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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

3.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, Kind Tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

08.04.2019 um 19:05
@marlonc
Bist du sicher, dass das so stimmt?
Ja. Vergleich doch mal das, was Du zitierst, mit dem, das ich sagte. Es ist dasselbe, nur in anderen und wenigeren Worten.


@falstaff

Irrtum meinerseits. Ich meinte mit "Plan" Vorsatz. Und der lässt sich in dem Fall eben nicht nachweisen.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

08.04.2019 um 19:17
Zitat von off-peakoff-peak schrieb:Ja. Vergleich doch mal das, was Du zitierst, mit dem, das ich sagte. Es ist dasselbe, nur in anderen und wenigeren Worten.
Es sagt eben nicht genau das Gleiche sondern beschränkt sich auf das VOLLSTÄNDIGE Schweigen. Sie hat sich aber zur Tat geäußert, wenn auch nur teilweise und/oder gelogen.

Siehe hierzu auch:

https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/pstr_2002_176.htm
Das teilweise Schweigen darf nach h.M. als Beweisanzeichen gegen den Beschuldigten verwertet werden (BGHSt 32, 140, 145 m.w.N.; KMG, § 261 Rz. 17; a.A. Park, StV 01, 591; Rüping, JR 74, 138). Entscheidend für ein teilweises "Schweigen" ist, ob der Beschuldigte zur Aufklärung zu anderen Punkten (wenigstens teilweise) mitwirkt. Nicht erforderlich ist das Unterlassen jeder Erklärung (BGH NStZ 97, 147). Im Zweifel wird der Verteidiger daher von einer Teileinlassung abraten. Kein Teilschweigen ist, wenn der Beschuldigte sich nur zu einem von mehreren selbstständigen Tatvorwürfen einlässt.



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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

08.04.2019 um 19:33
Insofern sich die nun Verurteilte eingelassen hat, werden ihre Aussagen auch zur Hilfe gezogen den Sachverhalt wahrheitsgemäß zu ermitteln.
Über die Passagen, zu denen sie nichts sagt, hilft dann wieder die Beweiserhebung ab.

Man wird am Ende kein Urteil gesprochen haben und gesagt haben „das sie hierzu schweigt, nehmen wir aufgrund des Schweigens folgendes an: xyz etc pp“!
Aber eine Teileinlassung kann Indiz für ein Gesamtverhalten sein!!!


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08.04.2019 um 19:36
Der Userbezug endet dann jetzt auch mal wieder.


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08.04.2019 um 19:55
Manche Mörder schweigen gerne, weil es Ihnen über Opfer, Tat und Hinterbliebene ein Machtgefühl gibt. Andere schweigen aus purem Sadismus, um die Hinterbliebenen zu quälen. Das Schweigen der Frau würde ich jedoch als betretene Peinlichkeit, falls man das in dem Kontext überhaupt so schreiben darf und Macht über die Hinterbliebenen interpretieren. Das ist das einzige Mittel welches ihr in ihren Augen vermutlich geblieben ist.
Sie hat sich mit Sicherheit nicht in Schweigen gehüllt um sich eine mildere Strafe zu erhoffen.


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08.04.2019 um 20:07
@yong
Sie hat sich mit Sicherheit nicht in Schweigen gehüllt um sich eine mildere Strafe zu erhoffen.
Und was macht Dich da so sicher? Sie hat Dir doch auch nicht verraten, warum sie schweigt.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

08.04.2019 um 20:09
Zitat von yongyong schrieb:Manche Mörder schweigen gerne, weil es Ihnen über Opfer, Tat und Hinterbliebene ein Machtgefühl gibt. Andere schweigen aus purem Sadismus, um die Hinterbliebenen zu quälen. Das Schweigen der Frau würde ich jedoch als betretene Peinlichkeit, falls man das in dem Kontext überhaupt so schreiben darf und Macht über die Hinterbliebenen interpretieren. Das ist das einzige Mittel welches ihr in ihren Augen vermutlich geblieben ist.
Ich glaube du hast den Grund vergessen, aus dem die weitaus meisten Angeklagten schweigen: Opportunismus. Es ist einfach strategisch klüger zu schweigen solange nicht absolut sicher ist, dass man sich durch Reden verbessern kann. Und so war es auch hier - das Gericht hat Mord vermutet, konnte den aber nicht nachweisen. Hätte die Angeklagte die Wahrheit gesagt, wäre es womöglich auf Mord hinausgelaufen für sie.

Manche scheinen den Gerichtssaal mit einer Art jüngstem Gericht zu verwechseln, in dem man all seine Sünden beichtet um Vergebung zu erlangen. Dabei geht es für die Angeklagten vor Gericht eigentlich nur darum, eine möglichst geringe Strafe einzufahren.


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08.04.2019 um 21:00
@falstaff


Darüber gab es mal eine ganze Doku, mit einigen internationalen Serienmördern , mir ist der Titel entfallen. Irgendeine ZDF oder Arte Doku. Dort haben Mörder und Psychologen gesagt, dass es den meisten nur um Machtausübung geht. Man lässt die Hinterblieben im Unklaren, damit sie nie abschließen können.

Glaubst Du das es in ihrem Alter noch einen Unterschied macht ob sie für Mord oder Totschlag verknackt wird? Das dürfte der "Dame" doch herzlich egal sein. Natürlich kannst du durchaus Recht haben, aber ich glaube ihr geht es eventuell um Rache, Macht... irgendetwas Kleingeistiges.


@off-peak

Nein, aber ich bin mir einfach sicher das diese Frau durch und durch verbohrt ist und gerade darum so handelt.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

08.04.2019 um 21:15
Zitat von yongyong schrieb:Glaubst Du das es in ihrem Alter noch einen Unterschied macht ob sie für Mord oder Totschlag verknackt wird? Das dürfte der "Dame" doch herzlich egal sein. Natürlich kannst du durchaus Recht haben, aber ich glaube ihr geht es eventuell um Rache, Macht... irgendetwas Kleingeistiges.
Was in der Frau vorgeht ist schwer zu sagen - ich denke sie hat einfach irgendwann mal angefangen, auf ihre Verteidigerin zu hören. Und ab da lief es plötzlich besser für sie. Vor ein paar Wochen wurde sie noch belehrt, dass eine Mordanklage drohen könnte - der absolute Tiefpunkt für die Verteidigung. Von diesem Punkt haben sie eine erstaunliche Wendung geschafft und ich glaube es ist kein Zufall, dass von der Angeklagten seitdem nichts mehr zu hören war.


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08.04.2019 um 22:04
@falstaff

So sehr habe ich mich nicht in den Fall eingelesen, aber was du sagst klingt schlüssig. Warum sagt sie dann nicht wenigstens jetzt was passiert ist, damit die Eltern wenigstens in etwa das Geschehen verarbeiten können? Man kann als Elternteil doch so schon nicht damit fertig werden, aber das ist doppelte Grausamkeit. :/


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08.04.2019 um 22:27
Für mich war es auch ein Mord, ich kann mit dem Strafmaß allerdings gut leben. Ich hatte befürchtet, daß milder geurteilt wird.


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08.04.2019 um 22:41
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:Sie sei keine Killeroma, aber sie sei diejenige, die einen arglosen und wehrlosen Jungen umgebracht hat. Sie habe diesen Umstand der Arg- und Wehrlosigkeit aber nicht bewusst ausgenutzt, sondern wollte in dem Moment nur ihre Ruhe haben, so die Einschätzung der Kammer
Entschuldigung, aber das ist doch ein Mordmerkmal. Nicht bewusst ausgenutzt? Wenn neben mir ein schlafendes Kind liegt und ich fühle mich durch dieses gestört und beginne es zu erwürgen während es angeblich schläft, sprich nicht mit einem Angriff rechnet, dann ist das für mich Heimtücke.

Für mich ist das Urteil nicht nachvollziehbar. Bin aber erleichtert, daß man nicht Schuldunfähigkeit attestiert hat. Sollte sie nach sechs Jahren rauskommen ist das nur ihrem Alter und ihrem Geschlecht geschuldet. Ein Mann mittleren Alters wäre lebenslänglich eingefahren.

Mindestens drei Minuten schnürte die Frau dem Jungen die Luft ab. Der Richter dreht eine Sanduhr um, macht den Zeitraum spürbar. Nach etwa einer Minute habe der Körper angefangen zu krampfen, sagt Kleinschroth. «Ausgeschlossen, dass das jemand macht, der nicht mehr weiß, was er tut.» Es bestehe nicht der geringste Zweifel daran, dass die ausgebildete Krankenschwester den Jungen vorsätzlich tötete. Damit wendet sich der Richter gegen die Auslegung der Verteidigerin, die auf einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung plädierte.

https://www.pz-news.de/baden-wuerttemberg_artikel,-Drei-Minuten-lang-hat-sie-dem-Siebenjaehrigen-die-Luft-abgeschnuert-Prozess-gegen-Pflegeoma-endet-_arid,1288393.html (Archiv-Version vom 09.04.2019)


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09.04.2019 um 06:38
Zitat von MauritzMauritz schrieb:DeFacto schrieb:
Sie sei keine Killeroma, aber sie sei diejenige, die einen arglosen und wehrlosen Jungen umgebracht hat. Sie habe diesen Umstand der Arg- und Wehrlosigkeit aber nicht bewusst ausgenutzt, sondern wollte in dem Moment nur ihre Ruhe haben, so die Einschätzung der Kammer

Entschuldigung, aber das ist doch ein Mordmerkmal. Nicht bewusst ausgenutzt? Wenn neben mir ein schlafendes Kind liegt und ich fühle mich durch dieses gestört und beginne es zu erwürgen während es angeblich schläft, sprich nicht mit einem Angriff rechnet, dann ist das für mich Heimtücke.
Sind es nicht auch niedere Beweggründe, wenn man jemanden umbringt weil man sich von ihm gestört fühlt?


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09.04.2019 um 07:23
Zitat von yongyong schrieb:Glaubst Du das es in ihrem Alter noch einen Unterschied macht ob sie für Mord oder Totschlag verknackt wird? Das dürfte der "Dame" doch herzlich egal sein.
Meinst du, sie ist so verwirrt, dass es ihr egal ist, ob sie in einer Zelle lebt oder in ihrem Einfamilienhäuschen?
Immerhin hat sie durchaus noch einige Jährchen vor sich.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

09.04.2019 um 08:11
Ole lag auf dem Rücken und habe vermutlich zu laut geatmet, rekonstruiert die Kammer. „Und Sie liegen neben ihm und wollen auch schlafen, es klappt aber wieder mal nicht. Und dann entscheiden sie, letztendlich selbst fuer Ruhe zu sorgen.“

Das sei keine Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz gewesen. „Ole hatte überhaupt keine Chance, seinem Tod zu entgehen.“ Es sei zudem ein Vertrauensbruch gewesen, „der groesser, schlimmer, brutaler nicht haette sein koennen“.
Elisabeth S. wegen Totschlags zu 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt - GSCHWÄTZ - Das Magazin
https://www.gschwaetz.de/2019/04/08/elisabeth-s-wegen-totschlags-zu-10-jahren-und-6-monaten-verurteilt/

Da auch das Gericht ancheinend davon ausgegangen ist, dass Ole im Schlaf erwürgt wurde, hätte der Richter mMn sie  durchaus wegen Mordes (Heimtücke) verurteilen können. 
Warum das Mordmerkmal  hier nicht festgestellt wurde, ist für mich nicht ganz schlüssig geworden. Wahrscheinlich steht im Urteilstext mehr dazu.

Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung wegen Mordes und 13 Jahre Haft gefordert. Das Urteil lautet Totschlag und  10,5 Jahre.

Der Richter hätte zwar bei den Umständen der Tat, dem Vorschlag des Staatsanwaltes folgen können aber 10,5 Jahre sind nicht soo weit entfernt von den geforderten 13 Jahren, so dass ich persönlich  (als Bürger und Allmy Mitglied) damit klar komme. Wenn man selbst von so einer Tat betroffen ist, sieht die Welt wahrscheinlich anders aus.

Aber keine Strafe kann das Leid der Eltern aufwiegen und auch ein lebenslänglich bringt Ole nicht zurück. Kein Strafmaß ist hoch genug, um Ole wieder lebendig werden zu lassen. Das geht leider nicht.

Deshalb hoffe ich, dass die Eltern von Ole das Urteil und die 10, 5 Jahre annehmen können und für sich mit der Gerichtsverhandlung abschließen können. Auch wenn es nicht das gewünschte lebenslänglich der Nebenklage geworden ist.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

09.04.2019 um 08:32
@Minnimaus123

ich denke darum kein mordmerkmal:
Es sei nicht auszuschließen, dass die Angeklagte zur Tatzeit in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei, entschieden die Richter
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/heilbronn-pflegeoma-muss-wegen-toetung-von-7-jaehrigem-lange-in-haft-a-1261783.html


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09.04.2019 um 09:01
@frauZimt
Das Gericht hat sich tatsächlich auf die eingeschränkte Steuerungsfähigkeit eingelassen. Es muss es also als erwiesen angesehen haben.

Nach den Diskussionen hier im Thread und ich fand es gab auch gute Argumente warum das Gutachten nicht zieht, finde ich es schwierig das zu beurteilen. Als Laie sowieso.


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09.04.2019 um 10:39
@Minnimaus123

erwiesen?
Das lese ich nicht so.
Das Gericht war nicht überzeugt, dass sie wusste was sie tat, als sie das Kind erwürgt hat.
Im Zweifel für die Angeklagte.


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09.04.2019 um 10:48
@Minnimaus123

Nicht erwiesen, das lese ich ebenso wie @frauZimt
aber nicht auszuschließen.


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09.04.2019 um 10:51
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Da auch das Gericht ancheinend davon ausgegangen ist, dass Ole im Schlaf erwürgt wurde, hätte der Richter mMn sie durchaus wegen Mordes (Heimtücke) verurteilen können.
Oben weiter wurde es verlinkt: Das Gericht sah die objektiven Voraussetzungen der Heimtücke als gegeben an, jedoch nicht die subjektiven. Es ist davon ausgegangen, dass die Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit des Jungen nicht bewusst(!) zur Tötung ausnutzte.


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