frauZimt schrieb am 23.07.2020:Im Übrigen glaube ich nicht, dass ihr Anwalt Erfolg haben wird. Nach allem was ich lese, kann ich mir das nicht vorstellen.
Hab ich aber alles auch schon geschrieben.
Ich glaube das schon. Auch wenn es eine Frechheit ist. Ich glaube nicht, dass das Gericht den Willen des BGH ignoriert. Und wieder dasselbe Urteil ausspricht. Es gab in der Vergangenheit Fälle und Gerichte die es gemacht haben. Dann soll der BGH das Urteil doch selbst bestimmen. Könnten und dürften die ja. Ich denke es wird irgendwie was zwischen 11 und 13 Jahren 6 Monate herauskommen. Zumal in diesem Falle die Kronzeugenregelung gemäß § 46b StGB - Strafgesetzbuch nicht anzuwenden ist, finde ich das echt eine Frechheit. Klar, sie war nicht die "tätige Täterin", allerdings würden ohne sie die Eltern noch leben, weswegen es keinen Grund gibt, für sie als Anstifterin, (der Anstifter wird zwingend gleich bestraft wie der Täter) eine niedrigere Strafe zu bekommen. Zumal, sagen wir mal es kommen 12 Jahre heraus, bei dem neuen Urteil. Das bedeutet sie hätte die Möglichkeit (weil ja kein lebenslänglich mehr) sie müsste nur nett sein, sich gut führen, und wäre nach 2/3 Strafe raus, also nach 8 Jahren. Abzüglich U-Haft, und sonstigem. Das kann einfach nicht sein! Bei dem Ehemann war man auch ohne Gnade, und das zurecht. Allerdings sehe ich nicht ein, warum sie besser davon kommen sollte. Das Gericht sah es schließlich als erwiesen an, dass sie der Anstiftung des Doppelmordes zu verurteilen ist. Es gibt keine Milderungsgründe.
Morgen erfahren wir das Urteil. Bin wirklich gespannt. Besonders auf die Urteilsbegründung.
Was schätzt ihr? Wie die letzten Tage schon gesagt ich vermute 13 Jahre. Ist die Mitte zwischen 11 und 15 (also Lebenslänglich). Eventuell wenn der Richter milde ist sogar nur 11 Jahre wie die Verteidigung gefordert hat. Bei den 11 Jahren, wären es bei 2/3 Strafe nur bequeme 6 Jahre und 8 Monate die sie abzusitzen hätte ... das kann nicht sein. Das ist nicht Tat und Schuldangemessen! Aber wir werden es sehen.