Ebba11 schrieb:FrauZimt schrieb:
Eine Tat aus einem Affekt ist kein Totschlag, juristisch
Ja, das stimmt. Das bringe ich immer durcheinander. In meinem Beispiel wäre es fahrlässige Tötung und kein Totschlag.
@Ebba11Ja, das ist auch nicht einfach.
Man liest in der Zeitung von einem Urteil.
Ein Täter hat die Tötung eines Menschen geplant und durchgeführt- und wird für einen Totschlag verurteilt.
Man liest das und sagt sich: Wieso nur Totschlag? Das ist doch ein Mord gewesen.
Und bei dem Wort Totschlag denkt man an eine Faust, die einen anderen niederstreckt- Was als Bild einer Affekttat gleicht.
Wenn du dir bei Wiki die Artikel zu Mord und Totschlag durchliest, werden dir die feinen Unterschiede klar.