Jamegumb schrieb:@eldec
Ich denke, die Frage hat sich in diesem Fall erledigt. Für beide Herrschaften wird für die nächsten Jahre gut gesorgt werden. Drei Mahlzeiten pro Tag und ein warmes Bettchen.
Die Frage war doch, ob der Angeklagte fuer die Kosten der Verteidigung seiner Ehefrau aufkommen muss. Das muss er nicht, wie
@Advocado schon schrieb.
Die Sache mit der Erbunwuerdigkeit laeuft m.W. nicht von allein, da muss jemand eine Erbunwuerdigkeitsklage anstrengen. Ich weiss nicht, ob das ausser den Verwandten, die dann als naechste Erben an der Reihe waeren, noch jemand machen kann.
Wenn es niemand macht, dann bleibt der Angeklagte m.W. Erbe.
Gleiches gilt ja, wie schon geschrieben wurde, auch fuer den Fall, der er nicht ins Gefaengnis sondern in die Psychiatrie kommt, dann bleibt er auch Erbe.
Wenn dies so ist und der Angeklagte verurteilt wird und im Gefaengnis/in der Psychiatrie sitzt, koennte er aus der Erbschaft seinen Anteil an den Kosten des Gerichtsverfahrens (incl. Anwaltskosten) begleichen, bzw. wird da zur Not auch gepfaendet.
Wenn die Angeklagte ebenfalls verurteilt wird und einen Teil der Verfahrenskosten (incl. Anwaltskosten) zu tragen hat, braucht er das nicht aus seinem Vermoegen (in das die Erbschaft gefallen ist) zu begleichen.
Wenn ihm jetzt etwas zustossen wuerde, waere sie seine Erbin (ausser er hat noch Grosseltern, die bekaemen auch einen Teil, glaube ich). Wenn er vor einer Verurteilung stuerbe, dann waere seine Schuld nicht festgestellt, also auch keine Erbunwuerdigkeit festzustellen, oder seh ich das falsch? Insgesamt kein schoener Gedanke.
Wenn sich die beiden alsbald nach dem Gerichtsverfahren scheiden lassen sollten, haette sie eigentlich auch keinen Unterhaltsanspruch gegen ihn, wegen der kurzen Ehezeit, ihres jungen Alters und des Nichtvorhandenseins von Kindern (GsD). Sollte sie mit einer kuerzeren Haftstrafe davonkommen als er, koennte sie vielleicht mit Verweis auf die Haftdauer und die eventuellen Schwierigkeiten, mit ihrer Vita (und dann hoffentlich auch nicht mehr ganz so jung) einen Arbeitsplatz zu finden, doch versuchen, von ihm Unterhalt zu erlangen. Wenn dann von dem Erbe noch etwas uebrig ist, muesste er ihr eventuell doch Unterhalt aus seinem Vermoegen, also den Resten des Erbes. zahlen? Waere so etwas theoretisch moeglich?
Ich weiss, ist jetzt sehr weit ausgeholt und schon ziemlich o.t.
Uebrigens muss ich die ganze Zeit daran denken, wie sich ihre Eltern und die Grossmutter wohl fuehlen. Mir wuerde in dieser Situation unwillkuehrlich der Gedanke kommen, ob nicht ich, wenn ich mehr auf der hohen Kante gehabt haette als das Ehepaar P., eventuell das Opfer geworden waere und jetzt vergiftet oder mit eingeschlagenem Schaedel auf dem Friedhof liegen wuerde.