InspektorWirz schrieb:Mit hoher Wahrscheinlichkeit, hat sie dort jemand abgelegt. Er füllt das nicht auch den Tatbestand des Mordes? Falls hier Juristen sind, würde mich eine Antwort interessieren.
Ein Jurist würde vermutlich mit "es kommt darauf an" antworten. Ohne etwas über den eventuellen Täter zu wissen und ggf. dessen Motivation und Beweggründe; ohne den genauen Tatablauf - schwierig bis unmöglich.
Hinzu kommt, dass wir das Opfer nicht nur nicht kennen, sondern auch nichts oder wenig über ihre Persönlichkeit wissen. Dass jemand sich in einer BAB-Tankstelle aufhält und versucht, mit DM 20,- Vodka zu kaufen und dann eine Flasche Shampoo kauft, und dass jemand etwas, sagen wir, ungewöhnlich gekleidet war, lässt zwar Raum für Spekulationen, sagt aber wenig genaues über Mentalität, Stimmung und Geisteszustand einer Person aus.
Die Frau war zum Todeszeitpunkt nicht unter Alkoholeinfluss, hatte nur ein wenig Rückstände von Cannabis im Blut.
Wenn jemand sie auf die Fahrbahn gelegt hätte, warum konnte oder wollte sie nicht wieder aufstehen?
Wenn man weiß, wer die Tote war und man ihr ihren Namen wieder gibt, wird sich vielleicht manche Frage klären lassen. Dann wird man vielleicht auch etwas über eventuelle Vorerkrankungen, Geisteszustand, psychische Gesundheit und so weiter erfahren.
Ob es sich um einen Mord handelt, um einen Suizid, um eine Tötung auf Verlangen, um ein Unglücksfall, um eine missglückte Mutprobe, was auch immer - wird sich vermutlich, wenn überhaupt, erst klären lassen, wenn die Unbekannte identifiziert und ihr Leben enträtselt sein wird.