit der Verteilung nach Feststellung am 28.8. auch der Fall gewesen sein dürfte.
Nein, das Verfahren hat noch nicht vor einem Abschluss gestanden. Der Prüfungstermin ist quasi nur ein "Eröterungstermin", bei dem u.a. die Forderungen auf Ihre Wert- und Stichhaltigkeit überprüft werden.
Vor einem Verfahrensabschluss steht noch der "Schlusstermin", welcher vom Insolvenzgericht beschlossen wird. Dieser Beschluss wird dann auch wieder veröffentlicht.

Wir können insofern nicht wissen, ob und inwieweit die Insolvenzmasse bereits vom Insolvenzverwalter verwertet wurde. Fakt ist aber das Verfahren läuft noch.


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

20.10.2018 um 15:04
Zitat von Scorpio1977Scorpio1977 schrieb:Wir können insofern nicht wissen, ob und inwieweit die Insolvenzmasse bereits vom Insolvenzverwalter verwertet wurde. Fakt ist aber das Verfahren läuft noch.
Ja, das ist klar, ich habe es verkürzt dargestellt, aber das Gleiche gemeint - es fehlt das Wort "irgendwann":
Zitat von tracestraces schrieb:mit der Verteilung nach Feststellung am 28.8.



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20.10.2018 um 15:05
@traces
Du warst halt schneller. ;)


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20.10.2018 um 15:05
@Scorpio1977
...nee, du warst zu langsam^^


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20.10.2018 um 15:13
@Scorpio1977

Ganz allgemeine Frage an dich mit Bitte um eine ganz allgemeine Antwort:

Was ist für einen Gläubiger die bessere Variante, um Chancen zu haben noch an einen Teil seines Geldes zu kommen - ein Nachlassverfahren oder ein Insolvenzverfahren, an dessen Ende einem Antrag auf Restschuldbefreiung stattgegeben werden könnte? Gäbe es da, was das mögliche Endergebnis betrifft, überhaupt einen Unterschied?


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20.10.2018 um 15:15
Zitat von EgiEgi schrieb:Das erschließt sich mir nicht. Offenbar gab es bei der Verstorbenen nix mehr zu holen. Ab nun im Insolvenzverfahren oder im Nachlass-Insolvenzverfahren.
Da hast Du vollkommen Recht. Mit Ausnahme der "Versilberung" der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter und der Verteilung des Geldes nach "Quote" zum Ende des Insolvenzverfahrens auf die Insolvenzgläubiger dürfte bei BH grds. nichts mehr zu holen gewesen sein. Zumal der Hof bis Ende Dezember 2017 auch noch unter Zwangsverwaltung stand.


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20.10.2018 um 15:17
@traces
Das macht keinen Unterschied. Es ist ja in beiden Fällen die gleiche Insolvenzmasse, die "versilbert" und der Erlös daraus verteilt wird.


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20.10.2018 um 15:23
@Scorpio1977
Würde es einen Unterschied machen, was die zeitliche Dauer des Verfahrens betrifft?


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

20.10.2018 um 15:34
Zitat von tracestraces schrieb:@Scorpio1977
Würde es einen Unterschied machen, was die zeitliche Dauer des Verfahrens betrifft?
Grds. nicht. Die Insolvenzmasse muss ja so oder so erstmal verwertet werden.


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

20.10.2018 um 15:41
@Scorpio1977
Womit wiederum persönliche Motive mehr in den Vordergrund rücken, die nichtsdestotrotz womöglich statt in dieser direkten Verbindung in einer indirekten Weise mit der wirtschaftlichen Situation des Opfers zu tun haben könnten.


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

20.10.2018 um 19:53
Ein Nachlassinsolvenzverfahren könnte unter Umständen sogar länger dauern, da zuerst die Erben gefunden werden müssen.

Ich nehme mal an, dass auch hier die Erben das Recht haben, die Erbschaft auszuschlagen.
Zuerst wird nun der Erbfall angewickelt. Erben finden. Nehmen die Erben das Erbe an ?

Anschließend geht die Nachlassinsolvenz weiter.

Eine Menge Verwaltungskram. Das kostet Zeit.


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

20.10.2018 um 20:11
Wenn wir den Ist-Stand der Erkenntnisse bzw. Anscheine, die wir bis jetzt zusammengetragen haben, mal zusammenfassen, dann ergibt sich eigentlich schon mal ein interessantes Bild:

Bislang haben wir im Thread drei mögliche Tat-Motive angesprochen:

(1) Täter/ Auftraggeber will in den Besitz des Hofes kommen (inkl. B.H. vom Hof vertreiben)
(2) Einer der Gläubiger oder ein unbekannter Geldgeber will sich rächen/ Geld eintreiben
(3) private Streitigkeiten (bisher kaum beleuchtet)

Zu (1):
Die Theorie, B.H. zu töten bzw. zu verletzen, um in die Eigentümerschaft Hofes zu kommen, dürfte man wohl ausschließen können, da naheliegt, dass die Immobilie bereits veräußert und B.H. nicht mehr in ihrem Besitz war.

In Frage würde hier noch stehen, inwieweit das Motiv, B.H. vom Hof vertreiben zu wollen, zutreffen könnte. Ich persönlich würde das eher bezweifeln, da mir nicht wirklich plausibel ist, ob ein Eigentümer, der gerade in den Besitz des Hofes gelangte, den ehemaligen Besitzer noch einen so langen Zeitraum hinweg auf seinem Grund und Boden duldet. Darüber hinaus würde er ein äußerst hohes Risiko eingehen, überführt zu werden - vorausgesetzt, er zielte auf den Tod des Opfers ab. Hätte er ihr lediglich drohen wollen und B.H. starb "unbeabsichtigt", sähe das ggf. nochmal anders aus, allerdings würde ich das Verletzungsbild, inkl. des Erhängens, so, wie der StA es formulierte, ehrlich gesagt nicht als gänzlich "unbeabsichtigt" einordnen. Mehrmalige Schläge, stumpfe Gewalt und das letztliche Erhängen hören sich für mich danach an, als habe der Täter auch erst dann aufgehört, das Opfer zu traktieren, als das Opfer regungslos war. Nicht vorher. Wäre es zu einem "Overkill" im Affektrausch gekommen, mag es zwar nicht unmöglich, aber m.M.n. eher unwahrscheinlich erscheinen, dass derjenige dann aus dieser affektiv aufgeladenen Situation heraus noch auf die "Idee" des Erhängens zur Vortäuschung eines Suizids käme. So jemand würde angesichts der leblosen Person vor ihm wahrscheinlich eher panisch die Szene verlassen. Aber okay, der Punkt mag noch offen sein.

Zu (2):
Ausgeschlossen werden dürfte nach der vorangegangenen Insolvenzrecherche wahrscheinlich auch, dass es sich beim Täter/ Auftraggeber um einen offiziell ins Verfahren eingebundenen Gläubiger handelt, denn dieser ist zumindest über den Status der Zahlungsunfähigkeit des Opfers in Kenntnis gesetzt, wobei er, was die bevorstehende Verteilung der Insolvenzmasse angeht, weder zeitlich noch monetär vom Tod des Opfers profitieren würde.

Bei diesem Unterpunkt würde noch in Frage stehen, inwieweit womöglich ein zwielichtiger Geldgeber eine Rolle spielt, bei dem sich das Opfer Geld geliehen haben könnte und in der Kreide stand. Auch bei dieser Theorie gäbe es unklare und unplausible Punkte. Da ein Geldgeber für gewöhnlich "Hausbesuche" abstattet, um sein Geld zurückzuerhalten, fragt sich, weswegen das Opfer jetzt tot ist, denn ein toter Schuldner ist noch unlukrativer, als ein vertröstender, aber dafür lebendiger Schuldner. Gut, man könnte auch hier diskutieren, ob "russisch Inkasso" bei Ausübung des Jobs vielleicht einfach zu unerfahren vorgegangen ist, so dass die geplante Drohung aus dem Ruder lief, allerdings stellt sich dann auch die Frage, weswegen sie das Opfer anschließend erhängten. Es wäre nicht nur eine unnötige Handlung, sondern auch eine unlogische, denn: was wollte man dann verdecken? Die eigene Identität, die eh niemand kennt? Zusätzliche Handlungen bedeuten auch zusätzliche Spuren und zusätzlichen Zeitaufwand. Auch hier würde ich persönlich eher davon ausgehen, dass diese Theorie eher unwahrscheinlich ist.

Zu (3):
Bliebe nun noch dieses Motiv. Zu diesem Unterpunkt gibt es bislang nur Auffälligkeiten, die sich (noch?) nicht zu einem Bild zusammenfügen, dazu ist zu wenig über die Person und das Verhalten des Opfers und ihres Umfelds bekannt. Was mich, wie o.g. etwas stutzig macht, sind die scheinbar wenigen sozialen Bezüge, trotz des Betreibens eines auf soziale Interaktion ausgerichteten Betriebes. Zuletzt, vor dem Tod des Opfers, habe es, wie eine Userin schrieb, nur noch einen Einsteller gegeben. Während nach der Übernahme des Hofes vorrangig professionelle Dressurreiter und Einsteller auf dem Hof zugange waren, waren es seit 2015 hauptsächlich, wenn nicht gar ausschließlich Freizeitreiter - also Kinder. Während das Verhältnis und die Zusammenarbeit zum und mit dem Besitzersohn noch bis 2012/ggf. 2013 recht eng war, ergibt die Recherche ab 2014 keinerlei Berührungspunkte mehr, trotz der regionalen Nähe und trotz gleicher beruflicher Arbeitsfelder. Mich wundert das ein wenig, da mir aus meiner persönlichen Erfahrung zwar bekannt ist, dass Reiterhöfe untereinander zwar in großer Konkurrenz stehen, aber grundsätzlich zusammenarbeiten bzw. ein gutes Verhältnis zueinander pflegen. Jetzt kann Recherche auch täuschen, allerdings hätte ich erwartet, Berichte zu finden, die auf solche Berührungspunkte periodisch verweisen (sei es auf Turnieren, Reiter-Events, Stallfesten etc.).
Eine weitere Auffälligkeit betrifft das sich Einzäunen ab Abendstunden, wie hier berichtet. B.H. scheint sich bedroht gefühlt zu haben, wobei sich die Frage stellt, welche Bedrohung man erwartet, die in den Abendstunden auftauchen könnte. Wahrscheinlich eher die Bedrohung durch eine Person, die man kennt und von der man weiß, dass man ihr ein Dorn im Auge ist. Auch das könnte ein Hinweis sein, dass hier jemand aus ihrem Umfeld eine Rolle spielen könnte, den sie zumindest kennt und der sie kennt und jemand, von dem sie weiß, dass ihm nicht nur bekannt ist, wo sie wohnt, sondern von dem ihr auch bekannt sein dürfte, dass er sich Zutritt zu ihrem Grundstück verschaffen würde - andernfalls müsste sie sich nicht einzäunen. Kannte dieser jemand also bereits zuvor den Hof, ggf. weil er dort längere Zeit arbeitete oder sich aus anderen berechtigten Gründen längere Zeit mal dort aufhielt?
Trotz ihrer mehr als prekären finanziellen Situation gab B.H. weder ihr Geschäft noch ihren Wohnsitz auf, selbst dann nicht, als ihr der Hof schon gar nicht mehr gehörte. Seit Anbeginn der FB-Präsenzen (ab 2015) ist immer wieder ersichtlich, dass es dem Hof finanziell nicht gut gegangen sein dürfte. Nehmen wir mal nur diesen Zeitraum von 2015 bis zur Insolvenzeröffnung 2017 an. Zwei volle Jahre, in denen sie ihren Hof betreibt, mit Beschäftigten, eigenen Tieren und Pensions-Pferden. Wovon hat sie selbst gelebt, wovon hat sie ihre Tiere, Mitarbeiter und Betriebskosten usw. bezahlt, zumindest jene Kosten, bei denen recht rasch negative Konsequenzen eintreten würden, z.B. die Futtermittel für ihre Tiere, Tierarztkosten, Hufschmied etc. ? Da B.H., wie wir auf vorherigen Seiten mal überlegten, nach außen eher tradierte, dass alles soweit okay sei und sie womöglich nicht nach außen dringen lassen wollte, wie schlecht es ihr bzw. dem Hof wirklich geht, frage ich mich, ob sie diesen "Schein" auch hat wahren können in Bezug auf die Dinge, bei denen sofort auffallen würde, dass etwas nicht stimmt - und wenn ja: wie ist ihr das gelungen, ohne die dafür erforderlichen Gelder zu haben?

Trotz der losen Enden und mangelnden Informationen ist es doch eine ganze Menge, was sich bislang zusammentragen ließ.


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

24.10.2018 um 11:25
...eigentlich könnte man ein mögliches Verhalten des Opfers (zumindest aus Täter-Sicht) sowie den möglichen Charakter des Konflikts indirekt aus dem Täterverhalten erschließen, was wiederum hieße, dass man die Handlungen AM Opfer näher beleuchten müsste.

Prügeln, Schlagen, Treten (?) würden eine recht impulsive, emotional aufgeladene Aggression anzeigen, Wut, Ärger und Dominanz. Ein Täter ist wütend auf sein Opfer - etwas in ihrer Person und/ oder ihrem Verhalten hat ihn wütend gemacht.

Kombinieren wir dieses Verhalten mal mit der Annahme, die @Photographer73 ansprach:
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb am 06.10.2018:allerdings sind es nicht wenige Fälle, in denen zB das erdrosseln durch einen vorgetäuschten Suizid am Strick vertuscht werden soll. Bei anderen charakteristischen Merkmalen macht es wenig Sinn. Überspitzt ausgedrückt - ein Täter, der sein Opfer erschießt, wird es nicht zur Tarnung aufhängen. Es kommt im vorliegenden Fall wahrscheinlich auch darauf an, wie ausgeprägt die Verletzung am Kopf waren
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb am 06.10.2018:Um einen Suizid vorzutäuschen wird das Erhängen wohl nicht gedacht gewesen sein, auch wenn es auf den ersten Blick so aussah.
Sollten erhebliche offenkundige Verletzungen am Opfer sichtbar gewesen sein (Platzwunden, offene Brüche etc.) ergäbe ein Erhängen als Verdeckungshandlung tatsächlich keinen Sinn. In dem Falle bliebe als einzige (?) Alternative, anzunehmen, dass es sich bei dem Erhängen um eine Symbolhandlung handelte. Das wiederum würde aber auch anzeigen, dass exakt dieses Ergebnis auch gleichzeitig Ziel der Begegnung mit dem Opfer war - es sich also nicht um eine "unbeabsichtigte" Tötung handelte.

Hier mal einige Auszüge zum Symbolgehalt des Erhängens:
Das Erhängen am Galgen war die schimpflichste Art und Weise der Hinrichtung.

Desweiteren wurden Verbrecher niederen Standes gehängt. Menschen, die unter wirtschaftlichem Ruin litten, begingen oft am Galgen Suizid und auch Hunde wurden durch Erhängen getötet. Desweiteren wurden Verbrecher niederen Standes gehängt, meist war der Galgen die Strafe für Diebe.

Einen besonders qualvollen Tod erlitten diejenigen, die langsam von unten an einem Seil am Galgen hochgezogen wurden und dann meist langsam erstickten.

Das Hochziehen am Galgen war auch eine besonders schändliche Form des Erhängens und sollte den Verurteilten besonders demütigen.

Um die Wahrnehmung der Strafen, insbesondere der Hinrichtung durch Erhängen, darzulegen, spielt vor allem das Verständnis von Ehre eine bedeutende Rolle.

Das Volk nahm den Galgen also als eine Richtstätte wahr, an der öffentlich Macht demonstriert wurde. Ein gesellschaftlicher, notweniger Akt, um das Volk zu erziehen, um abschreckend für Recht und Ordnung zu Sorgen. Der Galgen war eine Symbol der Macht.
https://www.grin.com/document/412396

Spannenderweise ergäben sich hier ggf. Übereinstimmungen zu den, zumindest wenigen öffentlich berichteten, Tathandlungen. Machtausübung, eine Wiederherstellung dessen, was der Täter womöglich als "Gerechtigkeit" definiert. Eine Art der Sühne, für ein "Verbrechen", das das Opfer zuvor womöglich aus seiner Sicht an ihm verübt hat, hat sie ihm womöglich etwas "genommen" ("Dieb"), so dass er sie hierfür bestraft? Eine aggressive Machtausübung über einen Anderen kennzeichnet ja mitunter eine Ohn-Macht, der man sich zuvor ausgesetzt gefühlt hat und ein Wunsch nach Demütigung des Anderen wiederum eine Kränkung, die man durch ihn womöglich erlitten hat.

Angenommen, in den Tathandlungen des Täters fänden sich tatsächlich derlei Hinweise auf die Ausübung einer solchen Machtumkehr, dann würde das auf den Fall bezogen (spannenderweise) bedeuten:

- dass der Täter einige Zeit vor der Tat in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Opfer gestanden haben müsste (statt umgekehrt^^)
- dass er in diesem Abhängigkeitsverhältnis etwas erdulden musste, das ihm deutlich widerstrebte
- dass er sich dagegen jedoch nicht zur Wehr setzen konnte
- dass es etwas war, das ihn (zutiefst, in seiner Ehre?) gekränkt hat.

Nimmt er dem Opfer seine gesamte Existenz, indem er es tötet, könnte man vermuten, dass diese Kränkung, die er selbst womöglich erlitten hat, aus seiner Sicht heraus ebenfalls eine existenzielle Tragweite oder allgemein mit seiner Existenz zu tun hatte.


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E_M ehemaliges Mitglied

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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

24.10.2018 um 11:29
@traces
Vielleicht waren die Verletzungen nicht so offensichtlich, denn in einem der ersten Berichte war von einem angenommenen Suizid die Rede... muss mal schauen, ob sich dazu noch eine Quelle findet, oft werden die Artikel ja editiert.


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