emz schrieb am 02.03.2020:"Reiner Wertungsfehler"
... Die Richter stellten vor einem Jahr fest, dass Stephanie P. es regelrecht zur Bedingung gemacht hatte, dass Ingo P. seine Eltern töten sollte, erst dann würde sie als seine Ehefrau tatsächlich zu ihm in sein Elternhaus einziehen. Diesen Feststellungen des Landgerichts hält der BGH nichts entgegen.
Doch der 1. Strafsenat verweist auf den Paragraf 46b des Strafgesetzbuches und hält fest, dass die Hilfe zur Aufklärung des Verbrechens, die Stephanie P. geleistet hat, nicht ausreichend gewürdigt wurde, das Landgericht seinen Ermessensspielraum nicht erkennbar ausgeübt habe. Gemeint sind damit die Hinweise zu dem Verbrechen, die Stephanie bereits unmittelbar nach ihrer Festnahme den Ermittlern lieferte. Sie wiederholte vor den Ermittlern das Geständnis, das Ingo P. ihr gegenüber abgelegt hatte, sie beschrieb den Tathergang und erklärte, wo die Spurensicherung die Leichen finden würde.
Also für mich ist das ein "Reiner Wertungsfehler" seitens des Bundesgerichtshofes. Diese Argumentation des Bundesgerichtshofes ist nur schwer nachzuvollziehen und rechtlich unbegründet. Das Gericht ist nicht verpflichtet (gewesen), den §46b StGB - Strafgesetzbuch - anzuwenden im Absatz 1 steht schließlich:
(...)
kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern, wobei an die Stelle ausschließlich angedrohter lebenslanger Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren tritt (...)
Kann bedeutet nicht muss.
Außerdem kann es nicht sein, so denke ich hat das Gericht auch empfunden, dass man Strafrabatt dafür bekommt, dass man vor Gericht nichts zur Aufklärung beigetragen sondern geschwiegen hat. Es zählt die Hauptverhandlung und nicht das Blatt was bei der Polizei irgendwo rumfliegt. Das ist unerheblich. Sonst hätten die Aussagen vor Gericht wiederholt werden müssen. Dort wurde nichts zur Aufklärung beigetragen. Des weiteren, kamen die Aussagen von ihr gegenüber der Polizei nicht eines Geständnisses oder gar einer Aufklärung gleich, sondern hatte lediglich das Ziel den Ehemann weiter zu belasten um sich selbst zu entlasten, um die ganze Schuld ihm über zu drücken. Daher hatte das Gericht zu recht so geurteilt. Ich bin mal gespannt was nun rauskommen wird. Was sagt ihr denn dazu?