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Der Fall Oury Jalloh

528 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Tod, Ungeklärt, Verbrannt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Oury Jalloh

28.12.2017 um 16:51
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:man müsste mal an den Anfang zurück gehen.
ganz richtig!

Ergebnisoffen, ohne vorgefertigte Meinung, ohne Vorverurteilungen, ohne fixierte Tattheorien neu ermitteln, das hätte Erfolgsaussichten.

Im Fall Oury Jalloh ist das aber schon alles so festgefahren, dass ich dafür keine Chance mehr sehe.
In den Fällen Hans Jürgen Rose und Mario Bichtemann hingegen steht diese Möglichkeit vielleicht noch offen und dieser Versuch sollte unternommen werden! Sollten sich dann wirklich neue, relevante Ergebnisse daraus ergeben, könnten diese dann ja auch später genutzt werden, neue Ansätze für den Fall Oury Jalloh zu finden.


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 12:14
Huh, wo ist denn mein Beitrag hin? Aha, Verwaltung schreibt wegen Tatsachenbehauptung ohne Beweis gelöscht...

( Bitte das nächste mal die Stelle kennzeichnen, damit ich es selber nachvollziehen kann! Man hat hier auch einen gewissen Wissensstand, da kommt es schon mal vor, dass Leute auch mal Schlussfolgerungen ziehen ohne Hilfe von Links, sonst müßte man jedesmal bei Null anfangen und das kann es ja wohl nicht sein....)

Geht es darum, dass Folker Bittmann den Namen des Hauptverdächtigen in der Öffentlichkeit nicht explizit erwähnt hat?

Ist Okay, das wollte ich auch nicht so hinstellen. Habe selber die Schlussfolgerung gezogen, da gegen S. die Beweislage am offensichtlichsten ist und er wegen Mordes von der Oury Jalloh -Initiative angezeigt wurde.

Ansonsten kann ich mich nur wiederholen..
nach zwölf Jahren Festgefahrenheit und damit auch Stillstand ist endlich Bewegung in Oury Jallohs Fall kommen, die wohl auch nicht ruhen wird, eher dieser grausame Mord-Fall lückenlos aufgeklärt wird. Und das ist auch gut so! Denn wie wir bislang feststellen mussten, ist kein Aufklärungswille seitens der Justizbehörden erkennbar gewesen. Das ist eine bittere Bilanz aber leider die Wahrheit! Man wird nun genau hinschauen, sprich die Öffentlichkeit, wie sich dieser Fall weiter entwickelt und die Justiz weiter verfahren wird.
Denn ansonsten wird sich nichts bewegen, wie es sich immer wieder bestätigt hat. Erst musste eine Anordnung des Justizministeriums erfolgen, bevor die Staatsanwaltschaft einsehen musste, dass es neue Beweise gibt und diese überprüft werden müssen, unter anderem der Hinweis von Bittmann, dass es sich bei Oury Jallohs Fall, um ein Vertuschungsmord handeln könne! Aber auch nur deswegen, weil zuvor die Justizministerin selbst den öffentlichen Druck zu spüren bekam..!

ein Auszug vom Artikel auf Taz Online trifft es sehr gut,

"Wenn es eine Lehre aus diesem beispiellosen Justizskandal gibt, dann die: Gesellschaftlicher Druck wirkt. Denn die sachsen-anhaltinische Justiz agierte in der Sache wie einst der irakische General, der den Einmarsch der Amerikaner auch dann noch vor laufenden Fernsehkameras leugnete, als die Truppen schon vor seinem eigenen Palast standen.

Auch nachdem die erdrückende Indizienlast öffentlich bekannt geworden war, lehnte es die Staatsanwaltschaft in Halle schlichtweg ab, weiter zu ermitteln. Erst musste eine entsprechende Anordnung des Justizministeriums her. Und die gab es erst, als der öffentliche Druck zu stark wurde."

Link zum Artikel

http://www.taz.de/!5469070/

Der öffentliche Druck ist da und er wird wohl auch nicht mehr so einfach weichen. Und so wie es aussieht verspricht dieser Weg auch bessere Erfolgsaussichten, als wie bislang, wo man noch recht ergebnisoffen auf die Aufklärung der Justizbehörden hoffte.


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 13:35
Ohne Aufklärung der Justizbehörden geht sowieso nichts, da nur ihr die Möglichkeiten der Wahrheitsermittlung aufgrund der Strafprozessordnung zur Verfügung stehen. Da können Medien und Private noch so viel Gerichtsunterlagen veröffentlichen - gerichtsfest sind nur Indizien und Beweise, die im Rahmen der StPO gewonnen wurden. Alles Andere ist ein Fall für Historiker, Soziologen und Politologen - und Journalisten.

Sollte allerdings gegen den Polizeibeamten S. nicht erneut ermittelt werden können (Wiederaufnahme zuungunsten eines rechtskräftig Verurteilten scheidet m.E. aus - § 362 StPO), dann muss man sich auf Mittäter bzw. Teilnehmer konzentrieren. Oder auf andere davor liegende Todesfälle. Sollte S. verhandlungsunfähig sein, sollte dennoch ermittelt werden. Schon aus öffentlichen Interesse.

Deshalb ist öffentlicher Druck wichtig. Es sollte ein seriöser und angemessener Druck sein, der aus der Logik des Systems heraus agiert und es nicht in Frage stellt. Ich frage mich, warum man alternative Brandgutachten nicht schon lange vor 2013 initiiert hat. Die Gutachten zeigen, wie schwierig es ist, wissenschaftlich fundierte und nicht ideologisch motivierte Argumente vom Tisch zu wischen. Der "Schattenmann" ist nicht hilfreich, leider ist es wesentlich unwahrscheinlicher, dass ein Dritter, ein Nichtpolizist, die Tat ohne Beteiligung von Beamten begangen hat.

Diffus bleibt die Rolle des Dessauer OStA. Trotz seines seriösen Scheins kann er natürlich schlicht unfähig sein. Oder opportunistisch ausgerichtet. Für mich sind solche Sinneswandel sachlich nicht wirklich nachvollziehbar, denn schon bei den Prozessen hätten gewaltige Zweifel kommen müssen, ob hier ein Suizid begangen worden war.


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 13:41
Hier ist noch eine aufschlussreiche Zusammenfassung von Susan Bonath, die von Anfang an, die Gerichts Prozesse bei Oury Jalloh vor Gericht beobachtet bzw als Berichterstatterin begleitet hat. Lesezeit ca. 5 minuten.

Hier bestätigt sich meine These mit der Ergebnisoffenheit..

Auszug aus dem Artikel:

"Nach zwölf Jahren erstmals ergebnisoffen untersucht

Geht es aber nun wirklich um eine "Wende" im Fall Jalloh? Mitnichten. Einzig neu ist, dass Dessaus Oberstaatsanwalt Folker Bittmann zum ersten Mal einen ergebnisoffenen Brandversuch durchführen ließ, der sich nicht zwingend an einem Selbstmord orientierte. Neu ist, dass Bittmann Expertengutachten verschiedener Fachrichtungen zusammen würdigte, ihre Analysen ernst nahm und seit langem naheliegende Schlüsse daraus zog. Wie kam es dazu?

Darüber lässt sich nur spekulieren. Der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann äußert sich nicht zu dem Fall. Er ist auch nicht mehr zuständig. Im Juni hatte ihm Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad die Ermittlungen entzogen - keine zwei Monate, nachdem Bittmann in einem Schreiben an den Generalbundesanwalt vom 4. April akribisch seinen Tatverdacht gegen namentlich benannte Polizisten begründet hatte, der sogar einen möglichen Mordtatbestand umfasste. Die dann zuständige Staatsanwaltschaft Halle stellte das Verfahren ad hoc ein. In nur elf Wochen will sie tausende Seiten Ermittlungsakten studiert haben, bis Staatsanwalt Hendrik Weber am 30. August die Begründung für die Einstellung am 12. Oktober zu den Akten gab.
Bittmann mag geahnt haben, was geschehen könnte, hörte er am Ende darauf, was viele Experten nicht erst seit dem neuerlichen Brandversuch bekräftigen. Wer die Akten kennt, weiß seit langem, dass die bislang präsentierte Version von Polizei, Justiz und Politik weder aus medizinischem noch brandtechnischem und kriminalistischem Blickwinkel stimmen kann. Ohne Frage konnte man absehen, welch ein politischer Skandal sich anbahne, würde klar, dass jahrelang bis in höchste Ebenen möglicherweise sogar Mörder in Uniform gedeckt wurden.

Natürlich wissen Bittmann und sein Kollege Olaf Braun, der zuletzt für das Verfahren zuständig war, dass auch Strafvereitlung im Amt eine Straftat ist. Ihnen war auch klar, dass die Unterstützer der in Guinea lebenden Hinterbliebenen keine Ruhe geben würden. Sie mussten befürchten, dass bald Einzelheiten der verschlampten Ermittlungen bekannt würden. Vielleicht wollten Bittmann, der bald in Rente geht, und Staatsanwalt Braun am Ende nicht mitschuldig sein, wenn die Angelegenheit aus dem Ruder läuft."


Hier ist der Link




In diesem Bericht bestätigen sich auch die groben Einschüchterungsversuche der Justizbehörden.

"Da Bittmann demnächst in Rente geht, muss er keine Einschnitte in seine Karriere mehr befürchten. Er ist aus dem Schneider, anders als es die im Anschluss an den Feuertod von Jalloh gemobbten Polizisten und Hinweisgeber es waren. Es gibt Geschichten über "Nestbeschmutzer", die versetzt, degradiert oder mit Dienstaufsichtsbeschwerden überzogen wurden, um ihre Vorwürfe zurückzunehmen. Es gibt Geschichten über Unterstützer der Familie, die von Polizeibeamten bewusstlos geschlagen oder wegen an den Haaren herbeigezogener Nichtigkeiten wie der angeblichen Beleidigung von Polizeibeamten angeklagt wurden, Aktivisten, die monatelang vor Gericht saßen. Es gibt die Story von seitenlangen Dossiers, welche die Dessauer Polizei über Demonstranten, die sich für Aufklärung einsetzten, anfertigte. Es gibt Berichte von Drohanrufen und Drohbriefen."


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 13:45
@monstra

Der Polizeibeamte S kann im Fall OJ nicht erneut angeklagt werden!

Ne bis in idem. Artikel 103 Absatz 3 GG.

Die beiden anderen ungeklärten Todesfälle müssen beleuchtet werden. Stellen diese sich als Mord heraus müssen der/die Täter bestraft werden.


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 13:57
@MissTerry:

"Russia Today" würde ich jetzt nicht als seriöse Quelle betrachten. Zudem wird nur spekuliert.


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 14:02
@ monstra
so etwas mag man auch über allmystery sagen lol im Übrigen Ansischtsache..

Es geht um die Autorin und die ist seriöus ; wie ich schon erwähnte, hat sie als Prozessbeobachterin, den Oury Jalloh Fall von Anfang an begleitet!

@ Ma_Ve

Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass der Artikel 103 Absatz 3GG im Falle von S. überhaupt greifen kann, weil es sich bei dem bisherigen Urteil gegen S. eindeutig um ein Fehlurteil handelt?!


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 14:06
@MissTerry
Das hat damit zu tun, dass du von Recht und Gesetz NULL Ahnung hast!

Auch deine „seriöse“ Autorin und andere Dinge die du hier anführst sind grenzwertig! Deswegen hat die Verwaltung, richtigerweise, deinen Beitrag gelöscht!


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aero ehemaliges Mitglied

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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 14:08
Für mich ist und bleibt ein knackpunkt warum das feuerzeug nicht gefunden wurde.

Vor dem anlegen der hand-und fußfesseln hätte man das doch finden müßen.

Bevor man in eine zelle kommt werden einem manchmal sogar noch die schnürsenkel abgenommen.


Man glaubt nicht wie man hier im dreiländereck in grenznähe schon mal durchsucht wird, weil die "gefahr" besteht, das man einen gekauften joint für 2,50€ in der tasche haben könnte.

(Hat aber gsd sehr nachgelassen seit den grenzöffnungen.)


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 14:14
@MissTerry

Persönlich teile ich ja weitestgehend die Einschätzung der Autorin. Trotzdem mag ich ihre Diktion nicht und haben sowohl RT wie auch die "junge welt" (einst FDJ-Hauptpostille) einen offenen ideologischen Auftrag - wie der "Bayernkurier".

Zur Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten (also die Ausnahmen zum "ne bis in idem"-Grundsatz) habe ich bereits oben auf § 362 StPO verwiesen.

Ein "Fehlurteil" bzw. ein "Justizirrtum" (beides sind keine juristischen Kategorien) liegt hier nicht vor, wenn das Urteil auf Grundlage des damals nachweisbaren Sachverhalts gefällt worden ist. Treten später neue Erkenntnisse hinzu, wird das Urteil nicht "falsch", wenn es auf Grundlage des damaligen Wissens nicht rechtsfehlerhaft war. Hintergrund: Urteile sind Menschenwerk. Menschen können Fehler machen (sie hätten es also besser machen können) - oder sie konnten es nicht besser machen, weil sie bestimmte Dinge nicht wussten.


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 14:19
@ Ma_Ve

Ich seh schon, wer hier sich seriöus aufführt... LOL

Sorry, aber deine Begründungen sind mir etwas zu dünn... hätte gerne mehr Infos woher du wissen willst, dass S. nicht mehr belangt werden kann!

@monstra

natürlich machen Menschen Fehler, deshalb kommt es auch zu Fehlurteilen, die man aufheben und korrigieren kann ja sogar muss. Oder ist dem etwa nicht so??


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 18:30
@MissTerry

Mal ein bisschen Nachhilfe (ich sprach schon davon, dass man ein System, das man bekämpft, gut kennen sollte, um Erfolg zu haben). ;-)

Nein, wenn ein (Straf-)Urteil RECHTSKRÄFTIG ist, dann kann es zumeist nicht mehr aufgehoben werden.

Ausnahme: Die Wiederaufnahme. Da gibt es zwei Arten der Wiederaufnahme: Einmal die ZU GUNSTEN des Angeklagten. Siehe hierzu § 359 StPO. In der Praxis ist es nicht leicht, die zu erlangen. Es gibt nur relativ wenige Beispiele, z.B. der Fall Harry Wörz.

Wesentlich höher sind die Hürden bei einer Aufnahme ZU UNGUNSTEN des Angeklagten, also wie hier zu Lasten des S. Siehe § 362 StPO

Ich zitiere mal für Dich:

Eine Wiederaufnahme ist nur möglich,
1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;

2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;

3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;

4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.
Das sind bis auf das Geständnis nur formale Gründe. Eine materielle Falschheit des Urteils ist ohne Belang. Dahinter verbirgt sich eben der Grundsatz ne bis in idem, den man im Grundgesetz in Art. 103 Abs. 3 GG verortet.

Kurz und gut, der zu Unrecht Freigesprochene darf sich der Freiheit erfreuen (er sollte aber den Mund halten). Damit soll verhindert werden, dass es so lange Prozesse und Urteile gibt, bis irgendwann ein genehmes Ergebnis herauskommt. Das will man keinem Angeklagten zumuten. Es gibt die Möglichkeit der Revision, ggf. der Zurückverweisung (wie auch im Fall OJ), ggf. wieder der Revision. Aber dann ist Schluss.

Das ist der Rechtsstaat. Der ist nicht immer gerecht. Aber das gerechteste Rechtssystem, das wir bisher in Deutschland hatten.


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 20:22
@monstra

Danke für die ausführliche Antwort und die kleine Nachhilfe in Sachen Rechtssystem! :)

Gut, dass es dich gibt, sonst hätte ich jetzt wahrscheinlich ein Jurastudium aufnehmen müssen..lol

So wie sich das Ganze darstellt, ist eine Wiederaufnahme sehr gut möglich. Durch die neue Beweislage, die bislang ignoriert wurde, wo auch ein Motiv benannt wird und konkret Namen durch den Oberstaatsanwalt Bittmann gefallen sind, dürften Punkt 2 und 3 durchaus eine Basis für eine Wiederaufnahme rechtfertigen.

Naturlich muss man jetzt abwarten und sehen wie sich die Dinge weiter entwickeln. Laut MZ prüft die Generalstaatsanwaltschaft derzeit, ob das Verfahren wieder neu aufgenommen wird. Die Mitglieder des Rechtsaussusses in Sachsen-Anhalt werden zeitgleich Akteneinsicht in der Geheimhaltungstelle erhalten.


In dem neuen Artikel auf MZ, heißt es auch, dass die AfD am 13ten Todestag von Oury Jalloh ein GegenDemo veranstalten will.

"Dessau-Roßlau -

Sachsen-Anhalts AfD hat für den 7. Januar in Dessau eine „Gegenkundgebung am Todestag von Oury Jalloh“ angekündigt. Diese soll von 14 bis 16 Uhr auf dem August-Bebel-Platz im Stadtzentrum stattfinden - und damit parallel zum Gedenkmarsch für Oury Jalloh.

Ob die Demo-Strecke angesichts der AfD-Demo so bleibt, ist unklar. Der Polizei steht ein mehr als heikler Einsatz bevor.


Im Internet hat die angekündigte AfD-Demo für große Aufregung gesorgt. Die linke Szene macht seit Wochen deutschlandweit für den 7. Januar in Dessau mobil. Die Aufrufe dürften nun neue Dynamik bekommen. Im Januar 2017 waren 1.200 Demonstranten durch Dessau gezogen - friedlich. Den einzigen Zwischenfall provozierte damals AfD-Landeschef André Poggenburg, der am Rande der Demo und in Sichtweite ein Interview gab.



AfD-Politiker Poggenburg: „Der jährliche linksautonome Propaganda-Spuk muss mal ein Ende haben“

Auch am Donnerstag legte Poggenburg über den Kurznachrichtendienst Twitter nach. „Der jährliche linksautonome Propaganda-Spuk muss mal ein Ende haben. Stop dieser politischen Leichenfledderei“, schrieb der AfD-Landeschef und wurde dafür heftig kritisiert.

Im Demo-Aufruf warf die AfD den Linksautonomen vor, dass keine Trauerbekundung stattfinde, sondern eine politisch extrem aufgeladene Demo. Die Antwort kam prompt: „Und deswegen nutzen Sie den Todestag für eine politisch extrem aufgeladene Demo statt einer Trauerbekundung?“

– Quelle: https://www.mz-web.de/29406740 ©2017


Die AfD geht echt zu weit...! Dass die das nicht mal langsam selber merken..? Wie abgrundtief stumpf und gleichgültig kann man eigentlich sein? Nein, dieser Partei geht es wahrlich nicht um Menschlichkeit oder gar um Pietät.. einfach nur scheußlich und geschmacklos!


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 20:31
Zitat von MissTerryMissTerry schrieb:Durch die neue Beweislage, die bislang ignoriert wurde, wo auch ein Motiv benannt wird und konkret Namen durch den Oberstaatsanwalt Bittmann gefallen sind, dürften Punkt 2 und 3 durchaus eine Basis für eine Wiederaufnahme rechtfertigen.
wo siehst Du einen der beiden Punkte als erfüllt an?
Zitat von monstramonstra schrieb:2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;

3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
Das ist eine hohe Hürde, nur die Tatsache, dass da neue Erkenntnisse zwischenzeitlich gewonnen wurden, reicht dafür definitiv nicht aus!

Auch aus diesem Grund wäre es sinnvoll, die Ermittlungen auf die Fälle Hans Jürgen Rose und Mario Bichtemann zu konzentrieren, dort ist nie Anklage erhoben worden, also auch kein Strafklageverbrauch eingetreten, alles noch offen.


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 21:10
@ otternase

Es gibt zum einen Polizeibeamte, die nachweislich gelogen haben, vermutlich auch unter Eid und die bis heute dafür nicht belangt worden sind, zum anderen gibt es auch Zeugen bei der Dessauer Polizei, die mit ihren maßgeblichen Hinweisen im Oury Jalloh Fall ignoriert worden sind, und sogar suspendiert oder wie auch immer schikaniert wurden, um sie von ihrer Aussage gegen S. abzubringen!

Zuletzt wurde sogar der Oberstaatsanwalt Folker Bittmann auf den Abstellgleis gelegt, nachdem er vom ursprünglichen Kurs der Selbsttötung abgewichen ist und bei seiner neuen Schlussfolgerung sogar eine Mordthese gleich mitgeliefert hat.

So billig kann man diesen Fall wohl kaum mehr abhandeln, wie es bislang üblich war, in dem man beispielsweise einen Obersstaatsanwalt einfach abstellt oder Gutachten von Experten ignoriert... es sei denn man will uns noch länger für dumm verkaufen?

Aber angesicht der öffentlichen Aufmerksamkeit, wird dies wohl kaum möglich sein.

Im Fall Hans Jürgen Rose und Mario Bichtemann ist ebenfalls zu vermuten, dass es auch hier zu Anklagen kommen wird. Aber wie genau dies alles erfolgen wird, bleibt abzuwarten. Ich bin auf jeden Fall gespannt!


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29.12.2017 um 21:38
Zitat von MissTerryMissTerry schrieb:So wie sich das Ganze darstellt, ist eine Wiederaufnahme sehr gut möglich. Durch die neue Beweislage, die bislang ignoriert wurde, wo auch ein Motiv benannt wird und konkret Namen durch den Oberstaatsanwalt Bittmann gefallen sind, dürften Punkt 2 und 3 durchaus eine Basis für eine Wiederaufnahme rechtfertigen.
Nein. Die Situation reicht nicht für eine Wiederaufnahme. Das ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 362 StPO.

Man mag sich als Bürger hier und da für "dumm verkauft" fühlen, sollte aber als schlauer Bürger genau unterscheiden können, wo die Dinge ihre Richtigkeit haben und wo nicht.


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 22:30
@monstra

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg prüft derzeit noch, ob das Verfahren wieder aufgenommen wird! Also bitte daher abwarten...!

Im Übrigen lief schon ein Ermittlungverfahren wegen Mordes gegen konkret benannte Polizeibeamte.

"Die zuständigen Staatsanwälte in Dessau eröffneten im Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahmen zum Brandgutachten von Schmiedeberg (Sachsen) bereits am 14.04.2017 ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen konkret benannte Polizeibeamte. Dies geht aus den Ermittlungsakten hervor, die den Anwältinnen der Familie von Oury Jalloh erst letzte Woche zur Einsicht vorgelegt wurden."

Nachzulesen bei der Our Jalloh-Initative

https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/2017/11/16/oury-jalloh-das-war-mord/

Für die zuständigen Dessauer Staatsanwälte hat es anscheinend gereicht, um ein Ermittlungsverfahren anzustrengen, bis ihnen der Fall vom Generalstaatsanwalt Konrad entzogen wurde.


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 23:01
@MissTerry
Zitat von MissTerryMissTerry schrieb:Im Übrigen lief schon ein Ermittlungverfahren wegen Mordes gegen konkret benannte Polizeibeamte.
das ist doch etwas ganz anderes!
Der Strafklageverbrauch bezieht sich auf den Todesfall OJ und den in diesem Zusammenhang verurteilten DGL. Kurz gesagt, der DGL Andreas S. kann nicht mehr wegen Mordes angeklagt werden, selbst wenn sich Hinweise dafür fänden, dass er OJ ermordet hätte. (wofür es aber zumindest öffentlich bislang keinen Hinweis gibt)

Wenn hingegen die Staatsanwaltschaft nun Hinweise hat, das ANDERE Beamte Straftaten in diesem Kontext begangen haben oder dass S. oder andere Beamte in einem ANDEREN Fall, also zB. im Fall Rose oder Bichtemann, Straftaten begangen haben, dann kann natürlich desbzgl. Anklage erhoben werden!


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 23:22
Und gegen die anderen Beamten kann wegen Teilnahme an der Tötung von OJ weiter ermittelt werden - auch wenn der eventuelle Haupttäter S. nicht mehr angeklagt werden dürfte.


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Der Fall Oury Jalloh

29.12.2017 um 23:22
Und natürlich wegen Mittäterschaft.


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