Kriminalfall Kim Wall
23.04.2018 um 16:49Klee8 schrieb:Wieso vergleichst du Südafrika mit Europa?Wieso vergleichst du die Schweiz mit Dänemark? Dein ständiges einbringen des Rupperswil Falles ist dermaßen off-topic, aber du merkst es leider nicht.
Klee8 schrieb:Wieso vergleichst du Südafrika mit Europa?Wieso vergleichst du die Schweiz mit Dänemark? Dein ständiges einbringen des Rupperswil Falles ist dermaßen off-topic, aber du merkst es leider nicht.
Sunrise76 schrieb:Indizien, in Richtung Mord, sind letztendlich maßgebend und ich hoffe, dass diesbezüglich gepunktet werden kann.Die gibt es ja, auch wenn einige meinen es gäbe aufgrund der fehlenden Todesursache kaum Indizien für Mord. Zur objektiven Beweisführung zählt aber, dass KW laut der Gerichtsmedizinerin Christine Jacobsen durch komplettes oder teilweises Abschneiden der Luftzufuhr zu Tode kam, also entweder strangulieren oder durchtrennen der Kehle.
oBARBIEoCUEo schrieb:Sunrise76 schrieb:Du hast es nicht korrekt widergegeben. Bitte darauf achten, um Missverständnisse zu vermeiden.
oBARBIEoCUEo schrieb:
Sunrise76 schrieb:
Sollte P.M. ein mildes Urteil erwarten, wie stände die dänische Justiz, nach allem, was bisher über den Fall Kim Wall bekannt geworden ist, in der Öffentlichkeit dar?
Ein mildes Urteil wäre bahnbrechend für Nachahmer und Trittbrettfahrer im weitesten Sinn.
Mal so eben foltern und morden, kein Problem. Die Verteidigung wird es richten.
oBARBIEoCUEo anwortet:
Genau das hat in der Urteilsfindung hier überhaupt nichts zu suchen.
Es ist verdammt wichtig für die Staatsanwaltschaft, in diesem Fall ein Exempel zu statuieren.
Dennoch geht es um die Beweislage. Inwieweit die StA punkten kann, ist mir aktuell nicht bewusst.
Carietta schrieb:Klee8 schrieb:Gute Frage! Weisst du, wenn ich das Buch nicht gekauft hätte, wär ich gleich weit wie du. Stelle mir das furchtbar vor, wenn man verdächtigt wird ohne Grund und ohne Beweise. Was geht da einem durch? Sage immer, benötigt viel Geld fuer Ermittlung! Und nimmt mehrere Begutachter usw, als was anderes. Mit Indizien ist es nicht gemacht. Auch wenn es Mio sind und die Allgemeinheit bezahlen soll, besser man hat Beweise als Indizien. So bin ich!
Wieso vergleichst du Südafrika mit Europa?
Wieso vergleichst du die Schweiz mit Dänemark? Dein ständiges einbringen des Rupperswil Falles ist dermaßen off-topic, aber du merkst es leider nicht.
Interested schrieb:oBARBIEoCUEo schrieb:Wenn Du Kritik an Ausführungen von Dir, oder von anderen, als Persönlichwerden bewertest, liegt das Problem eventuell bei Dir, aber darauf bezog ich mich auch gar nicht. Meine Frage ist damit nicht beantwortet. :-)
Ich frage mich im Gegenzug, was Ihr für ein Problem habt? :-D
Einfach nicht persönlich werden. Das würde schon helfen. :Y:
InMemoriam schrieb:Mir auch. Da hat sie sich zum Ende hin nochmal so richtig unsympathisch gemacht, indem sie Kim Walls Angehörigen auch noch die klägliche finanzielle Erstattung absprechen will. Unsäglich!Ich habe gerade darüber nachgedacht.
Klee8 schrieb:Kriminalfall Kim Wall. Unfall, Totschlag oder gar Mord?Musst Du jetzt schon auf (witziger Weise inhaltlich ebenfalls nicht zutreffende) Verbalinjurien zurück greifen? ;-)
heute um 16:46
@trailhamster
Ich weiss, kleene, du weißt es bestimmt besser:-)
Gerichtlich angeordnetes Gegengutachten
Ein Gegengutachten kommt in Betracht, wenn ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten wegen schwerer fachlicher Mängel oder nach einem erfolgreichen Ablehnungsgesuch nicht verwertet werden kann. In Familienverfahren liefert die Rechtsgrundlage § 412 der ZPO. Dort heißt es, das Gericht kann eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet. Außerdem kann es die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist.[1] Wird ein solches Gutachten vom Gericht angeordnet, spricht man auch von einem „Obergutachten“. In der Praxis dürfte eine solche Anordnung schwer zu erreichen sein, da Gerichte dazu neigen, die von ihnen beauftragten Gutachter zu schützen.
Privatgutachten
Daneben hat jede Prozesspartei die Möglichkeit, ein Privatgutachten einzuholen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts [2] müssen sich die Gerichte auch mit solchen Gutachten beschäftigen; andernfalls verletzen sie den Anspruch auf rechtliches Gehör. Daneben gibt es mindestens noch ein weiteres Urteil (Az. 1 BvR 520/95). Auch die Rechtsprechung des BGH geht in diese Richtung.
frauZimt schrieb:Tamins schrieb:Bezüglich Schadenersatz/Schmerzengeld: Seit 7/2017 kann in D auch bei deliktischen Todesfällen ein Hinterbliebenengeld vom Verursacher eingeklagt werden, auch wenn keine eigene Schädigung stattgefunden hat (zB finanzieller Schaden durch Wegfall des erwerbstätigen Partners).
Sie glaubt nicht, dass die Beziehung zu den Eltern nah genug war - nicht einmal die Beziehung mit dem Freund.
- Sie hatten keine feste Adresse zusammen. sagt der Verteidiger..."
Ich mache eine pause.
Mir dreht sich der Magen um.
Ansprüche der Hinterbliebenen bei Todesfall (tab af forsørger)https://www.rechtdaenisch.de/privatpersonen/verkehrsunfall/ersatzansprueche-personenschaeden-daenemark/ (Archiv-Version vom 22.09.2021)
Im Falle der Tötung erwerbstätiger Angehöriger steht den Hinterbliebenen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder) ein Anspruch wegen entgangenen Unterhalts zu.
Der Schadensersatz für Ehegatten oder Lebensgefährten beträgt 30% dessen, was der Getötete bei vollem Wegfall der Erwerbstätigkeit voraussichtlich als Verdienstausfall erhalten hätte. Der Mindestbetrag liegt jedoch bei 966.000 DKK (2017) (ca. 129.660 EUR).
Der Schadensersatz für hinterbliebene Kinder wird gemäß dem Gesetz über die Rechtsstellung von Kindern berechnet und festgesetzt.
Kommt ein nichterwerbstätiger Versorger, der etwa durch die Haushaltsführung Unterhaltsleistungen erbracht hat, ums Leben, wird der entgangene Unterhalt genauso errechnet wie bei Erwerbstätigen; der Wert der Hausarbeit wird einem gewerblichen Einkommen gleichgestellt.
Der hinterbliebene Ehegatte bzw. Lebenspartner kann wahlweise einen Übergangsbetrag von 162.000 DKK (2017) (ca. 21.740 EUR) oder die Erstattung angemessener Beerdigungskosten geltend machen.
Den Hinterbliebenen steht kein eigener Schmerzensgeldanspruch zu.
DEFacTo schrieb:bis heute hat PM bzw seine verteidigung in seinem namen, kein wort zur differenzierung der stiche und schnitte gesagt. in bezug auf die todesnähe!Genau, ich sehe darin sogar eine Hauptbegründung des Urteils, dass diese Stiche um den Todeszeitpunkt nicht wegerklärt werden können und per Autopsie bewiesen sind.
was hat PM oder BE dazu gesagt?
was ist denn der grund gewesen auf das opfer vor, während und kurz nach dem tod einzustechen?
der StA hat von anfang an ganz deutlich die entlüftungsstiche außen vor gelassen.
die 15 stiche sind nachweißlich direkt mit dem zeitpunkt des todeseintritts zusammenhängend!
da ließ die GM kein zweifel aufkommen.
Klee8 schrieb:Stelle mir das furchtbar vor, wenn man verdächtigt wird ohne Grund und ohne Beweise.Im Falle des LG von Rupperswil mag das zutreffen, aber mir erscheint du erfasst nicht so ganz die Tragweite dieses Falles. Ein Peter Madsen wird nicht ohne Grund vor Gericht stehen. Der war ja nicht aus versehen mit Kim Wall auf seinem U-Boot. Und wie gesagt, "dein" Schweizer Fall ist hier off-topic, da nicht vergleichbar. Also ziehe ihn bitte auch in Zukunft nicht als Vergleich heran.
trailhamster schrieb:Das wird er machen. Auf dem Boden der Beweislage. Daran habe ich keinen Zweifel, Du?Ich bin keine Hellseherin, warten wir das Ergebnis ab.
mr223 schrieb:The defence criticizes the mental examination of #PeterMadsen, says it was rushedMitnichten dauert ein psychologisches Gutachten Monate. Auch da gibt es objektive Kriterien. Psychiatrie ist keine Geheimwissenschaft. Es gibt Tests wie auch Gespräche.
A mental examination should stretch over weeks, potentially months," Madsen's defence told the court, adds Madsen's exam was concluded after a few short talks
Klee8 schrieb:Nein, MarisaHatte GermanMerlin ein Abgasunfall nicht auch ganz sicher ausgeschlossen? Und er ist auch ein Gutachter. Wenn ein Unfall so offensichtlich und klar widerlegt werden kann, wozu noch eine Situation nachstellen? Zumal durch die der Fehler, der ja zum Unglück geführt haben soll, nicht noch einmal zu rekonstruieren ist.
Das ist Aufgabe von Staat! Sorry im Vierfachmord hat man 40 Ermittler beansprucht und das zahlt der Staat! Auch Leute vom Ausland hat man geholt!!! Ist doch nicht die Aufgabe von Verdeitigerin! Nein! Der Staat hat da aufzukommen! Das zeigt Seriosität! Auch wenn es die Allgemeinheit bezahlen muss!
oBARBIEoCUEo schrieb:Das Urteil fällt aber der Richter und das sollte er möglichst objektiv machen, oder nicht?Natürlich objektiv, sonst würde ich an dem Rechtsstaat zweifeln. Und objektiv liegt hier lt. Zustand der Leiche, der Hilfsmittel, der Gutachter, der Internetrecherchen, den sadistischen Neigungen, der Chronologie der Ereignisse und der Kommunikation mit Zeugen zuvor ein sadistisch motivierter Mord vor. Ich glaube schon, dass das sehr objektiv ist.
Ebba11 schrieb:Den Tathergang hat PM im Prinzip selber geliefert, durch seine ominösen SMSen an seine "Freundinnen" bzw. durch Filme die er bis kurz vor der Tat noch geschaut hat. Ein zweites Indiz m.E. nach.Was du in deinem post anführst hat sehr viel Gewicht und ich hoffe sehr, dass das Gericht diese, deine angeführten Punkte, in Bezug auf das Urteil, berücksichtigen wird.
Dazu hat er sich ohne Not in Widersprüche verstrickt und für alle seine Unfallversionen gibt es nicht einen Beleg den die Verteidigung vorlegen konnte, im Gegenteil wurden alle seine Unfallversionen nicht nur technisch, sondern auch medizinisch ausgeschlossen. Ein drittes Indiz wie ich finde.
Die Verbringung der Säge (ungeachtet der anderen Dinge) an Bord ist ebenfalls ein Indiz für Mord, da man dadurch Planung vorrausetzen kann.
Im Zweifel für den Angeklagten heißt nicht, dass dem Angeklagten alles bewiesen werden muss. Da urteilen keine Dogmatiker, sondern Richter die "lediglich" überzeugt werden müssen, dass es Mord war.
MaryPoppins schrieb:In DK dürften die Uhren aber möglicherweise noch anders ticken. Schmerzengeld gibt es gar nicht und Schadenersatz nur, wenn zB bei Führen eines gemeinsamen Haushalts ein nachweisbarer finanzieller Schaden entsteht. Zumindest habe ich nichts Gegenteiliges im Netz gefunden.Das ist sehr eigenartig, da gerade die skandinavischen Länder sehr fortschrittlich sid, was Familie und Frauenrechte angeht.
Insofern würde sich Engmarks Argumentation darauf beziehen, dass KW weder mit den Eltern, noch mit dem Freund im selben Haushalt wohnte, daher wohl auch kein Anspruch auf „tab af forsorger“ bestünde.
oBARBIEoCUEo schrieb:Das lag wohl eben an der Zitierfunktion. Markiert war der komplette Text. Das sollte jetzt nicht zu Missverständnissen führen. :-)Kein Problem, wollte das nur klar stellen...
marisa2 schrieb:Natürlich objektiv, sonst würde ich an dem Rechtsstaat zweifeln. Und objektiv liegt hier lt. Zustand der Leiche, der Hilfsmittel, der Gutachter, der Internetrecherchen, den sadistischen Neigungen, der Chronologie der Ereignisse und der Kommunikation mit Zeugen zuvor ein sadistisch motivierter Mord vor. Ich glaube schon, dass das sehr objektiv ist.Das war ein 'Gespräch' zwischen Sunrise76 und mir.
«Es tut mir sehr, sehr leid», sagt Peter Madsen.
oBARBIEoCUEo schrieb:Man kann die Indizien so interpretieren, muss man aber nicht. Schlussendlich weiß nur er was passiert ist.Dann sollte man ihm die Möglichkeit geben, sein eigenes Urteil zu sprechen. Meinst Du nicht? ;-)
Sunrise76 schrieb:Ich bin gespannt, denn das Urteil ist bahnbrechend und spektakulär.weder das eine noch das andere wird es sein. Das Urteil wird dem gerecht werden was PM KW angetan hat, deshalb ist es nicht spektakulär. Es gab auch schon früher Morde, die nur aufgrund von Indizien bestraft wurden.