@Brownie1970 In dem Artikel, den du verlinkt hast, ist davon die Rede, dass der Täter seinen Vater deshalb angegriffen hat, weil der seine jüngeren Brüder beim Erbe bevorzugt haben soll. Bisher war noch nichts davon zu hören, dass der Angeklagte von der Siegaue jüngere Brüder haben soll. Das scheint also eher ein anderer Fall zu sein.
Blue_Eyes_ schrieb:ur 11 Jahre und 6 Monate. Das hätte ich jetzt nicht erwartet das man unter den geforderten 13 Jahren der Staatsanwaltschaft bleibt.. Gerade wegen dem Verhalten des Angeklagten während des Prozesses: Keine Reue, Verhöhnung des Opfers etc. Naja, hoffentlich wird er dann nach der Haft abgeschoben!
Du nimmst mir die Worte aus dem Mund. Ich bin erschüttert.
Im ksta steht:
Abgesehen von fehlenden Vorstrafen spreche kaum etwas für den 31-Jährigen - aber eine ganze Menge gegen ihn, sagt Richter Marc Eumann. Mehrfach betont das Gericht, dass die Opfer bei dem Überfall in Todesangst waren.
Wieso dann unter diesen Umständen und angesichts seines Verhaltens in der Haft und vor Gericht das Urteil tatsächlich deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft geblieben ist, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Immerhin:
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig: Der Ghanaer will nach Angaben seines Verteidigers in Revision gehen.
http://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/bonn/siegaue--sie-hatten-pure-angst-um-ihr-leben----elfeinhalb-jahre-haft-fuer-vergewaltiger-28617128Hoffentlich bekommt er in der Revision dann einen anderen Richter, der das höchstmögliche Strafmass verhängt und die Sicherheitsverwahrung noch dazu.
Nicht so sehr aus dem Gedanken heraus, ihn für die Tat zu bestrafen oder ihm eins "draufzugeben", sondern ganz einfach, weil der Mann, solange er so drauf ist wie vom Gutachter beschrieben, eine tickende Zeitbombe ist, vor der die Allgemeinheit geschützt werden muss. Jede Aussicht auf "Re"- (bzw. in dem Fall ja aher Erst-)Sozialisierung geht in diesem Fall mit der Therapierbarkeit Hand in Hand - solange das eine bei ihm nicht möglich ist, besteht für das andere keine Chancen.
Da halte ich Sicherheitsverwahrung für sinnvoller als dass man ihn nach Ghana abschiebt, von wo er dann eventuell wieder als freier Mann nach Deutschland einreisen kann (würde man ihn dort für den Mord am Schwager vor Gericht stellen wollen,hätte man sicher schon was von einem Auslieferungsgesuch gehört; ich vermute also, dass das Interesse an einer Strafverfolgung dieses Falles in Ghana eher gering ist). Nicht zuletzt auch, weil in Haft und Sicherheitsverwahrung für den Angeklagten jederzeit die Möglichkeit besteht, doch noch eine Therapie anzutreten, sollte er das wollen - wenn er wieder "draußen" ist, kräht kein Hahn danach.