Cassandra71 schrieb:Dadurch könnte für Stephanie P. ja anscheinend ein milderes Urteil in Frage kommen...aber Anstiftung zum Mord bleibt doch Anstiftung zum Mord, und damit dürfte es eigentlich so oder so bei der lebenslänglichen Freiheitsstrafe bleiben?
@cassandraMal sehen, wie der Prozessausgang ist und vor allem die Begründung.
Für die anscheinend vorgenommenen Vergiftungsversuche gab es keine Beweise und die Indizien haben nicht ausgereicht. Das Gericht hat sich hier zu einer Verurteilung nicht durchringen können und meiner Ansicht nach bedeutet das für Frau P. im eigentlichen Prozess um die Ermordung der Schwiegereltern einen großen Vorteil.
Dadurch dürfen diese "Vergiftungs-Ereignisse" (nenn ich das mal salopp) nicht in ihr Urteil einfließen. (Der Frau war schlecht, aber wer weiss warum?) Wenn vorher Tötungsversuche klar nachweisbar wären (das Opfer hätte haarscharf überlebt), wäre sie hier eine Angeklagte, die das Opfer unbedingt töten wollte und einen großen Druck aufgebaut hat.
Das ist jetzt meine persönliche Meinung und ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Der Sohn hat seine Eltern getötet. Die Mutter- aufgrund der massiven Schläge - sollte nach seinem Willen sterben, der Vater wurde anscheinend ermordet, weil er Zeuge war. Sieht der Tatort nicht so aus?
In jedem Fall spielte bei der Tötung der Mutter Hass eine große Rolle.
Man sollte doch erwarten, dass ein junger Mann, dessen Freudin verlangt:
Bring deine Mutter um, die Alte kann mich nicht leiden.
Oder: Bring deine Eltern um, dann erbst du das Haus und wir haben keinen Stress mehr seiner Freundin einen Vogel zeigt, sich von ihr trennt etc.
Man erwartet nicht, dass der Sohn das tut.
Von daher würde ich sagen, dass Frau P. einen verheerend negativen Einfluss auf ihren Freund hatte,
aber er hat die Tat durchgeführt. Und er hatte das Dynamit dazu in sich. die Leiche der Mutter war unkenntlich zugerichtet.
Das mit der Anstiftung sehe ich darum auch nicht so gegeben.
Er ist der Haupttäter.
Sie hat sich anscheinend vorsorglich abgesetzt, um damit nichts zu tun zu haben. (
Ich war nicht da...).
Aber sie hat beim Nachttatgeschehen geholfen und mit ihm Theater gespielt.
Der Fall ist wirklich schwierig. Wie soll man ihr nachweisen, dass sie wusste, was geschieht?