E_M schrieb: frauzimt schrieb:
warum eigentlich nicht?
An welche Fristen ist die Akteneinsicht gebunden?
E_M schrieb:
Die Tat geschah doch an einem We. Ich nehme an, sie übernahm den Fall und musste dann erstmal bis zum kommenden Montag abwarten...Der Artikel ist ja auch schon älter.
https://www.strafrecht-bundesweit.de/info-recht-verhalten-strafverfahren/akteneinsicht-akteneinsichtsrecht-147-stpo/Das uneingeschränkte Akteneinsichtsrecht des Rechtsanwalts bzw. Strafverteidigers besteht nicht von Anfang an, sondern erst, nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abgeschlossen hat. Vor Abschluss der Ermittlungen kann dem Verteidiger die Einsicht verwehrt werden, wenn die Ermittlungsarbeit durch die Einsicht gefährdet würde. Das kann zum Beispiel bei geheimen Maßnahmen wie der Telefonüberwachung der Fall sein. Eine besondere Situation besteht jedoch, wenn sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet. In diesem Fall darf der Verteidiger auch vor Abschluss der Ermittlungen alle Dokumente einsehen, die für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Haft wichtig sind.
da die ermittlungen erst begonnen haben, wird die verteidigerin noch keine akteneinsicht haben.
bis auf die haftbegründung wird sie nicht viel vor sich liegen haben.
da die TV ja schweigt, ist das nun nicht wirklich ein nachteil.
ihre mandantin hat jetzt zeit ihrer anwältin alles zu erklären und die kann das dann mit den ermittlungen abgleichen.
der fall ist noch ganz am anfang und hier wird schon mit den hufen gescharrt.
das hat der StA mitgeteilt:
30.04,18: nicht ertrunken.
Staatsanwalt Harald Lustig nach Obduktion Erstickungstod: "..Angriff gegen den Hals des Jungen. Es ist davon auszugehen, dass letztendlich dieser Angriff von der Tatverdächtigen gegen den Hals des Jungen geführt wurde. Es müssen die Motivlage und die näheren Umstände abgeklärt werden..."
und die Ermittlungsgruppe Schippberg sucht Zeugen, die die 69-jährige Frau am Freitagabend 28.04. in Begleitung des Jungen gesehen haben. Hinweise über den Aufenthaltsort der Frau zwischen Freitagabend und der Rückkehr zu ihrem Wohnhaus am 29.04. Samstagabend, gegen 21.30 Uhr, gesucht.