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Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
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Vergewaltigung, DNA, Überfall ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
01.04.2018 um 06:19Btw:
Ich meine diesen Beitrag absolut ernst.
Mich hat heute ein Dialog -mit einem anderen Kunden- an der Aldi-Kasse geflasht:
"Sie müssen gar nichts, Sie müssen nur lernen, mit den Konsequenzen Ihres Handelns umzugehen..."
Vor dem Hintergrund der historischen Kolonialisierungspolitik in Afrika -für mich- eine erneuernde multidimensionale Erkenntnis.
Able_Archer.
Ich meine diesen Beitrag absolut ernst.
Mich hat heute ein Dialog -mit einem anderen Kunden- an der Aldi-Kasse geflasht:
"Sie müssen gar nichts, Sie müssen nur lernen, mit den Konsequenzen Ihres Handelns umzugehen..."
Vor dem Hintergrund der historischen Kolonialisierungspolitik in Afrika -für mich- eine erneuernde multidimensionale Erkenntnis.
Able_Archer.
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
01.04.2018 um 06:28PS:
Unsere verkackte Politik hat m.E. damals gesät, das Volk darf ernten...
Able_Archer.
Unsere verkackte Politik hat m.E. damals gesät, das Volk darf ernten...
Able_Archer.
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
26.04.2018 um 15:24Nachdem wir hier in der Vergangenheit darüber diskutierten, ob die 11 Jahre und paar Gequetschte
angemessen oder zu wenig seien,
weil die Strafe höher, als in ähnlichen Fällen ist oder die anschl. Sicherheitsverwahrung fehlen würde...
wurde ich heute auf Folgendes aufmerksam, wenn auch leider nur ein Bericht der Bild
https://www.bild.de/news/inland/urteil/auch-sie-kamen-mit-geringerer-strafe-davon-55512158.bild.html
" Urteilsbegründung: X. habe keine Sprachkenntnisse, gelte als Ausländer als besonders „haftempfindlich“ "
Demnach wäre die hier erklärte Möglichkeit der Begründung, nicht den Tatsachen entsprechend:
https://www.welt.de/vermischtes/article169861489/Darum-erhielt-Vergewaltiger-Eric-X-keine-Hoechststrafe.html
"Das Problem ist, dass ein Richter bei der Strafzumessung sich immer angucken muss, was der denkbar leichteste und was der denkbar schwerste Fall ist. Das bedeutet, er muss überlegen: Wie hätte es noch schlimmer kommen können? In diesem Fall zum Beispiel hätte der Täter ja theoretisch noch ein Zelt aufschneiden und noch eine Frau vergewaltigen können. Das heißt also, es muss noch Spielraum nach oben geben."
Ist aber auch nur irgendein Fachanwalt...
Ohne nochmals zu diskutieren, was der eine oder andere für angemessen gehalten hätte -
möchte ich hiermit mal darauf aufmerksam machen, dass also in Urteilen eine "Haftempfindlichkeit" bedacht werden kann.
Mir persönlich war das bisher unbekannt.
Andere Seiten liefern andere Begründungen für das Urteil unterhalb der Forderung des Staatsanwaltes. Diese erscheinen mir dann aber aus dem rechtspolitischen Lager kommend.
Also würde mich letztlich interessieren, was tatsächlich dazu führte... das finde ich leider nicht heraus.
angemessen oder zu wenig seien,
weil die Strafe höher, als in ähnlichen Fällen ist oder die anschl. Sicherheitsverwahrung fehlen würde...
wurde ich heute auf Folgendes aufmerksam, wenn auch leider nur ein Bericht der Bild
https://www.bild.de/news/inland/urteil/auch-sie-kamen-mit-geringerer-strafe-davon-55512158.bild.html
" Urteilsbegründung: X. habe keine Sprachkenntnisse, gelte als Ausländer als besonders „haftempfindlich“ "
Demnach wäre die hier erklärte Möglichkeit der Begründung, nicht den Tatsachen entsprechend:
https://www.welt.de/vermischtes/article169861489/Darum-erhielt-Vergewaltiger-Eric-X-keine-Hoechststrafe.html
"Das Problem ist, dass ein Richter bei der Strafzumessung sich immer angucken muss, was der denkbar leichteste und was der denkbar schwerste Fall ist. Das bedeutet, er muss überlegen: Wie hätte es noch schlimmer kommen können? In diesem Fall zum Beispiel hätte der Täter ja theoretisch noch ein Zelt aufschneiden und noch eine Frau vergewaltigen können. Das heißt also, es muss noch Spielraum nach oben geben."
Ist aber auch nur irgendein Fachanwalt...
Ohne nochmals zu diskutieren, was der eine oder andere für angemessen gehalten hätte -
möchte ich hiermit mal darauf aufmerksam machen, dass also in Urteilen eine "Haftempfindlichkeit" bedacht werden kann.
Mir persönlich war das bisher unbekannt.
Andere Seiten liefern andere Begründungen für das Urteil unterhalb der Forderung des Staatsanwaltes. Diese erscheinen mir dann aber aus dem rechtspolitischen Lager kommend.
Also würde mich letztlich interessieren, was tatsächlich dazu führte... das finde ich leider nicht heraus.
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
06.06.2018 um 14:25Das Urteil muss neu verhandelt werden wegen eines Rechtsfehlers:
https://www.express.de/bonn/siegauen-vergewaltiger-klatsche-fuer-bonner-gericht---urteil-muss-neu-verhandelt-werden-30575750
Urteil muss neu verhandelt werden
Das Urteil ist zwar bestätigt, trotzdem muss der Fall wegen eines Rechtsfehlers neu verhandelt werden.
Das Landgericht hatte auf der Grundlage eines Sachverständigen-Gutachtens beim Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung angenommen, die so schwerwiegend sei, dass sie die Schuld mindern könne.
Gleichzeitig sind die Richter aber davon ausgegangen, dass sich diese Persönlichkeitsstörung nicht auf die Tat ausgewirkt hat.
Das muss als nächstes passieren
Das Landgericht hätte genau erläutern müssen, aufgrund welcher Auffälligkeiten man grundsätzlich von einer psychischen Erkrankung des Angeklagten ausgehen kann und warum diese psychischen Probleme bei der Tat aber keine Rolle gespielt haben.
Im neuen Verfahren müsse die Schuldfähigkeit erneut geprüft und das Strafmaß ermittelt werden, so der Bundesgerichtshof.
– Quelle:https://www.express.de/30575750 ©2018
Urteil muss neu verhandelt werden
Das Urteil ist zwar bestätigt, trotzdem muss der Fall wegen eines Rechtsfehlers neu verhandelt werden.
Das Landgericht hatte auf der Grundlage eines Sachverständigen-Gutachtens beim Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung angenommen, die so schwerwiegend sei, dass sie die Schuld mindern könne.
Gleichzeitig sind die Richter aber davon ausgegangen, dass sich diese Persönlichkeitsstörung nicht auf die Tat ausgewirkt hat.
Das muss als nächstes passieren
Das Landgericht hätte genau erläutern müssen, aufgrund welcher Auffälligkeiten man grundsätzlich von einer psychischen Erkrankung des Angeklagten ausgehen kann und warum diese psychischen Probleme bei der Tat aber keine Rolle gespielt haben.
Im neuen Verfahren müsse die Schuldfähigkeit erneut geprüft und das Strafmaß ermittelt werden, so der Bundesgerichtshof.
– Quelle:
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06.06.2018 um 15:45http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Siegauen-Vergewaltigung-muss-neu-verhandelt-werden-article3871100.html
Ob das nun bedeutet, dass der Prozess selbst aber nicht wiederholt wird, also der Täter nicht abermals vor Gericht zu erscheinen hat, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen.
Ob das nun bedeutet, dass der Prozess selbst aber nicht wiederholt wird, also der Täter nicht abermals vor Gericht zu erscheinen hat, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen.
Das Landgericht nahm zwar bei dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung an, ging aber dennoch von dessen uneingeschränkter Schuldfähigkeit aus. Denn nach Auffassung des Gerichts wirkte sich diese Störung nicht bei der Tat aus.
Der zweite Strafsenat des BGH entschied nun aufgrund der von dem Angeklagten eingelegten Revision, dass das Landgericht die uneingeschränkte Schuldfähigkeit nicht rechtsfehlerfrei festgestellt habe. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn muss nun eine verminderte Schuldfähigkeit erneut prüfen und das Strafmaß festlegen. Die Revision gegen den Schuldspruch wies der BGH-Senat allerdings zurück.
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
07.06.2018 um 10:56Brownie1970 schrieb am 26.04.2018:Ohne nochmals zu diskutieren, was der eine oder andere für angemessen gehalten hätte -Habe auch noch nie davon gehört. Ist das bei der Justiz neu eingeführt worden? Würde mich mal interessieren.
möchte ich hiermit mal darauf aufmerksam machen, dass also in Urteilen eine "Haftempfindlichkeit" bedacht werden kann.
Mir persönlich war das bisher unbekannt.
Ist ja im Bezug auf die Sprachverständigung im Gefängnis gemeint, da der Täter Ausländer ist und anscheinend wenig deutsch kann.
Liege ich da richtig? Kann mich als Laie auch irren.
Obwohl, ich konnte in googel schon darüber lesen in Bezug auf Ausländer und deren "Leiden" an Haftempfindlichkeit.
Ist es dann auch so, dass ein Deutscher der sich nicht verständlich machen kann wegen schwerer Sprachfehler oder sonstiger
Umstände die die Verständigung stark erschweren, auch einen Bonus bekommt wegen Haftempfindlichkeit? Von straf mildernden
Umständen kennt man ja aber Haftempfindlichkeit ist doch ein Ticken anders.
Es gilt doch gleiches Recht für alle. Oder nicht? Vielleicht weiß da einer mehr als ich.
Wie weichgespült wird das denn bei uns noch für Straftäter, auch der härteren Couleur?
Es wäre da eine gute Idee, dass ausländische Straftäter bevor sie ins Gefängnis gehen - oder im Gefängnis selbst - einen deutschen
Sprachkurs belegen müssen. Wenn sie diesen mit Erfolg abschließen, dann vielleicht tatsächlich den Bonus erhalten und ihre
Sprachfähigkeiten in deutsch wähend der (verkürzten) Haftzeit weiter ausbauen können. Weigern sie sich oder schließen nicht mit
einem gewissen Erfolg ab, gibt es auch keinen Bonus. Bei weiteren Straftaten kann sich das wiedeholen, bis sie dazu bereit sind
und deswegen auch einen Bonus in Aussicht haben.
Ein Anreiz die deutsche Sprache zu lernen. Dieser Bonus gilt natürlich nur ein mal. Bei der nächsten Starftat wird es dann keinen mehr geben, da keine Sprachbarriere mehr.
Finde ich als Idee zumindest interessant.
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
07.06.2018 um 11:07emz schrieb:Kann ich mir nicht vorstellen.http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Siegauen-Vergewaltigung-muss-neu-verhandelt-werden-article3871100.ht...
Ob das nun bedeutet, dass der Prozess selbst aber nicht wiederholt wird, also der Täter nicht abermals vor Gericht zu erscheinen hat, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen.
Ich denke, es wird nach Aktenlage entschieden und das Urteil ggf. korrigiert.
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
08.06.2018 um 13:13Mit der Persönlichkeitsstörung ist wohl die totale Einsichtsunfähigkeit gemeint, die der Täter vor Gericht und im Gefängnis (als chronischer Randalierer und auch dort als Gewalttäter) gezeigt hat. Die dürfte aber nichts daran ändern, daß er erst brummen muß und anschließend abgeschoben wird, denn ob er in Deutschland im Gefängnis oder in der Psychiatrie sitzt ist total egal, und mit Einsichtsunfähigkeit in den Akten dürfte er auch nach Verbüßung der Strafe nicht freikommen da dauergefährlich. Also gibt es anschließend nur die Wahl zwischen Abschiebung ins Heimatland oder dauerhafte Sicherheitsverwahrung in Deutschland. Ist insgesamt nur ein Streit um des Kaisers Bart.
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
08.06.2018 um 15:21emz schrieb:Das Landgericht nahm zwar bei dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung an, ging aber dennoch von dessen uneingeschränkter Schuldfähigkeit aus. Denn nach Auffassung des Gerichts wirkte sich diese Störung nicht bei der Tat aus.Die angenommene Persönlichkeitsstörung lautet auf Narzissmut.
Es war im Urteil nicht ausreichend begründet, warum der vorliegende Narzissmus beim Begehen der Tat jedoch nicht zum Tragen kam, so dass eine Schuldfähigkeit angenommen wurde.
Deswegen muss nun erneut verhandelt werden.
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
14.08.2018 um 13:12Am 18 September geht der neue Prozess los:
Der BGH hat keinerlei Zweifel an der Schuld, nur muss die Schuldfrage erneut geklärt werden und somit auch das Strafmaß. Naja, da bin ich mal gespannt was bei dem nächsten Prozess herauskommt.
Am 18.September wird demnach die Verhandlung starten, die weiteren Termine sind am 25. und 28. September sowie am 5. Oktober.und:
Ob und welche Zeugen geladen werden, stehe noch nicht fest.
Eric X.: BGH hat keine Zweifel an seiner Schuld
Zweifel daran, dass Eric X. die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat, gibt es auch beim BGH nicht: Demnach hat X. im April 2017 eine Studentin brutal vergewaltigt. Die junge Frau war mit ihrem Freund in den Bonner Siegauen bei einem Campingausflug. Mit einer Säge hatte X. das Zelt der beiden aufgeschlitzt, das Paar massiv bedroht und die 23 Jahre alte Studentin schließlich zum Sex gezwungen.
Im Urteil des Landgerichts Bonn erkannten die BGH-Richter allerdings einen Widerspruch: Der psychiatrische Gutachter hatte X. im Prozess eine schwere Persönlichkeitsstörung attestiert, die Auswirkungen auf die Schuldfähigkeit haben könne.
Prozess gegen Eric X.: Strafmaß muss neu geklärt werdenhttps://www.derwesten.de/region/eric-x-siegaue-vergewaltigung-bonn-id214946195.html
Die erneute Verhandlung des Falles sei also notwendig geworden, da der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 11. April zwar den Schuldspruch des Landgerichts bestätigt - das Urteil auf die Revision des Angeklagten jedoch im Strafausspruch mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben hat.
Im neuen Prozess muss die Schuldfrage nun erneut geklärt werden - und damit auch das Strafmaß.
Der BGH hat keinerlei Zweifel an der Schuld, nur muss die Schuldfrage erneut geklärt werden und somit auch das Strafmaß. Naja, da bin ich mal gespannt was bei dem nächsten Prozess herauskommt.
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
14.08.2018 um 14:19Blue_Eyes_ schrieb:Der BGH hat keinerlei Zweifel an der Schuld, nur muss die Schuldfrage erneut geklärt werden und somit auch das Strafmaß. Naja, da bin ich mal gespannt was bei dem nächsten Prozess herauskommt.JVA oder Maßregelvollzug. Aber viel tut sich da nicht.
Seine Brandverletzungen scheinen ja mittlerweile gut verheilt zu sein, da er verhandlungsfähig ist.
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
18.09.2018 um 12:23Heute ging der neue Prozess los:
Urteil soll wohl am 5 Oktober fallen:
Täter vermindert schuldfähig?https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/Revision-nach-Vergewaltigung-einer-Camperin-in-Bonner-Siegaue,revision-vergewaltigung-siegaue-100.html (Archiv-Version vom 19.09.2018)
Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte den Schuldspruch des Landgerichts wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung bestätigt. Allerdings habe das Gericht nicht ausreichend dargelegt, inwieweit sich die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten nicht auf die Tat ausgewirkt habe.
Die erneute Verhandlung wird sich nach Angaben des Landgerichts deshalb nur noch mit dem Strafmaß und einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten während der Tat beschäftigen. Für den Prozess sind noch zwei weitere Verhandlungstage angesetz
Urteil soll wohl am 5 Oktober fallen:
Das Bonner Landgericht hat nach Angaben eines Sprechers eine neue Gutachterin beauftragt, die den Angeklagten psychologisch untersucht hat. Das Urteil soll spätestens am 5. Oktober fallen.http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Prozess-gegen-Siegauen-Vergewaltiger-hat-begonnen-article3942639.html
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
18.09.2018 um 16:15Danke schön @Chaos_Queen
Und beim WDR
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/neue-verhandlung-siegauen-vergewaltiger-100.html (Archiv-Version vom 18.09.2018)
können wir nachlesen, dass der Mann nun doch etwas ruhiger zu sein scheint,
was vllt. mit seinen sich selbst zugefügten Verletzungen zu tun hat,
vllt. aber auch den mehrfachen Fesselungen.
Und beim WDR
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/neue-verhandlung-siegauen-vergewaltiger-100.html (Archiv-Version vom 18.09.2018)
können wir nachlesen, dass der Mann nun doch etwas ruhiger zu sein scheint,
was vllt. mit seinen sich selbst zugefügten Verletzungen zu tun hat,
vllt. aber auch den mehrfachen Fesselungen.
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
18.09.2018 um 18:45https://rp-online.de/nrw/panorama/bonn-prozess-um-vergewaltigung-in-der-siegaue-startet-erneut_aid-33082419
Hier noch ein Artikel von rp-online. Heute wurde auch eine bedrückende Erklärung der beiden Opfer verlesen. Diese zeigt deutlich, wie solch eine widerliche Tat das Leben für immer beeinflussen und verändern kann. Zum Glück mussten sie kein weiteres mal vor Gericht aussagen. Das wurde ihn zum Glück erspart und sie müssen den Täter nicht nochmal in die Augen blicken... Ich wünsche beiden sehr, dass sie ihr Leben irgendwann wieder meistern und genießen können.
Hier noch ein Artikel von rp-online. Heute wurde auch eine bedrückende Erklärung der beiden Opfer verlesen. Diese zeigt deutlich, wie solch eine widerliche Tat das Leben für immer beeinflussen und verändern kann. Zum Glück mussten sie kein weiteres mal vor Gericht aussagen. Das wurde ihn zum Glück erspart und sie müssen den Täter nicht nochmal in die Augen blicken... Ich wünsche beiden sehr, dass sie ihr Leben irgendwann wieder meistern und genießen können.
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
18.09.2018 um 19:20Immer schön pro Straftäter. Könnte so brechen
Photographer73
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anwesend
dabei seit 2013
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Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
18.09.2018 um 21:16@lovestar
Gehts auch etwas konkreter, was hier genau "pro Straftäter" sein soll oder bleibts beim Stammtisch Gerede ?
Gehts auch etwas konkreter, was hier genau "pro Straftäter" sein soll oder bleibts beim Stammtisch Gerede ?
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
25.09.2018 um 14:13Auch die neue Gutachterin hält Eric X. für voll schuldfähig:
Bei der Bild steht ein bisschen mehr zur der Aussage der neuen Gutachterin:
Am Freitag soll dann plädiert werden. Da bin ich mal gespannt
BONN. Der Siegauen-Vergewaltiger Eric X. ist am Dienstag in einem Gutachten für voll schuldfähig befunden worden. Die Gutachterin schließt eine verminderte Schuldfähigkeit nach einer Befragung des Angeklagten aus.http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Gutachter-befindet-Siegauen-Vergewaltiger-für-voll-schuldfähig-article3948927.html
Eine Gutachterin hat den Angeklagten Eric X. im Fall der Siegauen-Vergewaltigung am Dienstag für voll schuldfähig befunden. Eine verminderte Schuldfähigkeit des 32-Jährigen schließt sie damit aus. Die Gutachterin hatte Eric X. drei Stunden lang befragt.
Dabei sei sie zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte zwar psychopathische Züge in sich trage, eine psychische Erkrankung liege aber nicht vor. Eric X. sei demnach zu jedem Zeitpunkt während der Tat in der Lage gewesen, sich umzuentscheiden und seine Tat abzubrechen. Bei einer Schuldunfähigkeit sei dies nicht gegeben.
Bei der Bild steht ein bisschen mehr zur der Aussage der neuen Gutachterin:
► Gutachterin Saimeh weiter: „Die Frage ist immer: Hätte sich der Täter gegen die Tat entscheiden können oder hatte er die Entscheidung wegen einer psychischen Störung nicht?“ Klares Ergebnis: „Er hätte die Tat ebenso lassen können wie begehen.“ Die Persönlichkeit von Eric X. sei zwar dissozial-psychopathisch geprägt. Aber Krankheitswert habe das nicht. Er habe die Gelegenheit genutzt, das Risiko abgewogen: „Wie hoch ist das Risiko einer Anzeige bei der Polizei?“https://www.bild.de/regional/koeln/koeln-aktuell/gutachten-von-psychiaterin-siegauen-vergewaltiger-voll-schuldfaehig-57458950.bild.html
Das Opfer sei für Eric X. eine Frau gewesen, bei der dieses Risiko für ihn nicht hoch gewesen sei. Er hatte über das Opfer seine Verwunderung ausgedrückt: „Dass eine Frau zu dieser Uhrzeit in der Nacht in einem Zelt schläft mit einem Mann. Das war für ihn völlig unverständlich. Er habe sich gedacht, dass diese Frau nicht aus bürgerlichen Verhältnissen stammt, irgendeine verwahrloste Frau sei.“ Das gebe es in seiner Heimat Ghana nicht, habe er gesagt: „Er sei überrascht gewesen, als er diese Frau im Gerichtssaal gesehen hat.“
Am Freitag soll dann plädiert werden. Da bin ich mal gespannt
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
25.09.2018 um 14:52@Chaos_Queen
Danke :)
Danke :)
Blue_Eyes_ schrieb:„Dass eine Frau zu dieser Uhrzeit in der Nacht in einem Zelt schläft mit einem Mann. Das war für ihn völlig unverständlich. Er habe sich gedacht, dass diese Frau nicht aus bürgerlichen Verhältnissen stammt, irgendeine verwahrloste Frau sei.“ Das gebe es in seiner Heimat Ghana nicht, habe er gesagt: „Er sei überrascht gewesen, als er diese Frau im Gerichtssaal gesehen hat.“Soll das heissen, mit einer Obdachlosen kann man sowas machen? Meine Güte, hoffentlich lassen sie den Typen nie mehr raus.
Bonn - Junges Paar beim Campen überfallen, Frau vergewaltigt
25.09.2018 um 14:58Frau.N.Zimmer schrieb:Soll das heissen, mit einer Obdachlosen kann man sowas machen? Meine Güte, hoffentlich lassen sie den Typen nie mehr raus.Genau so habe ich die Aussage auch aufgefasst und hoffe, dass der Typ nicht mehr so schnell auf die Menscheit losgelassen wird... Ich kenne mich da nicht so aus, aber wenn es blöd läuft, kann die Strafe bei einer Revision auch zum Schluss höher ausfallen, oder?