DEFacTo schrieb:es gibt ja auch fälle bei denen offensichtlich ein unglück passiert ist und menschen zu schaden kamen, auch die wurden und werden verhandelt.
Das glaube ich so nicht.
Wenn kein Verantwortlicher benannt werden kann- oder wenn der mutmaßlich Verantwortliche selbst zu Tode gekommen ist, nicht. Gegen Tote wird nicht ermittelt.
Überleg mal, wie schwer es die Angehörigen der Germanwings-Maschine haben, vor Gericht gehört zu werden.
Gerade ist ihre Klage in den USA abgewiesen worden.
Unglücke werden natürlich aufgeklärt, weil man die Schwachpunkte aufdecken muss (um weitere Unfälle zu verhindern).
Aber das muss nicht vor Gericht geschehen.
Wenn es um Entschädigungsfragen geht, sieht es anders aus.
Vielleicht fühlt sich eine Versicherung nicht zuständig usw. Dann sind das Prozesse, die sich sekundär ergeben.