@MaryPoppins leider bist du versteckt, sonst würde ich das in dieser tiefe hier nicht schreiben wollen.
MaryPoppins schrieb:@DEFacTo
Todesursächliche Bedeutung erlangen in der Regel solche Verletzungen, die in zeitlichem Zusammenhang mit dem Todeseintritt (perimortal) entstanden sind.
Perimortale Verletzungen sind dann todesursächlich sehr wohl von Relevanz, wenn es EINEN Handlungsstrang gibt. Wenn im Fall Marcel H. also insgesamt über 50 Messerstiche nacheinander gesetzt werden, wovon einige Stiche zum Tod geführt haben und weitere Stiche perimortal am Sterbenden bzw. bereits Toten ausgeführt wurden. Das wäre EIN Handlungsstrang.
Wenn wir hier allerdings noch KEINE todesursächliche Verletzung haben, gilt es diese zu finden. Und hier besteht AUCH die Möglichkeit, dass die todesursächliche Verletzung NICHT VON IHM zugefügt wurde. Um nichts anderes geht es! Einfach mal abwarten, woran sie wirklich starb.
mir ging es hier weniger darum einen handlungsstrang zu finden, mir ging es um die anwendung des begriffs PERIMORTAL in diesem zusammenhang (er wurde nie offiziell und auch nicht von der presse verwendet, wenn ich mich recht erinnere findet der begriff ausschließlich in diesem forum anwendung)
die begriffe prae- und postmortal kenn ich aus der forensik bzw als begriff aus der gerichtsmedizin.
bisher ist mir der begriff perimortal in diesem zusammenhang noch nicht untergekommen.
aber, diese begriffe setzen einen wichtigen umstand voraus, nämlich den, dass der todeszeitpunkt ermittelt werden konnte.
dann wird beispielsweise gesagt, dass der täter auf den kopf des opfers einschlug dies aber nicht zum tod führte oder, dass der täter dem opfer nach dessen tod noch ein ohr abschnitt.
also warum wurde dann von stichen und schnitte um den todeszeitpunkt herum und von den amputationen nach dem tod gesprochen und berichtet?
dazu später...
ich hab also den begriff, nachdem ich ihn hier zum ersten mal gelesen habe gegooooooogelt, im pschyrembel sowie im umfangreichsten lexikon gesucht.
weder im pschyrembel noch im brockhaus, konnte ich den begriff finden.
google zeigt ein paar ergebnisse auf, die alle auf den gleichen ursprung zielen,
nämlich
die Forensischen Anthropologie und Osteologie!
dort heißt es:
Todesursächliche Bedeutung erlangen in der Regel solche Verletzungen, die in zeitlichem Zusammenhang mit dem Todeseintritt (perimortal) entstanden sind. Davon abzugrenzen sind zu Lebzeiten erlittene Verletzungen, die aber überlebt wurden (prämortal). Die größte Gruppe bilden Veränderungen, die nach dem Tod (postmortal) entstanden sind (22). Erfahrungen aus der Paläopathologie und der Rechtsmedizin lassen sich sinnvoll ergänzen (e20).
Postmortale Veränderungen entstehen infolge intentioneller und nichtintentioneller Verlagerung durch Tiere oder Menschen, beim Bergen von Knochen, beispielsweise so genannte Grabungsartefakte und durch verschiedene Boden- und Oberflächenlagerungsbedingungen
aber hier haben die begriffe andere bedeutungen:
- praemortal = zu Lebzeiten erlittene Verletzungen, die aber überlebt wurden.
- postmortal = Veränderungen, die nach dem Tod entstanden sind , durch Tiere oder Menschen, grabungsspuren, tierverbiss, umwelt- und witterungseinflüsse.
- perimortal = Todesursächliche Bedeutung erlangen in der Regel solche Verletzungen, die in zeitlichem Zusammenhang mit dem Todeseintritt entstanden sind.
in der Forensischen Anthropologie und Osteologie spielen ein paar minuten keine rolle.
also warum wurde dann in unserem uboot-fall von stichen und schnitte um den todeszeitpunkt herum und, in abgrenzung dazu, von den amputationen nach dem tod gesprochen?
meine interpretation:
weil sie noch keinen genauen todeszeitpunkt ermittlen konnten, der es zulassen würde, die stiche und schnitte eindeutig zuzuordnen
und
um die grausamkeit hervorzuheben!
denn
den genauen todeszeitpunkt (wenn sie ihn nicht doch schon anhand des torsos ermitteln konnten), werden sie nicht mehr liefern können, auch nicht nach fund des kopfes, der beine und der arme.