Mailaika schrieb:Oftmals übernehmen Anwälte solche großen Fälle doch auch unentgeltlich. Einfach wegen der Werbung. :)
Ja diese publicity bei fällen wo kameras und presse anwesend ist.
Auch wenn ich es verstehen kann das man als anwalt meist selbstständig ist und zusehen muß das das geschäft läuft, aber das ist für mich doch auch bei manchen fällen eine gratwanderung des guten geschmacks.
Ich hatte vor einiger zeit eine situation wo ich als "h-4" einen beratungsschein für einen anwalt beantragen wollte.
Wie da mit verlaub im symbolischen "gepfennigfuchsert" wurde...und er wurde dann doch abgelehnt wegen geringfügigkeit.
Deswegen bin da von dieser hingabe von gleich 3 anwälten, die wissen das die angeklagte mutmaßlich nicht für diese kosten aufkommen kann, doch etwas nachdenklich.
Wenn man zb. auch aus solch gelagerten fällen weiß, das fast immer eine revision nach dem urteil eingelegt wird, egal wie unangebracht diese noch ist.
Und einem der gesunde menschenverstand sagt, das soll jetzt nur in die länge gezogen werden.
Obwohl ich weiß, das man dann später nur noch mal kurz iwo liest, das die revision abgelehnt wurde, respektive die strafe abgemildert oder noch angehoben wurde und dies meist nicht mehr diese publicity hat wie zu anfangs.