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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

354 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewaltsamer Tod, Buchwald, Büdesheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

17.10.2018 um 09:42
Hier einige screenshots zur Türsituation aus maintower Kriminalreport Video "War es Mord? Leiche von Reiterhofbesitzerin in Schöneck gefunden":



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Veröffentlicht am 23.09.18 um 19:44 Uhr
Quelle: © maintower kriminalreport https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/maintower-kriminalreport/sendungen/war-es-mord-leiche-von-reiterhofbesitzerin-in-schoeneck-gefunden,video-72764.html


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

17.10.2018 um 11:44
Zitat von NoellaNoella schrieb:So wie ich das verstanden habe, war das Insolvenzverfahren doch aber beendet, die Frau nun umzubringen, änderte doch nichts daran.
Laut dem letzten Beschluss des Insolvenzgerichts Hanau vom 09.07.2018 wurde lediglich der Prüfungstermin für den 28.08.2018 bestimmt.

Dateianhang: pn_cf541b44f57e_Insolvenz_Hensel.pdf (41 KB)
Zitat von Scorpio1977Scorpio1977 schrieb:Wenn das gesamte Vermögen verwertet (d.h. zu Geld gemacht) worden ist, legt der Insolvenzverwalter dem Gericht eine Schlussrechnung vor, die vom zuständigen Rechtspfleger geprüft und beschieden wird. Anschließend wird ein Schlusstermin bestimmt. Soweit eine Quote an die Gläubiger gezahlt werden kann, erfolgt nun die Schlussverteilung und anschließend die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Ein Insolvenzverfahren dauert bis zum Aufhebungsbeschluss zumeist mehrere Jahre.
Quelle: https://www.ahw-insolvenzverwaltung.de/de/insolvenz-informationen/informationen-fuer-insolvenzglaeubiger/ablauf-des-inso...

Im Zusammenhang mit der Schlussverteilung wird eine Verteilungsquote (Verhältnis der Barmittel/"freien Masse" zu den Forderungen) festgelegt. Abschließend wird die Verteilung vollzogen, also das Geld an die Insolvenzgläubiger ausgeschüttet.
Da vom Insolvenzgericht Hanau bisher kein Schlusstermin bekannt gemacht bzw. ein entsprechender Beschluss veröffentlicht wurde, war bzw. ist auch das Insolvenzverfahren noch nicht beendet.


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

17.10.2018 um 12:48
Zitat von SpinelliSpinelli schrieb:traces schrieb:
so gut nämlich, dass man von seiner Knete mit Sicherheit nichts mehr sehen wird, oder?
Korrigier mich wenn ich falsch liege, aber wenn ein Schuldner verstirbt erben entweder die Angehörigen die Schulden und müssen sie abzahlen, oder wenn sie das Erbe ausschlagen wird alles Verkauft (Pferde, Auto, Möbel etc.) und vom Gewinn werden die Gläubiger ausgezahlt!? Da der Schuldner verstorben ist giebt es in diesem Fall auch nicht die Möglichkeit eines wiederspruchs...auch wenn es hart klingt ist es für die Gläubiger nach BH's tot wahrscheinlich wahrscheinlicher Geld zu erhalten als zu ihren Lebzeiten, wo sie kämpfte, wiedersprüche einlegte etc...!? 🤷‍♀️
Nein, es ist für die (Insolvenz-)Gläubiger nicht leichter an Geld zu kommen. Denn es gilt in diesem Fall folgendes:
Ist der Schuldner eine natürliche Person und verstirbt während des Eröffnungsverfahrens oder des bereits eröffneten Insolvenzverfahren, so wird das Verfahren nicht unterbrochen, sondern ist ohne Weiteres von Amts wegen in ein Nachlassinsolvenzverfahren überzuleiten. An die Stelle des Schuldners treten die Erben.
Die Masse ist beschränkt auf den Nachlass, einschließlich etwaigen Neuerwerbs des Schuldners. Das Eigenvermögen der Erben ist nicht Massebestandteil.


Quelle: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/2-das-insolvenzverfahren-11-uebergang-ins-nachlassinsolvenzverfahren-bei-tod-des-schuldners_idesk_PI17574_HI11600679.html
Zitat von SpinelliSpinelli schrieb:Hieß es nicht es gäbe neue Gläubiger? 🤔
Welche neuen Gläubiger? Meinst Du Gläubiger, die ihre Forderungen erst nach dem vom Insolvenzgericht gesetzten Termin beim Insolvenzverwalter bzw. zur Insolvenztabelle angemeldet haben?
Für entsprechende Gläubiger würde aber ohnehin das gelten, was ich bereits auf Seite 12 zu § 177 Insolvenzordnung ausgeführt habe. Selbst wenn es also noch neue Gläubiger gäbe, könnten diese ihre Ansprüche also nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen.


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

17.10.2018 um 17:32
Zitat von Scorpio1977Scorpio1977 schrieb:so wird das Verfahren nicht unterbrochen, sondern ist ohne Weiteres von Amts wegen in ein Nachlassinsolvenzverfahren überzuleiten.
Aber sie könnte nicht erneut wiederspruch einlegen!? Also wäre es, in diesem Speziellen Fall, für die Gläubiger besser, oder nicht?


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

17.10.2018 um 18:07
@Spinelli
Was meinst Du mit erneut Widerspruch einlegen?

Meiner beruflichen Erfahrung nach verhält es sich so, dass das Abwenden eines Insolvenzverfahrens bzw. von (einzelnen) Forderungen durch erfolgreiches Widersprechen der Forderungen recht selten ist.
Für einzelne Forderungen mag das ja möglich sein bzw. vorkommen. Fehler passieren halt. Aber ein Gläubiger wird - allein schon aufgrund der damit verbundenen Kosten - kein Insolvenzverfahren anstrengen, wenn seine Forderungen gar nicht begründet sind.

Im Übrigen wissen wir überhaupt nicht, ob BH Wiederspruch/Widersprüche eingelegt hat oder nicht.
Und selbst wenn sie Widerspruch/Widersprüche eingelegt hat/hätte, hätte sie diese fundiert belegen müssen, d.h. nachweisen müssen, dass eine entsprechende Forderung gegen sie nicht oder nicht in der vom Gläubiger geltend gemachten Höhe besteht.

Vor dem Hintergrund des Ablaufs eines Insolvenzverfahrens wäre für die Gläubiger durch Ihren Tod nichts gewonnen.


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

17.10.2018 um 18:20
@Spinelli

Vielleicht nochmal zur Richtigstellung:

Ich bin bei dem, was ich bzgl. der Insolvenz auf den vorangegangenen Seiten gefunden hatte, von falschen Schlussfolgerungen ausgegangen, die @Scorpio1977 nachfolgend berichtigt hat.

Den Prüfungstermin vom 28.8. hatte ich fälschlicherweise als die Prüfung einer neu eingetroffenen Nachforderung eines Gläubigers aufgefasst, da ich davon ausging, dass mit dem Stichtag im 6/17, bis zu dem Forderungen eingereicht werden mussten, begonnen wurde, die Insolvenzmasse zu verteilen, insbesondere direkt auch im Anschluss an die Versteigerung des Hofes im 7/17. Dem ist nicht so. Die Verteilung der Insolvenzmasse auf die Gläubiger hätte erst nach dem 28.8.2018 begonnen, wie @Scorpio1977 ausgeführt hat. Ob es also diesbezüglich überhaupt einen kausalen Zusammenhang zwischen diesem Termin und dem Todestag des Opfers gibt, wie von mir hypothetisiert, ist also fraglich.


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17.10.2018 um 18:28
@traces
Ah, ok, danke! 😊


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17.10.2018 um 19:12
Zitat von Scorpio1977Scorpio1977 schrieb:Gesetzt den Fall, der Hof wurde tatsächlich versteigert, dann hätte BH den Hof räumen müssen. Was, wenn sie dies nicht wollte? Könnten die Typen deswegen da gewesen sein?
Mal ein anderer Gedanke zu diesem Szenario:

Gehen wir mal davon aus, dass dem so war. Schaut derjenige, der ihn ersteigerte, tatsächlich mehr als ein Jahr lang zu, fordert, bittet und bettelt darum, dass sie endlich den Hof verlässt? Warum verstreicht ein Jahr, bis er diese Konsequenz zieht? Mal davon abgesehen, dass es eine indiskutable "Konsequenz" ist, hätte er diese doch schon zu einem viel früheren Zeitpunkt ziehen können. Welche Gründe könnte es also geben?


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

17.10.2018 um 19:41
Zitat von SpinelliSpinelli schrieb am 03.10.2018:Meint ihr der Streit wegen dem angeblichen Verkauf könnte einfach ein dummes Missverständnis gewesen sein...?
Nehmen wir mal an, es wäre kein Missverständnis. Nehmen wir mal an, es gab tatsächlich ein offizielles Inserat. Und stellen wir uns vor, der Zeuge, der die Konversation in Teilen mitbekommen hat, hat sich darüber getäuscht, WAS genau als Frage an das Opfer gerichtet wurde. Vielleicht wurde gar nicht gefragt, OB der Hof zu verkaufen sei, sondern es wurde gefragt, WARUM das Opfer sich dort (noch) aufhält, OBWOHL der Hof bereits verkauft wurde (was man dann mit Hinweis auf das entsprechende Inserat belegen wollte).

Was, wenn das Opfer erst zu diesem Zeitpunkt erfuhr, dass derjenige, der den Hof ersteigerte, ihn weiterverkaufte oder plante, dies zu tun?


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

18.10.2018 um 10:08
Ob das Folgende irgendwie hilfreich oder von Bedeutung ist kann ich nicht sagen.
Reiterhof in 61137 Schöneck-Büdesheim (Abwicklung von April 2016 bis Dezember 2017)
Quelle: https://www.sv-pega.de/index.php/zwangsverwaltungen (Archiv-Version vom 07.04.2019)


Am Buchwald 7 liegt der Reitclub am Buchwald e. V. und Pferd & Mensch

Am Buchwald 4 gibt es einen Pferdebetrieb unter anderem Namen

Quelle: Kreisreiterbund Main-Kinzigtal e.V. - Pferdebetriebe
Stand: 04.07.2018 https://krbmainkinzigtal.sharepoint.com/Documents/Pferdebetriebe.pdf

Weitere Quellen:
http://www.psv-hessen.de/verband/vereine_und_pferdebetriebe/kreisreiterbund-main-kinzigtal.html?showall=&start=2
https://www.pferd-aktuell.de/fn-service/pferdebranchenbuch/detailseite/15157/Pferdebetrieb-Zurza,G%C3%BCnther
http://www.horseship.de/user/profile/edbacbecbcc02fed1d4160288aa6773c/about-me


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

18.10.2018 um 10:30
Während zum Stand 04.07.2018 die Reitanlage Buchwald Hof nicht mehr enthalten ist, sind zum Stand 16.07.2011 beide Reitanlagen Am Buchwald, also Hausnummer 4 und 7, verzeichnet:

Seite 7 und 10
Kreisreiterbund Main-Kinzigtal e.V. - Pferdebetriebe
Stand: 16.07.2011 http://s188326395.online.de/Pferdebetriebe_0711.pdf


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18.10.2018 um 16:00
@Christl
Zunächst einmal vielen Dank für die Info.

Aber handelt es sich bei dem Hof in Zwangsverwaltung tatsächlich um den Hof von BH?

Der Hof auf den Fotos des von Dir eingestellten Links (https://www.sv-pega.de/index.php/Zwangsverwaltung en) sieht nämlich irgendwie anders als der Hof auf den hier von Dir geposten Screenshots (ganz oben auf dieser Seite) aus.


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18.10.2018 um 16:23
Ja, das ist der Hof von BH.

Weitere Vergleichs-Fotos und sonstige Belege sind im Web frei verfügbar,
hier allerdings verboten, daher sende ich sie dir per PN.


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18.10.2018 um 16:30
Ja das ist die Anlage von BH


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18.10.2018 um 17:15
Zitat von tracestraces schrieb:Gehen wir mal davon aus, dass dem so war. Schaut derjenige, der ihn ersteigerte, tatsächlich mehr als ein Jahr lang zu, fordert, bittet und bettelt darum, dass sie endlich den Hof verlässt? Warum verstreicht ein Jahr, bis er diese Konsequenz zieht? Mal davon abgesehen, dass es eine indiskutable "Konsequenz" ist, hätte er diese doch schon zu einem viel früheren Zeitpunkt ziehen können. Welche Gründe könnte es also geben?
Meiner Meinung nach ist es möglich, dass zunächst einige Zeit ins Land geht, bevor jemand so ausrastet, dass er keinen anderen Weg als Mord in Betracht zieht. Besonders dann wenn es sich um eine Person handellt, die sonst nicht zu Gewalt neigt.

Wie du schon erwähnt hast,  kann es sein das derjenige zunächst auf legale Art und Weise, versucht hat Frau Hensel vom Hof zu bekommen. Reden, Bitten evtl. auch schon Androhungen evtl. Räumungsklage etc. Da kann schon einiges an Zeit ins Land gehen.

Und wenn das alles nicht fruchtet und derjenige Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt hat aber sein Ziel, nämlich Frau Hensel loszuwerden, nicht erreicht, gibt es Menschen die dann irgendwann austicken.

Das kann auch erst nach Jahren der Fall sein. Siehe Andreas Darsow, der sich von seinen Nachbarn durch Lärm belästigt gefühlt hat und sie erst Jahre später getötet hat.

Ob die Räumung des Hofes hier das Motiv war, weiß ich nicht. Ich bin mir bei dem Motiv noch unschlüssig. Ich finde hier könnte vieles der Fall gewesen sein.

Falls der Hof versteigert wurde, wird der neue Besitzer wahrscheinlich einer der ersten im Fokus der Ermittler gewesen sein.


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

18.10.2018 um 18:45
Zitat von ChristlChristl schrieb:Reiterhof in 61137 Schöneck-Büdesheim (Abwicklung von April 2016 bis Dezember 2017)Quelle: https://www.sv-pega.de/index.php/zwangsverwaltungen
@Scorpio1977
Kann es sein, dass es hier um 2 separate Insolvenzverfahren geht? Eines, das sich auf den ehem. "Reitclub am Buchwald e.V." inkl. Immobilie bezieht und eines, das sich auf eine Privatinsolvenz des Opfers bezieht? Denn wenn das Insolvenzverfahren gegen B.H. im 4/17 erst eröffnet wurde, kann doch nicht für dieses Verfahren bereits 2016 eine Zwangsverwaltung eingesetzt werden, oder?


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

18.10.2018 um 19:21
Reiterhof ist nicht gleich Reitclub e. V. und ich denke - laienhaft gesunder Menschenverstand ;-) - daß der Zwangsverwalter (s. Link) nicht die Liegenschaften in Fotos veröffentlichen würde, wenn es nur um den Verein ginge. https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/verein/ Die Problematik der Aufdröselung der Besitzverhältnisse ist in diesem Fall gewiß die höchste Hürde. Mal schauen was unser Experte dazu sagt.


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18.10.2018 um 19:23
@Christl
Da hast Du vollkommen Recht. Ich hoffe aber, mit dem Experten meinst Du nicht mich. ;)


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18.10.2018 um 19:25
@Christl
Zitat von tracestraces schrieb:"Reitclub am Buchwald e.V." inkl. Immobilie
^^

@Scorpio1977

Doch, sie meint dich. Und wenn ihr damit fertig seid, könntet ihr meinen verminderten Menschenverstand eventuell darüber aufklären, unter welchen Umständen es zu einer Zwangsverwaltung der Immobilie einer Besitzerin kommt, deren Insolvenzverfahren erst ein Jahr später eröffnet wird. Danke.


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Tod von Bianca Hensel, der Besitzerin des Buchwald-Hofes

18.10.2018 um 19:54
So wie es sich darstellt, war der Hof also bereits seit April 2016 (bis Dezember 2017) unter Zwangsverwaltung des Zwangsverwalters (und Insolvenzverwalters; welcher vermutlich auch für das laufende Insolvenzverfahren zuständig sein dürfte) Peter Gangfuss.

Das Verfahren wird beim zuständigen Amtsgericht als Vollstreckungsgericht durch einen Rechtspfleger durchgeführt. Die Verwaltung wird hierbei auf einen Zwangsverwalter übertragen, dem es obliegt, etwaige Mieten oder Pachten einzuziehen und die ordnungsgemäße und werterhaltende Bewirtschaftung des Objektes aus den Einnahmen zu sichern.

Es handelt sich um eine Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung (im Gegensatz zur Gesamtvollstreckung (Insolvenz)). Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung sind die einzigen Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen, die grundsätzlich auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens möglich sind. Dies gilt jedoch nur für solche Gläubiger, die dinglich gesicherte Pfandrechte haben; für die in der Regel also im Grundbuch eine Grundschuld, Hypothek oder Reallast eingetragen ist.

Es ist eine der Möglichkeiten, in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken. Zum unbeweglichen Vermögen gehören unter anderem (bebaute und unbebaute) Grundstücke, Erbbaurechte und mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile (Wohnungseigentum). Das Verfahren soll entweder die Gläubiger aus den Einnahmen befriedigen, ohne die Immobilie versteigern zu müssen, oder eine Wertminderung durch den Schuldner zu verhindern.


Quelle: Wikipedia: Zwangsverwaltung

Der Gläubiger, der die Zwangsverwaltung beantragt hat, dürfte demnach vermutlich eine Bank (vgl. oben: "... Gläubiger, ... ; für die in der Regel also im Grundbuch eine Grundschuld, Hypothek oder Reallast eingetragen ist.") sein.
Parallel dazu oder auch zu einem späteren Zeitpunkt wurde dann die Zwangsversteigerung betrieben.

Zum Abschluss noch ein interessanter Aufsatz ("Die insolvente Immobilie: Zwangsversteigerung und -verwaltung oder Insolvenzverwaltung?" von Heinrich Kraft) zu dem Thema.
Quelle: Menhahttp://www.insolvenzverein.de/archiv/veranstvorbei00/Beitraege2/Kraft.htm


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