frauZimt schrieb:Warum?Im Zweifel für den Angeklagten
Stimmt, die 9 % münden dann automatisch in eine contra-Entscheidung. Also alle, die jetzt noch zweifeln, sprechen ihn vom Mordvorwurf zwangläufig frei (wären sie die Richter). In dubio pro reo.
Zu den Zweifeln sagte der Staatsanwalt:
Es liegt immer in der Verantwortung des Staatsanwalts, Schuld zu beweisen. Aber jeder Zweifel wird dem Angeklagten nicht zugute kommen. Nur der
"berechtigte Zweifel" muss strafrechtlich verfolgt werden. Es gibt keinen "berechtigten Zweifel" hier, sagt der Staatsanwalt und weist darauf hin, dass, obwohl man nicht genau weiß, woran Kim Wall gestorben ist, der Staatsanwaltschaft zufolge keine Zweifel daran bestehen, dass sie (von Madsen) getötet wurde.