Jamegumb schrieb:Aber auch nur auf dem Papier. Ein Sicherungsverwahrter kann sich nicht frei bewegen. Er ist nicht frei. Er kann nicht gehen, wohin er will. Ich sähe das als eine extreme Strafe an.
Die Sicherungsverwahrten sind in Apartements untergebracht. Nicht in Gefängniszellen.
Bei guter Prognose gibt es die Möglichkeit, die Unterbringung stundenweise zu verlassen.
Da hab ich auch gestaut. In einem Artikel in der BZ, der sich im letzten Jahr mit einem konkreten Fall befasste, stand, dass der Sicherheitsverwahrte Weihnachten seine Mutter besucht hat. Ich glaube, da stand, er war auch in Geschäften, einkaufen.
Natürlich ist das Wegschließen eine sehr große Beschränkung der Grundrechte. Darum wird ja auch jeder Fall in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe.
Und darum sehen die Unterkünfte so aus, dass viele Menschen neidisch werden würden, wenn sie Fotos sähen.
"So Einer kriegt so eine Wohnung. Der wohnt ja besser, als ich."Aber er hat ja seine Strafe abgesessen und es handelt sich um einen Schutz der Öffentlichkeit vor einem Menschen, der als gefährlich angesehen wird.