Ole lag auf dem Rücken und habe vermutlich zu laut geatmet, rekonstruiert die Kammer. „Und Sie liegen neben ihm und wollen auch schlafen, es klappt aber wieder mal nicht. Und dann entscheiden sie, letztendlich selbst fuer Ruhe zu sorgen.“
Das sei keine Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz gewesen. „Ole hatte überhaupt keine Chance, seinem Tod zu entgehen.“ Es sei zudem ein Vertrauensbruch gewesen, „der groesser, schlimmer, brutaler nicht haette sein koennen“.
Elisabeth S. wegen Totschlags zu 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt - GSCHWÄTZ - Das Magazin
https://www.gschwaetz.de/2019/04/08/elisabeth-s-wegen-totschlags-zu-10-jahren-und-6-monaten-verurteilt/Da auch das Gericht ancheinend davon ausgegangen ist, dass Ole im Schlaf erwürgt wurde, hätte der Richter mMn sie durchaus wegen Mordes (Heimtücke) verurteilen können.
Warum das Mordmerkmal hier nicht festgestellt wurde, ist für mich nicht ganz schlüssig geworden. Wahrscheinlich steht im Urteilstext mehr dazu.
Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung wegen Mordes und 13 Jahre Haft gefordert. Das Urteil lautet Totschlag und 10,5 Jahre.
Der Richter hätte zwar bei den Umständen der Tat, dem Vorschlag des Staatsanwaltes folgen können aber 10,5 Jahre sind nicht soo weit entfernt von den geforderten 13 Jahren, so dass ich persönlich (als Bürger und Allmy Mitglied) damit klar komme. Wenn man selbst von so einer Tat betroffen ist, sieht die Welt wahrscheinlich anders aus.
Aber keine Strafe kann das Leid der Eltern aufwiegen und auch ein lebenslänglich bringt Ole nicht zurück. Kein Strafmaß ist hoch genug, um Ole wieder lebendig werden zu lassen. Das geht leider nicht.
Deshalb hoffe ich, dass die Eltern von Ole das Urteil und die 10, 5 Jahre annehmen können und für sich mit der Gerichtsverhandlung abschließen können. Auch wenn es nicht das gewünschte lebenslänglich der Nebenklage geworden ist.