frauZimt schrieb:Gegen seine Hörigkeit spricht für mich , der freundliche Briefverkehr zwischen den beiden Angeklagten in der Haft. Und auch, dass der Angeklagte seine Frau nicht beschuldigt. Er hat nicht versucht, die Verantwortung ihr zuzuschieben.
Jetzt könnte er sich ja an ihr rächen, wenn er sich zur Tat getrieben (also unschuldig) fühlt.
Ja, aber ihr kann er doch hörig sein. Wie du sagst, rächen, auf das "warte" ich ja schon den gesamten Prozess vergeblich, er hat sie tatsächlich rausgehalten und da wir hier von einem Elternmörder der seine Mutter übertötet hat sprechen, den die Staatsanwaltschaft sogar in Sicherungsverwahrung sehen möchte, denkt man ja eher nicht an große Loyalität und Gutherzigkeit. Egal wie oft ich mir dieses Szenario durch den Kopf gehen lasse, es macht für mich keinen Sinn.