Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
18.10.2017 um 18:12Vielleicht gibt es besondere juristische Feinheiten zwischen "besonders schwerer Vergewaltigung" und allgemeiner "besonderer Schwere der Schuld" (welcher - nur Mord oder anderes auch?), aber zumindest mich als Nichtjuristen klingt das identisch mit dem "besonders schwer". Und angesichts des Verhaltens des Angeklagten dürfte klar sein, daß dieser Typ eine tickende Zeitbombe bleibt, die jederzeit erneut hochgehen kann, wenn er Gelegenheit kriegt und ihn der Brunfttrieb drückt. Sprich es gibt nur drei mögliche Urteile, nämlich (falls doch noch erfolgreich auf Krankheit plädiert werden sollte) lebenslängliche Unterbringung in der Geschlossenen wegen Untherapierbarkeit, oder Gefängnis (deutsch) mit anschließender lebenslänglicher Sicherheitsverwahrung (deutsch), oder aber Gefängnis (deutsch) mit anschließender Abschiebung auf Nimmerwiedersehen, egal was im Heimatland dann mit ihm passiert, denn die angebliche Bedrohung dort kann er vermutlich auch nicht nachweisen, und jeder Richter mit halbwegs Verstand kann sich daran aufhängen - es gab schon genug Leute mit echter Bedrohungslage im Heimatland die rigoros abgeschoben wurden (Afghanistan).