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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

833 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Ermordet ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

29.03.2018 um 10:43
Ein sehr ausführlicher Bericht über den gesamten Fall im Tagesspiegel mit dem Titel, “Susanne Fontaines Witwer sucht Antworten“

Der Bericht ist aus der Sichtweise des Ehemannes geschrieben, (Mein Eindruck) und beschreibt u. a. die Begegnung mit dem Tatverdächtigen am ersten Prozesstag. Es werden die schweren Verletzungen der Frau Fontaine beschrieben und dass sie circa eine Stunde nach der Tat noch gelebt hat. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Bericht fast unerträglich ist und nichts für schwache Gemüter ist.

https://www.google.de/amp/s/amp.tagesspiegel.de/prozessauftakt-im-tiergarten-mordfall-susanne-fontaines-witwer-sucht-antworten/21125516.html


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

31.03.2018 um 08:11
https://www.tagesspiegel.de/themen/reportage/prozessauftakt-im-tiergarten-mordfall-susanne-fontaines-witwer-sucht-antworten/21125516.html
" Das war mehr als eine Stunde, nachdem sich Susanne Fontaine von ihren Freundinnen getrennt hatte. Der Obduktionsbericht bestätigt: Sie hat noch gelebt."
Wie bitte?
Das haut mich glatt vom Musik Pult.
debeat in suo tempore = falscher ort,falsche zeit?
Ich dachte,dieser Tschetschenen Ilyas A.ist eindeutig als Mörder Fr.Fontaines überführt?
Meinen Standpunkt,habe ich ja mehrfach kund getan.
"Was, wenn Ilyas A. nicht der Täter ist? „Dann läuft der Mörder meiner Frau noch da draußen herum“, sagt Klaus Rasch in einer Verhandlungspause."
Tja,immer diese frei laufenden Mörder.Wenn mich nicht alles täuscht,erlebt der Fall ja eventuell noch eine Überraschung,für die meisten Leute.
Es stehen noch 10 Verhandlungstage aus. Ich bin jedenfalls gespannt.


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

31.03.2018 um 09:02
Zitat von PommesAgnumPommesAgnum schrieb:" Das war mehr als eine Stunde, nachdem sich Susanne Fontaine von ihren Freundinnen getrennt hatte. Der Obduktionsbericht bestätigt: Sie hat noch gelebt."
Wie bitte?
Das haut mich glatt vom Musik Pult.
Zitat von PommesAgnumPommesAgnum schrieb:ch dachte,dieser Tschetschenen Ilyas A.ist eindeutig als Mörder Fr.Fontaines überführt?
Meinen Standpunkt,habe ich ja mehrfach kund getan.
"Was, wenn Ilyas A. nicht der Täter ist? „Dann läuft der Mörder meiner Frau noch da draußen herum“, sagt Klaus Rasch in einer Verhandlungspause."
Ihr Todeskampf hat eine Stunde gedauert.
Es gibt Zeugen, die einen schwachen Hilferuf gehört, aber nicht reagiert haben. Sie haben den Ruf nicht ernst genommen.
Der Angeklagte behauptet, er hätte die Tote gefunden und sie beraubt. Mit ihrem Tod hat er nichts zu tun.
Seine DNS wurde an ihrer Hand gefunden. Das erklärt er damit, dass er die Leiche beim Raub berührt hat.

So wie du den Witwer zitierst, klingt es so, als würde er bezweifeln, dass der Angeklagte der Täter ist.
Das tut er nicht.
Ich habe neulich den Artikel in der BZ gelesen. Er staunt darüber, mit welchen Konstruktionen Täter vor Gericht erscheinen.

Es ist auch nicht das erste Mal, dass der Angeklagte körperlich schwächere Frauen überfallen hat. Er wurde bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt. Nur haben die Opfer überlebt.
Er ist in der Vergangenheit sehr brutal gegen alte Damen- eine über 90jährige darunter- vorgegangen. Hat ein Opfer mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen.
Auch Frau Fontaine hat solche Gesichtsverletzungen.

Der Witwer hat im BZ-Interview ein Erlebnis aus einem Urlaub erzählt. Ein Dieb wollte seiner Frau die Tasche wegreissen. Sie hat die Tasche aber verteidigt. Der Dieb rannte damals weg
Möglicherweise hat sich der Räuber im Tiergarten hier nicht in die Flucht schlagen lassen.

Ein Detail noch aus dem Artikel.
Frau F. hatte nie groß Geldummen bei sich. Der Überfall brachte letztlich 2 Euro und das Handy.
Sie hatte aber Theaterkarten in der Tasche, die sie gerade erworben hatte.

Ich denke, dass die Gerichtsmedizin den Fall eindeutig klären wird- außerdem sind frühere brutale Überfälle des Angeklagten aktenkundig.
Sich an alten Frauen vergreifen, war seine Masche. Die zierliche Frau F. hat er altersmäßig in der Dunkelheit vielleicht falsch eingeschätzt.


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

31.03.2018 um 20:16
Die Frage im Prozessverlauf wird letztendlich sein:
Kann die Gerichtsmedizin beweisen, das die vom Angeklagten stammenden DNA Spuren an der Leiche eben nicht nur vom bloßen berühren der Leiche kommen kann, sondern bei einem Kampf oder Abwehrgeschehen entstanden sein müssen.

Es gilt die Behauptung des Angeklagten, er habe nur die bereits tote Frau durchsucht und bestohlen zu widerlegen.

Mal sehen, was die nächsten Verhandlungstage diesbezüglich bringen.


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

31.03.2018 um 20:24
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Die Frage im Prozessverlauf wird letztendlich sein:
Kann die Gerichtsmedizin beweisen, das die vom Angeklagten stammenden DNA Spuren an der Leiche eben nicht nur vom bloßen berühren der Leiche kommen kann, sondern bei einem Kampf oder Abwehrgeschehen entstanden sein müssen.
Es gilt die Behauptung des Angeklagten, er habe nur die bereits tote Frau durchsucht und bestohlen zu widerlegen.
Genau das wird der Punkt sein.
Ich glaube, das wird den Gerichtsmedizinern gelingen.

Ich denke, dass der Angeklagte der Täter ist, weil er bereits Taten verübt hat, die dieser ähneln.


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

01.04.2018 um 15:20
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Sich an alten Frauen vergreifen, war seine Masche.
Vor allem wird da ein hohes Aggressionspotential deutlich, wenn der Täter auf 90jährige einboxt.
Vom Richter gabs da nur eine milde Strafe.
Nach Verbüßung der Strafe wurde der minderjährige Täter nicht abgeschoben, aber resozialisiert wurde der auch nicht, sondern sich selbst überlassen.
Anscheinend hatte der Täter Kontakt zu kriminellen Gangs - die vielen Handys und Fahrräder hat der Täter wohl nicht dazu geklaut um seine Handy- und Fahrradsammlung zu vervollständigen.


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

02.04.2018 um 02:47
Ja schrecklicher Fall. Ich denke es wird nicht leicht zu beweisen sein. Ich fahr ja auch öfters mal nach Berlin und gehe immer an diese Stelle. Und letztes Mal wurde ich auch Opfer eines kriminellen Delikts in Berlin. Und es hätte tödlich ausgehen können für mich. Diese Stadt ist wirklich sehr gefährlich!


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

08.04.2018 um 02:05
Die Stadt ist für "Otto Normalbesucher" keinesfalls gefährlicher als andere Städte wie z.B. Mailand.


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

08.04.2018 um 02:21
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb am 31.03.2018:Ich denke, dass der Angeklagte der Täter ist, weil er bereits Taten verübt hat, die dieser ähneln.
Ich bin fest davon überzeugt, wie wohl alle die diesen Fall verfolgen.
Aber die "Vortaten", die dieser Mann begangen hat und die absolut gegen ihn sprechen, das reicht halt nicht aus.
Man muss ihm die Täterschaft bei dieser einen Tat zweifelsfrei beweisen.
Ich hoffe, das die forensischen Spuren, die er hinterlassen hat, so eindeutig sind, das sie ein so stark belastendes Indiz darstellen, das er nicht mit " Im Zweifel für den Angeklagten" davon kommt.
Wir werden sehen die nächsten Prozesstage


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

08.04.2018 um 13:06
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Man muss ihm die Täterschaft bei dieser einen Tat zweifelsfrei beweisen.
Das ist nicht ganz korrekt.
Es ist nicht so, dass das Gericht die Tat zweifelsfrei beweisen muss, sondern das Gericht selbst darf nach der Beweiswürdigung keine Zweifel an seiner Schuld haben.

Wikipedia: In dubio pro reo#Anwendung im deutschen Recht
Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel.



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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

08.04.2018 um 13:49
@emz
Wortklauberei.
Jeder versteht wohl was ich meine.
Man muss ihm beweisen, das seine Aussage seine DNA sei an die Leiche gekommen, weil er die Frau erst ausraubte als sie schon tot war, nicht stimmen kann.


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

08.04.2018 um 14:01
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Wortklauberei.
Jeder versteht wohl was ich meine.
Man muss ihm beweisen, das seine Aussage seine DNA sei an die Leiche gekommen, weil er die Frau erst ausraubte als sie schon tot war, nicht stimmen kann.
Das ist keine Wortklauberei.
Es kommt darauf an, zu welcher Überzeugung das Gericht kommt.


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08.04.2018 um 14:11
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Jeder versteht wohl was ich meine.
Eben, gerade es weil jeder versteht, was du meinst, ist es angebracht zu sagen, dass das, was du sagst, falsch ist.

Man muss ihm gar nichts beweisen. Sondern nach der Beweiswürdigung dürfen keine Zweifel an seiner Schuld bestehen.
Ergeben sich Zweifel, gilt in dubio pro reo.


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

08.04.2018 um 14:13
Zitat von emzemz schrieb:Beweiswürdigung dürfen keine Zweifel an seiner Schuld bestehen.
Heisst es nicht sogar "vernünftige" Zweifel?
Das ist eine weitere Einengung.


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08.04.2018 um 14:14
@frauZimt

Genau das hab ich ja geschrieben, nur wohl nicht die juristisch korrekten Fachbegriffe verwendet laut emz.

@emz
Was ist daran falsch an meiner Aussage, das man ihm seine Schutzbehauptung widerlegen muss?


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

08.04.2018 um 14:25
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:@frauZimt

Genau das hab ich ja geschrieben, nur wohl nicht die juristisch korrekten Fachbegriffe verwendet laut emz.
Nein, das hast du nicht so gesagt.
Du hast auf eine lückenlose Beweiskette abgehoben.
Am besten ein Geständnis, Zeugen, Tatwaffe, eine vorherige Ankündigung der Tat.
Das sind natürlich die klarsten Fälle.

Aber es gibt auch andere, schwieriger zu entscheidende. Das Gericht muss abwägen..
Wenn das Gericht überzeugt ist und keine vernünftigen Zweifel hat, wird es den Angeklagten verurteilen (müssen).

Hier gibt es keine Zeugen, kein Geständnis. Der Angeklagte serviert eine Geschichte, in der er sich als Leichenfledderer darstellt. Allerdings hat er eine kriminelle Vorgeschichte, in der brutale Gewalt gegen weit schwächere Frauen eine Rolle gespielt hat.


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

08.04.2018 um 14:29
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:nur wohl nicht die juristisch korrekten Fachbegriffe verwendet laut emz.
Habe ich das gesagt? Na dann.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Was ist daran falsch an meiner Aussage, das man ihm seine Schutzbehauptung widerlegen muss?
Wenn das deine Meinung ist, dann werde ich der nicht widersprechen.


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

08.04.2018 um 14:33
@frauZimt
Wie kommst Du denn darauf?
Da verwechselst Du mich wohl..
Seine Schutzbehauptung muss widerlegt werden.
Nichts Anderes hab ich hier je geschrieben.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Allerdings hat er eine kriminelle Vorgeschichte, in der brutale Gewalt gegen weit schwächere Frauen eine Rolle gespielt hat.
Das spricht für ihn als Täter, ja .
Aber ihm muss diese eine Tat konkret juristisch nachgewiesen werden.
Er muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern das Gericht seine Schuld.

Ich denke aber das wird gelingen.


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

08.04.2018 um 15:01
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Er muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern das Gericht seine Schuld.

Ich denke aber das wird gelingen.
Schon wieder "beweisen".
Ich hab dazu alles gesagt. Du verstehst nicht und wir drehen uns im Kreis.

Warten wir ab, ob der Gerichtsmedizin der Schlussstein gelingt.

Wenn nicht, kommt es tatsächlich auf die Überzeugung an, zu der das Gericht kommt.
- Bzw. ob Zweifel an der Täterschaft bestehen bleiben.
Und dann muss das Gericht den Angeklagten freisprechen.

Es gibt keine Freisprüche ersten und zweiter Klasse.
Das ist auch so eine falsche Vorstellung.


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Vermisste Susanne Fontaine in Berlin tot aufgefunden

08.04.2018 um 15:19
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Seine Schutzbehauptung muss widerlegt werden.
Aber ihm muss diese eine Tat konkret juristisch nachgewiesen werden.
Vielleicht verdeutlichen die nachfolgenden Zitate, was @frauZimt und ich versuchen darzulegen.

https://dejure.org/gesetze/StPO/261.html

§ 261
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung

Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/heinrich/materialien/materialien-zur-vorlesung-strafprozessrecht-pdf-dateien/39-freiebeweiswuerdigung.pdf
Grundsatz:
Der Richter ist bei der Beweiswürdigung frei. Er entscheidet – im Hinblick auf die Schuld oder Unschuld des
Angeklagten – allein nach seiner eigenen persönlichen Überzeugung, d.h. insbesondere auch danach, ob er dem Angeklagten oder den Zeugen glaubt oder nicht.
http://www.rechtslexikon.net/d/beweiswuerdigung/beweiswuerdigung.htm (Archiv-Version vom 26.03.2018)
Ein Beweis ist als erbracht anzusehen, wenn das Verfahrensergebnis, insbes. die Beweisaufnahme, die volle Überzeugung des Richters von der Wahrheit einer Behauptung begründet, d. h. einen so hohen Grad von Wahrscheinlichkeit hat, dass kein vernünftiger, die Lebensverhältnisse klar überschauender Mensch noch zweifelt ("an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit").



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