trailhamster schrieb (Beitrag gelöscht):Aus juristischer Sicht trifft das nicht zu. Die überwiegende Mehrzahl der Mörder weist eine Psychopathie auf, aber bei sehr wenigen wird deshalb auf verminderte Schuldfähigkeit erkannt.
Ich bin kein Jurist, aber:
http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Gericht-verurteilt-Maschseemoerder-in-Hannover-zu-zwoelf-jahren-HaftSchwurgericht fällt Urteil Zwölf Jahre Haft für Maschseemörder
Der Urteilsspruch kam für viele Besucher im Zuschauerraum des Schwurgerichts überraschend. Obwohl die 13. Große Strafkammer den Angeklagten Alexander K. zweifelsfrei als den Maschseemörder ansieht, hat sie ihn nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, sondern nur zu zwölf Jahren Haft.
Hannover. Die Richter unter Vorsitz von Wolfgang Rosenbusch attestierten dem 25-Jährigen wegen massiver Persönlichkeitsstörungen eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit. Für einen unter solchen Umständen begangenen Mord liege der Strafrahmen zwischen drei und 15 Jahren. Gleichzeitig ordnete die Kammer die Unterbringung von K. in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dies allerdings könnte für den Gewalttäter doch noch „lebenslang“ bedeuten – wenn er nicht therapiert werden kann.
Mordlust war nach Überzeugung des Gerichts der entscheidende Faktor, der Alexander K. am 27. Oktober 2012 zu dem Verbrechen in der Südstadt trieb. Dass sich seine Zufallsbekanntschaft, die 44-jährige Andrea B., in jener Nacht über sein rechtsradikales Gedankengut lustig machte, war nach den Worten von Rosenbusch nur der „Türöffner“ für K., seinem in langen Jahren aufgestauten Tötungswunsch freien Lauf zu lassen. „Er wollte zusehen, wie ein Mensch stirbt, er wollte seine Omnipotenzfantasien ausleben“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die drogensüchtige Gelegenheitsprostituierte starb durch Machetenstiche in Hals und Brust.