frauzimt schrieb:Ich verstehe nur nicht, was denn die Todesursache gewesen ist.
"Autounfall" ist ja keine medizinische Diagnose.
Hatte der Mann zusätzlich einen Genickbruch- oder hat man innere Blutungen angenommen?
Gäbe es hierfür keine äußeren Anzeichen?
Die Diagnose lautet im Zweifel einfach "Polytrauma". Damit hat es sich. Die genaue Todesursache ist ohne Obduktion und ggf. weitere Untersuchungen nicht festzustellen. Das ist auch bei nicht-verunfallten Leichen so. Es nicht genau zu wissen, ist Alltag für einen Leichenschau durchführenden Arzt. Insofern ist auch die gesamte amtliche Todesursachenstatistik letzten Endes zum großen Teil das Ergebnis von Vermutungen. Würde man Todesursachen wirklich klären wollen, müßte man die allermeisten Leichen obduzieren und diesen Aufwand als gesellschaftliche Kosten bezahlen.
Es ist schade, dass das Einschussloch im Nacken bei der Leichenschau übersehen worden ist. Ich hoffe, dass mir dies nicht passieren würde. Allerdings weiß ich aus Erfahrung, dass solche Löcher an einer Leiche äußerst unscheinbar sein können. Da läuft oft ja nicht mal mehr Blut raus.
Nicht angeschnallt zu sein reicht völlig aus, um bei einem Unfall wie dem auf den Fotos abgebildeten sterben zu können. Mit dem Kopf irgendwo aufknallen. Genick brechen. Einriß der Bauchschlagader. Gibt mehrere Möglichkeiten, an so einem Unfall relativ schnell zu sterben und hinter dem Steuer sitzen zu bleiben.
Obduziert wird nach Verkehrsunfällen normalerweise dann, wenn jemand anders an dem Unfall beteiligt / dem ersten Anschein nach schuld war und nicht der (allein) Schuldige selbst ums Leben gekommen ist. Dann muß für das Ermittlungsverfahren gegen den Unfallverursacher die Todesursache ganz konkret (und sicher) festgestellt werden. Nicht dass jemand wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wird, obwohl der Unfallgegner in Wirklichkeit an einem Herzinfarkt gestorben ist. Wenn aber morgens um halb fünf jemand allein (so sah es zumindest aus) von der Straße abkommt und gegen einen Baum fährt, gibts da keine Obduktion. Solange sich nicht andere Hinweise auf Fremdverschulden ergeben. Hätte jemand damals z.B. Hinweise darauf gegeben, dass jemand ihm nach dem Leben trachtete, wäre wahrscheinlich obduziert worden.