AlteTante schrieb:Auch bei Vergewaltigung, Vergewaltigung im Verbund mit Raub (wie hier)? Auch bei einem Mord?
Die Schwere der Tat spielt also keine Rolle?
Nun nagel' mich da bitte nicht fest, das kann und möchte ich im Einzelnen auch nicht beurteilen; ich wollte eher darauf anspielen, dass es ja durchaus vorkommt, dass Bewährungsstrafen selbst bei schwereren Straftaten gegeben werden, "damit man dem Täter nicht das Leben komplett versaut", auch wenn es sich dabei etwa um einen (jugendlichen) Intensivtäter handelt, der eigentlich aus dem Verkehr gezogen gehört.
Bewährungsstrafe für Mord ist natürlich grundsätzlich eher unangemessen, aber was ist, wenn z. B. eine Frau ihren gewalttätigen Ehemann, der ihr evtl. dauernd auflauert etc., ermordet hat? Das ist eben auch von Fall zu Fall zu entscheiden. Man bedenke aber, dass Bewährungsstrafe kein Freispruch ist und auch einen entsprechenden Eintrag ins Register zur Folge hat. Es gibt aber wohl so einige Kandidaten, die sowas gar nicht juckt, da sie ohnehin kriminell sind. Für einen einsichtigen und schuldbewussten Täter ist das Leben mit seiner Schuld bestimmt auch kein Zuckerschlecken.
Kernaussage war von daher nicht, dass ich per se Bewährungsstrafen für Kapitalverbrechen gutheiße, sondern im gegebenen Fall ausschließlich bei reuigen Tätern, die zuvor auch noch nie entsprechend aufgefallen sind. Bei notorischen Straftätern würde ich sogar befürworten, dass selbst bei einzelnen kleineren Vergehen härter reagiert wird; die Schwere der Straftat ist vlt nicht immer das einzige Kriterium. Ebenso geht es nicht immer nur um Strafe, sondern auch darum, inwiefern vom Täter eine Gefährdung der Gesellschaft ausgeht und welche diesbezüglichen Schutzmaßnahmen notwendig sind.