@GigiNazionale Das mit den 15 Jahren ist auch so ein Mythos. Ohne Feststellung der Schweren Schuld KANN eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren auf Bewährung erfolgen. Es kann aber ebenso bedeuten, dass die Haftstrafe noch lange fortgesetzt wird. Ich glaube, alle zwei Jahre könnte ein Antrag auf Strafaussetzung zur Bewährung erfolgen. Es gibt aber in unseren Knästen genug Lebenslängliche, die ohne Schwere Schuld schon weit länger als 15 Jahre sitzen.
Joe Bausch hat sich dazu in einem seiner Bücher geäußert. Sehr interessant. Ich war auch davon ausgegangen, dass der Löwenanteil nach 15 Jahren freikommt. Außerdem sitzt der Herr in Bayern. Das ist nicht soooo günstig, wenn man möglichst früh auf Bewährung freikommen möchte.