@E_M Okay, nehmen wir mal an, ein Eigentümer würde ein derart großes Risiko eingehen, selbst angezeigt werden zu können, indem er Schläger zum Opfer vorbeischickt. Er gibt diesen Schlägern lediglich den Auftrag, das Opfer einzuschüchtern, so dass es kapiert, nicht länger dort geduldet zu sein und die Botschaft, ihre Zelte dort zeitnah abzubrechen, auch versteht.
Wenn er also Handlanger hinschickt, um sie zu bedrohen damit sie den Hof verlässt, dann müsste man erwarten, dass die Tathandlungen weniger von Rage gekennzeichnet sind (wie im vorliegenden Fall indem rohe körperliche Gewalt zur Anwendung kommt), sondern von systematischer, kontrollierterer Gewaltanwendung. Zumal das Ziel einer Drohung ja darin besteht, den Anderen (nur) soweit einzuschüchtern, bis man den Eindruck hat, er hat seine Lektion begriffen. Nur: wie will man überprüfen, ob er die Lektion begriffen hat, wenn man gerade alles dafür tut, dass das Opfer bewusstlos wird? Hier passen die Schläge auf den Kopf nicht mehr. Eine effektive Drohung setzt auf das Zufügen von Schmerzen und/oder Angst, daher führen Menschen, die das Ziel haben, Andere zu bedrohen, oftmals eine Waffe mit sich (Messer, Schusswaffe). Man müsste also eigentlich aller Voraussicht nach bei einem Ausrasten eher instrumentelle Gewalt erwarten (Schnitt- oder Schussverletzungen).
Jetzt sind diese Schläger, wie der Name es schon sagt, ggf. völlig ohne Waffen losgezogen und man könnte daher annehmen, das Opfer weise aus diesem Grund lediglich Spuren körperlicher Gewalt auf. Bei einem Ausrasten stellt sich jedoch die Frage, sollte es tatsachlich den Tatsachen entsprechen, wie eine Userin einst angab, dass so ziemlich jeder Knochen des Opfers gebrochen gewesen sein soll, weswegen der Täter, der unbeabsichtigt ausflippte, nicht wenigstens dann aufhörte, das Opfer zu traktieren, als es bereits wehrlos war - denn dass er das nicht getan hat, würde bei einem solchen Verletzungsbild naheliegen. Insbesondere, wenn die Täter zu zweit vor Ort gewesen sein sollten, stellt sich diese Frage umso mehr und macht ein unbeabsichtigtes Ausrasten noch weniger wahrscheinlich.
Und noch etwas erscheint mir an einem Ausrasten unplausibel:
Diese Schläger wären im angenommenen Szenario lediglich Auftragsausführende. Nicht unmittelbar vom Streit Betroffene. Sie erhalten für ihren Auftrag einen gewissen Obolus, gehen hin und gehen wieder weg. Sie selbst haben zu dem Opfer keine direkte Beziehung. Wieso sollte es zu einer Affekttat kommen? Diese würde eher wahrscheinlich sein bei einem Täter, der in unmittelbarer Beziehung zum Opfer und dadurch auch unmittelbar mit diesem in Konflikt steht. Ein Ausrasten würde also mehr Sinn machen, wenn der Täter gleichzeitig auch der Besitzer wäre.